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Preiserhöhung bei eBay
Letzter Eintrag 01 Jan 1900 12:00 von Anonymous. 0 Antworten.
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hj-bradenBenutzer ist Offline
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22 Apr 2006 07:38
    Unangekündigte Preiserhöhung bei eBay

    eBay erhöht in diversen Kategorien die Gebühren für die Zusatzoption "Top-Angebot in Kategorie und Suche", teilweise werden dabei die Preise fast verdreifacht.

    In mehreren Kategorien wird der Preis eines Top-Angebots in Kategorie und Suche bei Angeboten mehrerer Artikel von 17,95 Euro auf 49,95 Euro erhöht, eine Übersicht über die neuen Preise gibt es hier.

    Ein Preis wird gesenkt: Bei einzelnen Büchern und DVDs wird der Preis für das Top-Angebot von 12,95 Euro auf 5,95 Euro gesenkt. Diese Preissenkung wird eBay vermutlich aber eher mehr, als weniger Einnahmen bescheren: Einzelne Bücher oder DVDs sind selten genug wert, um die 12,95 Euro für ein Top-Angebot zu rechtfertigen. Bei einem Preis von 5,95 Euro lohnt das eher einmal.

    Betroffenen Verkäufern droht ein böses Erwachen: Da eBay die neue Preiserhöhung weitgehend geheim hält, werden viele sie erst auf der nächsten eBay-Rechnung bemerken. Kaum jemand prüft vor jedem Einstellen, ob sich die eBay-Kosten verändert haben. Als Verkäufer verlässt man sich meist darauf, über sowas rechtzeitig informiert zu werden.

    Obwohl die Preiserhöhung bereits ab dem 25. April gilt, sind die neuen Preise noch nicht einmal in die aktuelle Preisliste eBays eingepflegt.

    Und man muss sich fragen, wozu eBays Marktplatzmitteilungen eigentlich gut sind, wenn dort wichtige Änderungen wie eine so drastische Preiserhöhung mit keinem Wort erwähnt werden! Da drängt sich der Verdacht auf, dass eBay hier vielleicht bewusst abzocken will und darauf setzt, dass möglichst viele unwissende Verkäufer die teuere Zusatzoption weiter nutzen.

    Wenn ein Verkäufer von der Preiserhöhung nichts wissen kann, hat er möglicherweise gute Chancen, die Differenzbeträge nach der Preiserhöhung wieder von eBay erstattet zu bekommen. Allerdings wird eBay das wohl kaum freiwillig machen, sondern müsste gerichtlich gezwungen werden. Doch zu einer Klage kann man keinem Verkäufer raten: Dem vermutlichen Sieg vor Gericht steht der fast sichere Ausschluss vom eBay-Handel gegenüber.

    http://www.wortfilter.de/News/news1533.html
    Wegbeschreibung Shop
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