Sonntag, 5. Mai 2024

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MwST-Problem in KW52 wie löst Ihr das Problem?
Letzter Eintrag 03 Jan 2007 03:21 von schnaeppchenfischer. 8 Antworten.
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Autor Nachrichten Informativ
ManuBenutzer ist Offline
Wer das Echo nicht verträgt, sollte ruhig sein!
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09 Dez 2006 09:13
    Hallo,
    Ich hab folgende Frage an euch.
    Wenn ein Kunde in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr bei euch online einkauft (16 % MwSt.) - klar!
    Wenn der Kunde jedoch erst später zahlt, bzw. Ihr im Jahr 2007 ausliefert (wenn die Leistung gegen über dem Kunden erbracht wird) müssen 19 % auf der Rechnung stehen!!

    Eure Antworten würden mich Interessieren:

    z. Beispiel:
    - Auch mal Ferien machen und auf 2007 warten
    - Als geliefert mit 2006 Stempel auf der Rechnung ( an einen Finanzamtmitarbeiter)
    - Die 3 % drauflegen
    - Shop auf Abwesenheit stellen
    - Gelegenheit nutzen und Angebote überarbeiten
    - PayPal aus den Angeboten entfernen (die Greifen nun auch ab.)

    Da bin ich ja mal gespannt
    herndeggelBenutzer ist Offline
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    09 Dez 2006 03:29
    Ebay machen wir nicht mehr, unser Shop schliesst am 27.12. die Pforten und ist ab dem 02.01 wieder offen.

    Ende Gelände

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    schmitzbauerBenutzer ist Offline
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    09 Dez 2006 11:11
    hallo,

    wir haben es gut, wir liegen noch unter der magischen Grenze und brauchen noch keine MWSt abzuführen. Da macht es keinen Unterschied. 2006 = 0 % und 2007 = 0 %.

    Grüße
    Andreas
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    bernd-symonsBenutzer ist Offline
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    16 Dez 2006 07:28
    Auktionsende im Dezember = 16% steht auf der Emailrechnung.

    Wann die Lieferung erfolgt, richtet sich nun nach der Zahlung des Kunden. Ist er schnell genug, bleibt es bei 16%.

    Erfolgt die Lieferung aber erst im Januar, steht auf der gedruckten Rechnung der neue MWSt-Satz von 19%.

    Da ich die Preise im Hinblick auf die Mehrwertsteuererhöhung schon 2004 angepaßt habe, tangieren die wenigen Fälle doch nur peripher, oder?

    Da der Jahreswechsel sowieso auf ein Wochenende fällt, dürfte es auch kaum liefertechnische Grenzfälle geben, über die man mit dem Finanzamt streiten müßte.
    Gruss von

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    herndeggelBenutzer ist Offline
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    16 Dez 2006 10:01
    Da ich die Preise im Hinblick auf die Mehrwertsteuererhöhung schon 2004 angepaßt habe...


    Lernt man den in Indien auch Hellsehen?
    Grüße aus der Opelstadt
    Ralf


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    bernd-symonsBenutzer ist Offline
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    16 Dez 2006 11:28
    Nun ja - Hellsehen als Wahlfach ist mir in Indien lieber, zumal Schwarzsehen in Deutschland Leistungskurs wurde.

    Ich hatte da mal eine Freundin, die hellseherisch veranlagt war. Leider hat sie mich verlassen, bevor wir uns kennenlernten.
    Gruss von

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    Minze-dBenutzer ist Offline
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    17 Dez 2006 07:20
    Original von bernd-symons
    Ich hatte da mal eine Freundin, die hellseherisch veranlagt war. Leider hat sie mich verlassen, bevor wir uns kennenlernten.


    Ob das der Grund war, frotzel? :-)

    Bis denne
    Wolfgang
    AB-QuälerBenutzer ist Offline
    wieso unregistriert ?? :-(
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    22 Dez 2006 09:51
    Rechnungen mit Datum 2006 = 16% MwSt. ab 2007 = 19%, d.h. ale Artikel die 2 007 auslaufen, aber noch dieses Jahr eingestellt worden sind sollten die 3% Extra schon reingerechnet worden sein - oder wie bei bernd-symons seit 2004 bereits angepasst.

    @Hellseher -
    reine Mathematik MwSt-Erhöhungs "Zusagen" VOR den Wahlen: SPD(2%) + CDU(0%) = 3% => 16% + 3% = 19% voila
    MICROSOFT & EBAY machen mich reich - . . . reich an Erfahrung und vergeudeter Zeit der AB ist meine Medizin
    schnaeppchenfischerBenutzer ist Offline
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    03 Jan 2007 03:21
    Also an alle die sich mit dem Thema Umsatzsteuer quälen die einfache Antwort:

    Egal wann der Kunde zahlt (ist unerheblich).

    Sobald der Artikel ab dem 02.01.2007 erst verschickt wird oder verschickt worden ist muss jeder Gewerbetreibende der nicht als Kleinunternehmer tätig ist den erhöhten Umsatzsteuersatz an das Finanzamt abführen.

    Beispiel: Kunde x hat am 27.12.2006 gekauft für 50,00 € zum Steuersatz 16%. Also 6,90 € fürs Finanzamt enthalten.

    Die Zahlung des Kunden wird am 02.01.2007 auf dem Konto gut geschrieben.

    Der Artikel wird am 03.01.2007 verpackt und verschickt. Steuersatz für die Buchhaltung 19%.
    Somit freut sich das Finanzamt denn es hat dem armen Mann mal wieder in die Tasche greifen können.
    Die Hoffnung stirbt zuletzt!
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