Samstag, 4. Mai 2024

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Versand nach Schweden
Letzter Eintrag 22 Okt 2005 09:10 von Max. 22 Antworten.
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Autor Nachrichten Informativ
snawiBenutzer ist Offline
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29 Jun 2004 10:22
    Liebe Freunde des Handel(n)s

    wie Ihr inzwischen wißt (wenn Ihr meine Beiträge zum Thema Versand gelesen habt), bin ich kein Freund des Versandes ins Ausland
    Nun habe ich wieder eine Anfrage aus Schweden
    Ich könnte zwar auch diesen Verkauf generell ablehnen, aber man will ja auch was dazu lernen

    Folgende Fragen werfen Ihre Schatten voraus:

    - welchen MwSt.-Satz muß ich für Schweden ausweisen ?
    - wie handhabt man die Bezahlung ?
    per Banküberweisung wird sicherlich durch die Gebühren ein teures Unterfangen, also über Paypal oder Moneybooker

    Bitte um Tipps und Ratschläge, damit der Sveni ganz schlau wird und keine Fehler macht
    Sveni
    (und Geld macht doch glücklich !!!)
    herndeggelBenutzer ist Offline
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    29 Jun 2004 10:39
    Hello international seller,
    du weist natürlich den Deutschen Steuersatz aus. Den der alte Schwede kauft ja hier. Für Überweisungen aus Nicht-EUR Ländern werden dir von deiner Bank etwa 5,00 EUR Gebühr berrechnet. Paypal bietet sich da an. Zumal das in Skandinavien sehr beliebt sein soll.
    ( Hat mir ein netter Kunde aus Finnland mal gesteckt.) Am besten schickst du mit der Post, die stellen weniger Fragen als die privaten.
    Und ansonsten....
    smoerebröd
    Grüße aus der Opelstadt
    Ralf


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    mercyBenutzer ist Offline
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    30 Jun 2004 06:34
    Hallo,

    das mit dem Mehrwertsteuersatz stimmt selbstverständlich. Über den braucht man sich keine Gedanken machen.

    Aber:
    Auslandsüberweisung, da gibt es 3 Möglichkeiten:[list][*]BEN = Der Zahlungsempfänger trägt ale KoOsten[*]OUR = Der Zahlungabsender trägt alle Kosten[*]SHARE = geteilte Kosten[/list]Ich verlange grundsätzlich von meinen Kunden Zahlungen nach dem OUR-System.

    [hr] [/hr]
    Info-Tipps (von der Postbank-Homepage)

    Profitieren Sie von der EU-Verordnung!

    Das regelt die EU-Verordnung 2560/2001:
    Seit dem 01.07.2003 gelten für grenzüberschreitende
    Überweisungen innerhalb der EU* die gleichen Ent-
    gelte wie für vergleichbare Überweisungen innerhalb
    eines EU-Mitgliedsstaates, wenn[list][*]die Überweisung auf EURO lautet [*]der Betrag nicht höher als 12.500 EUR ist [*]IBAN und BIC angegeben sind (Voraussetzung für
    die durchgehend automatisierte Verarbeitung)[/list]*)
    Hierzu gehören derzeit folgende Staaten: Belgien, Dänemark,
    Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,
    Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande,
    Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien,
    Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereintes Königreich
    von Großbritannien und Nordirland, Zypern

    Wer trägt welche Entgelte bei einer grenzüberschreitenden Überweisung?
    Bei allen Zahlungen können Sie grundsätzlich wählen zwischen:

    der OUR-Zahlung:
    Bei der Option "OUR-Zahlung" hat der Auftraggeber bei einer Überweisung alle Entgelte, Kosten und Auslagen der Postbank und der zwischengeschalteten Kreditinstitute zu tragen.

    der BEN-Zahlung:
    Bei der Option "BEN-Zahlung" trägt der Empfänger der Überweisung alle Entgelte, die Entgelte, Kosten und Auslagen der Postbank und der im Zahlungsweg zwischengeschalteten Kreditinstitute.

    der SHARE-Zahlung:
    Bei der Option "SHARE-Zahlung" tragen Sie nur die Entgelte, Kosten und Auslagen der Postbank. Der Begünstigte trägt alle Entgelte, Kosten und Auslagen der im Zahlungsweg zwischengeschalteten Kreditinstitute.
    Moin & Gruß Heinz-G.


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    snawiBenutzer ist Offline
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    30 Jun 2004 07:22
    Danke Euch, da war wieder einmal viel Neues dabei

    Was macht Ihr mit einem Schweizer der 93,02 EUR zu bezahlen hat und dies offensichtlich nach dem "BEN"-Verfahren getätigt hat, sodaß dies für mich ein Minus-Geschäft wird:

    Sveni
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    mercyBenutzer ist Offline
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    30 Jun 2004 07:33
    15 EURO ist natürlich schon ganz schön happig.
    Eigentlich sollte es für einen Käufer selbstverständlich sein, dass er die Kosten zutragen hat. Ich würde ihn mal ganz freundlich anschreiben, dass es sich ja wohl um ein Versehen seinerseits handelt und fragen wie er sich die weitere Vorgensweise vorstellt. Von seiner Antwort (bzw. Art zu antworten) würde ich dann alles weitere abhängig machen.

    Wenn es sich um einen Shop-Verkauf handelt würde ich aber auf alle Fälle auf vollständige Zahlung bestehen.
    Bei einem Verkauf über Ebay stellt sich die Frage wieviel Dir eine positive Bewertung wert ist.

    Zukünftig würde ich in der Zahlungsmail auf alle Fälle darauf hinweisen, dass Überweisungen aus dem Ausland per OUR zu erfolgen haben.
    Moin & Gruß Heinz-G.


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    snawiBenutzer ist Offline
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    30 Jun 2004 08:02
    Hallo HG,
    ist ein Shopverkauf (gibt also keine negative Bewertung )
    So werde ich es machen, ich schreibe Ihn an und frage Ihn, wie er sich das vorstellt und biete Ihn an die übrigen 78,02 EUR auf seine Kosten zurück zusenden und den Auftrag zu stornieren.
    15,-EUR für elektronischen Transfer ist nicht nur happig, sondern schon kriminell
    Sveni
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    mercyBenutzer ist Offline
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    30 Jun 2004 08:11
    Grundsätzlich würde ich mir an Deiner Stelle aber keine neg. Gedanken wegen Auslandszahlungen machen. Schreibe einfach ganz deutlich in Deinen Shop und in Deine Mitteilungen, dass Auslandszahlungen für Dich gebührenfrei zu erfolgen haben.

    Das einzig blöde bei Nicht-EU-Ländern ist das Ausfüllen der Zollinhaltserklärung. Alles weitere läuft für Dich ganz normal, wie auch ein nationaler Handel. Die Lauferei hat nachher der Kunde, der sein Paket beim Zoll abholen darf.
    Moin & Gruß Heinz-G.


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    obstbrennerBenutzer ist Offline
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    30 Jun 2004 12:19
    Zu Zahlungen aus der Schweiz kann ich auch meinen Sermon dazugeben, verfüge auch über reichlich Erfahrung in dieser Richtung.

    Grundsätzlich kann ich sagen, daß der Zahlungsverkehr über die Bankverbindung mit der Schweiz ein Quell des fortwährenden Ärgers ist.

    Es sind nicht nur die fast schon kriminellen Gebühren, auch die Laufzeiten lassen zuweilen sehr zu wünschen übrig.
    Rekord bei mir: Fast 4 Wochen!! (Wobei kein Fehler vorlag und der Kunde die Überweisung nachgewiesen hatte)

    Daher bin ich dazu übergegangen den Zahlungsverkehr mit der Schweiz praktisch komplett auf Paypal oder moneybookers umzustellen, was auch bislang sehr gut geklappt hat.

    Insbesondere kann ich mercys Rat, den Kunden zu einer kostenneutralen Überweisung zu verpflichten, nicht empfehlen.
    (Sorry mercy )

    Anfangs habe ich es auch gemacht. Aber was, wenn der Kunde
    aus Vorsatz, Unwissenheit, Dummheit oder weil die Bank das falsch gemacht hat, es nicht befolgt?? (Was bei mir sehr häufig vorgekommen ist)

    Dem Kunden mitteilen, daß er noch nachträglich die Gebühren überweisen muss??? (Was dann ja noch mal die gleichen Gebühren kostet??)

    Oder etwa die Zahlung zurückgehen zu lassen? Das kostet dann ja noch mal richtig und das Geschäft ist futsch!!

    Nein! Ich habe dem Kunden ganz klar gesagt: Zahlung per paypal oder moneybookers, ansonsten kommen €20 Gebühren dazu! Basta.
    Seit dem klappt es gut.

    Wäre dann noch das Ding mit dem Zoll!
    Da empfehle ich immer den Artikel doch an einen guten Freund/Verwandten etc. zu verschenken.

    D.h. in der Praxis: Wir senden dem Kunden die Rechnung per Brief.
    Das Paket geht als Geschenksendung an den genannten Empfänger.
    Der Beschenkte zahlt natürlich keinerlei Zoll oder sonstiges.
    Echt prima und vollkommen legal!
    Gruß und allzeit viele Gebote

    Andreas
    snawiBenutzer ist Offline
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    30 Jun 2004 12:36
    Danke Andreas
    Ich denke, in Deinem Beitrag war jede Menge Erfahrung rauszulesen, die für uns alle sehr wertvoll sein kann.
    Sveni
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    ba-basBenutzer ist Offline
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    30 Jun 2004 01:18
    @ sveni - Der Schweizer hat nicht das "BEN" Verfahren genutzt - er gehört nicht zu den EU Ländern, die in mercys Ausführung stehen
    und meistens diskutiert er noch über den Steuersatz
    MFG - der Ba-Bas
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    mercyBenutzer ist Offline
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    30 Jun 2004 02:40
    Hallo Bastian,

    das BEN-Verfahren hat nichts mit EU-Staaten zu tun, sondern gilt allgemein. Im Gegenteil ist dieses Verfahren aufgrund der neuen Regelungen innerhalb der EU überflüssig geworden.
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    p.schulteBenutzer ist Offline
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    30 Jun 2004 03:46
    Ich habe mal etwas in Kanada ersteigert.

    Habe mir den Auktionspreis in Dollar bei der Bank besorgt, die Knete in einen Briefumschlag gesteckt und zu dem Verkäufer geschickt.

    Daraufhin hat der Verkäufer mir den Artikel geschickt, und alles hat wunderbar funktioniert.
    Das könnte mit der Schweiz doch auch funktionieren.

    ba-basBenutzer ist Offline
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    30 Jun 2004 03:49
    Deshalb sagte mir Ben nichts
    @ schulte: so machen das auch einige meiner Schweizer Freunde - dauert aber halt immer ein wenig
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    obstbrennerBenutzer ist Offline
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    01 Jul 2004 12:28
    @p-schulte

    Theoretisch funktioniert das auch mit dem Geld im Brief. Nur bei der praktischen Umsetzung kann es ein paar Probleme geben.
    Wenn der Betrag nur ein paar Euros sind ist das auch nicht so wild.

    Bei Beträgen über 50€ wird es aber schon kritisch.

    Das Problem ist, das es für den Versender des Geldes keinerlei Nachweis gibt. Laut internationalen Postbestimmungen ist der Versand von Banknoten nämlich nicht versicherbar und untersagt. Wenn ich das Geld in einen Umschlag stecke, ist das halt mein Problem wenn es weg ist.

    Das Geld darf ja noch nicht mal als Wertbrief versendet werden!!

    Ich persönlich würde den Versand von gößeren Beträgen nicht riskieren.
    Gruß und allzeit viele Gebote

    Andreas
    snawiBenutzer ist Offline
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    01 Jul 2004 02:04
    Und was mach ich dann nun

    Mein schweizer Freund hat nun die Bestellung storniert und möchte, dass ich den Restbetrag (also das Geld, was bei mir angekommen ist) per Brief an Ihn zurücksende (um nicht alles einzubüßen).
    Es handelt sich dabei um ca. 75,- -€
    Sveni
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    01 Jul 2004 02:13
    Ich würde es per Einschreiben zusenden, evtl. mit Rückschein. Dann kostet es aber auch schon wieder 4,40 EURO. Ist aber meine persönliche Meinung.

    Man kann ja eine Lastschrift zurückgehen lassen, wie ist es aber mit einer Gutschrift? Gerade in so einem Fall, wo unverschuldet Kosten entstehen? Ich würde da mal bei der Bank nachhaken. Sozusagen Annahme verweigert.
    Moin & Gruß Heinz-G.


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    02 Jul 2004 01:39
    Widerruf/Rücktritt gibt es bei uns nur bei Inlandsgeschäften. Alles ausserhalb der Landesgrenzen geht nur auf Kulanz. Klar, wir sind kulant. Und Nicht-EU Bürger haben da schon gar keinen Anspruch drauf. Mag sein, dass das nicht Gesetzeskonform ist. Na und..., sollen Sie halt klagen. Am besten vorm EuGH.
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    Ralf


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    snawiBenutzer ist Offline
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    02 Jul 2004 02:41
    Noch nicht lachen ! -> Erst lesen

    Sveni hat schwedischen Kunden zu Paypal überredet, Überweisung ging auch sofort ein ->Super!
    Vorher hatten wir die Versandart für einen Artikel geklärt: Päckchen auf eigene Gefahr.
    Kurz vor Überweisung ruft mein schwedischer Freund an und sagt, seine Frau wolle gleich zwei dieser begehrten Artikel, Sveni sagt Okay den Preis kennt Ihr ja.
    Wie gesagt, Geld sofort auf Paypal-Konto und Sveni verpackt das als Geschenk zu versendente Päckchen.
    Irgendwann überlege ich, Mensch Sveni, Päckchen geht nur bis 2 kg, das wird knapp.
    Waage herangezogen und nun kommt´s: 2,2 kg
    Naja was soll´s, Versand als Paket und wieder für 8,30 EUR Erfahrung gesammelt
    Sveni
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    bernd-symonsBenutzer ist Offline
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    21 Okt 2005 01:40
    So ein spannender Thread, und die nettesten Leutchen der illustren Runde beteiligen sich! Das kann doch nicht schon zu Ende sein?

    1.) Zahlungseingang mit Gebührenabzug
    Bei mir ist nicht der volle Rechnungsbetrag eingegangen - also quittiere ich die Teilzahlung und fordere höflich zur Restzahlung auf. Bisher immer ohne Diskussion. Manchmal kommt eine Entschuldigung: Meine Bank hat das abgezogen, sorry! Und die Differenz dann oft per Brief.

    2.) EU-Überweisung mit IBAN & BIC (SWIFT)
    Hier mußte ich erst einmal lernen, daß solche Auslandszahlungen nur ohne Auslandsgebühren ausgeführt weren, wenn der Auftraggeber SHARE ankreuzt. Nur dann wird es wie eine normale Inlandüberweisung abgefertigt. Klingt für mich auf den ersten Blick unlogisch - aber wenn man oben bei Mercy die Postbank-Definition für SHARE liest, kann man es halbwegs nachvollziehen.

    3.) Lieferung an ausl. Händler mit USt-ID
    Das ist mein heutiges Problem. Bisher habe ich Auslandslieferungen an Empfänger mit eigener USt-ID ohne MWSt geliefert, nicht aber zum Höchstgebot minus Steuer.
    Irgendwo hatte ich mal gelesen, daß der Kunde in jedem Fall den Preis zahlt, den er geboten hat - egal, ob er Umsatzsteuer enthält oder nicht. Ich weiß nur nicht mehr, wo und wie das geregelt ist.

    Ist das so, noch so, oder nicht mehr so?

    Heute ist da nämlich ein holländischer Händler, der höflich aber bestimmt nach Vorlage seiner USt-ID nur den Nettorechnungsbetrag zahlen will.
    Gruss von

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    charlieheidiBenutzer ist Offline
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    21 Okt 2005 03:11
    Hallo,

    genauso ist es mir mit einem Verlag aus Österreich ergangen.

    Ich habe bei Ebay und im Shop stehen, dass in meinen Preisen die gesetzliche MWSt. enthalten ist. Also hat der Verlag nach Mitteilung seiner österreichischen UID den Nettobetrag überwiesen. Ich wollte keine langen Diskussionen und habe die Rechnung vor dem Versand geändert, also ohne Ausweisung der MWSt.

    Als ich später in meinem Buchführungsprogramm die Verbuchung vorgenommen habe, stellte ich fest, dass bei Angabe der UID des Käufers automatisch keine Umsatzsteuer angesetzt wurde.

    Ich überlege jetzt, ob ich meine AGB derart ändere, dass Sie für Privatpersonen Geltung haben. Irgendwo habe ich das schon mal gelesen.

    Muss mich aber noch schlau machen. Vielleicht hat hier im Forum jemand einen Tipp.

    Gruss Heidi
    Heidis Schatzkiste

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