Sonntag, 5. Mai 2024

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Paket beim Nachbarn
Letzter Eintrag 25 Jun 2004 12:28 von lucky909091. 9 Antworten.
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Autor Nachrichten Informativ
obstbrennerBenutzer ist Offline
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25 Jun 2004 10:00
    Hallo Leuts!

    Wir hatten hier ja schon mal das Thema verlorengegangene Sendungen.

    Aus aktuellem Anlaß bin ich bei folgendem Fall ins Grübeln gekommen:

    Ein typischer Fall:

    Ein wertvolles Paket geht an Herrn A.
    Da Herr A aber nicht zuhause ist, liefert es der Postbote gegen Unterschrift bei dem Nachbarn, Herrn B. ab.

    Soweit so gut - oder schlecht.

    Leider handelt es sich bei dem Nachbarn aber nicht etwa um den
    B.(ernd) - wie man annehmen könnte.
    Nein, ganz im Gegentum. B. ist vielmehr ein ganz böser, schlimmer Finger!!
    Deshalb hält er auch gar nichts davon das schöne Paket an den Herrn A. zu übergeben. Er denkt sich vielmehr: Endlich mal eine andere Zustellung als nur Mahnbescheide und Gerichtsurteile! Das muß der Weihnachtsmann geschickt haben.
    Wie es so schön heißt: Drei, zwei, eins..... meins!

    Kurz darauf verzieht er an unbekannte Adresse.

    Zwischenzeitlich läuft das Mahnverfahren gegen den Herrn A.
    Kurz bevor es zum Äußersten kommt, meldet der sich erbost
    und fragt an ob der Versender denn noch alle Murmeln im Stübchen hat.
    Schließlich hat er nichts bekommen und zwischenzeitlich schon längst wo anders bestellt und ist ansonsten auch ganz schön sauer.

    Die Nachforschung ergibt: Tatsächlich, der gute Mann spricht die Wahrheit! Man glaubt es kaum und muß obendrein noch eine einschleimende Entschuldigung schreiben.

    Es stellt sich natürlich nunmehr die Frage nach der Haftung.
    Die Post sagt: Wieso, was wollt Ihr denn? Ihr habt doch eine Adresse an die das abgeliefert wurde. Und obendrein auch noch eine super leserliche Unterschrift!!
    Mehr können wir nun auch nicht machen! Nee- beim besten Willen.

    Die Frage ist nun:

    Darf die Post an einen Nachbarn ausliefern und entledigt sich damit der Haftung für das Paket?

    So wie ich das sehe, doch eigentlich nicht, oder???

    Es handelt sich dabei doch um eine eigenmächtige Handlung des Zustellers. Offensichtlich ist das ja aber wohl gängige Praxis.

    Der nächste Punkt wäre noch die Frage was wäre wenn der Nachbar vergißt das Paket zu übergeben.
    Das wäre ja auch schon fast Unterschlagung und würde zumindest Schadenersatzpflichtig machen, oder???
    Gruß und allzeit viele Gebote

    Andreas
    mercyBenutzer ist Offline
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    25 Jun 2004 10:06
    Hallo Andreas,

    schon mal in die AGB der Post geschaut?
    Ich zwar nicht , meine aber, dass die sich vorbehalten die Sendungen bei Nachbarn abzugeben. In dem Fall wärst Du dann der Dumme, weil Du mit Übergabe des Paketes an die Post die AGB akzeptierst. Als gewerblicher bist Du dann zudem Deinem Kunden gegenüber verantwortlich.
    Moin & Gruß Heinz-G.


    Humor und Geduld sind die Kamele, mit denen ich durch jede Wüste komme


    Meine Aussagen stellen keine verbindliche Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung dar. Sie geben lediglich meine Meinung wieder.
    bernd-symonsBenutzer ist Offline
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    25 Jun 2004 10:12
    Die gesunde Rechtsauffassung dürfte uns hier annehmen lassen, daß die Post haftet. Weil sie eben nicht an den berechtigten Empfänger ausgeliefert hat.

    Demgegenüber meine ich aber gelesen zu haben, daß man gegen die Post in solchen Fällen nichts in der Hand hat. Wenn der Postbote nicht an eindeutigen Merkmalen eine latente Unzuverlässigkeit beim Nachbarn feststellt (über 14 Einstichstellen am linken Unterarm, Strumpfmaske, Piratenflagge), darf er nach Treu und Glauben davon ausgehen, daß die Sendung an den Empfänger weitergegeben wird.

    So kann man dann wohl nur gegen den Nachbarn vorgehen. Ob das alles so richtig ist?

    @Mercy: 1:1 ... das ist ja spannender als die EM...
    Gruss von

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    mercyBenutzer ist Offline
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    25 Jun 2004 10:13
    1:1


    3. Auslieferung und Auslieferungshindernisse
    Sendungen können nicht an Postfächer oder kodierte
    Adressen ausgeliefert werden. Sendungen werden an die
    vom Absender angegebene Empfängeradresse
    ausgeliefert, allerdings nicht notwendigerweise an den
    angegebenen Empfänger persönlich
    (bei Mail Services gilt
    der Postdienst, von dem aus die weitere Beförderung der
    Sendung veranlasst wird, als Empfänger). Sendungen an
    Adressen mit einer zentralen Posteingangsstelle werden
    dort ausgeliefert. Verweigert der Empfänger die Annahme
    oder die Kostenzahlung bei Annahme oder ist die Sendung
    von der Beförderung ausgeschlossen oder wurde die
    Sendung aus Zollgründen unterbewertet oder kann der
    Empfänger nicht angemessen ermittelt werden, so ist DHL
    verpflichtet, sich um die Rückbeförderung der Sendung
    zum Absender zu bemühen. Die Kosten der
    Rückbeförderung trägt der Absender. Schlägt das
    Bemühen um Rückbeförderung fehl, so kann, ohne dass
    irgendeine Haftung von DHL gegenüber dem Absender
    oder einem Dritten besteht, die Sendung von DHL
    aufgegeben oder verkauft werden, wobei Erlöse mit den
    Transportkosten und sonstigen Kosten verrechnet werden
    und die danach verbleibenden Erlöse an den Absender
    ausgekehrt werden.


    Wobei der Nachbar im Nachbarhaus sicher nicht die selbe Adresse hat, der Nachbar in einem Wohnblock schon. In der (rechtlichen) Praxis sieht das dann wohl so aus, dass da kein Unterschied gemacht wird.
    Moin & Gruß Heinz-G.


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    ba-basBenutzer ist Offline
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    25 Jun 2004 10:44
    Und wennschon - die Haftung der Post ist bei Einschreiben eh auf 25 € begrenzt.
    Du hast jetzt eine Forderung gegen unbekannt verzogen - und damit wohl Pech
    MFG - der Ba-Bas
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    obstbrennerBenutzer ist Offline
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    25 Jun 2004 11:27
    @mercy

    schon mal in die AGB der Post geschaut?


    Nee, wie denn?? Ich bin doch noch bei der AGB meiner Bank erst auf S. 1348. Und da ich das alphabetisch abarbeite und das P wie Post ja ziemlich zum Schluß kommt..

    Ich hatte aber schon soetwas wie in 3. von Dir freundlicherweise eingestellt befürchtet.
    Letztendlich doch immer das gleiche:
    Die Frage ist nicht ob es einen anschmiert, sondern nur wo steht das es einen anschmiert! Echt zum aspirieren*, wie der Medizinier sagt!

    @babas
    Ich kann Dich beruhigen: Es war kein Einschreiben!
    Lediglich ein Paket mit 600€ Warenwert.

    Alles zusammengenommen natürlich eine ganz schön miese Nummer.
    Läuft das bei den anderen Versendern (DPD etc.) auch so??


    *aspiration=
    Zustand des gesteigerten Unwohlseins, der sich in krampfartiger Entleerung des Mageninhaltes über die Speiseröhre zeigt.
    Auch: Kotzen, Reihern, Spucken, Sich übergeben, Göbeln, Sich erbrechen, Speien
    Gruß und allzeit viele Gebote

    Andreas
    lucky909091Benutzer ist Offline
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    25 Jun 2004 11:54
    mir ist es als empfänger schon passiert!


    kurz hierzu meine erfahrung:

    habe bei ebay ein musikinstrument im wert von 199 euronen gekauft.

    paket-service DPD gibt die sendung bei meinem arabischen nachbarn ab.
    der hat zufällig einen arabischen nachnamen, der fast gleichlautend mit meinem vornamen ist.


    ...ich wusste allerdings von nichts, und es vergehen wochen der diskussion mit dem händler, wo denn meine ware bleibt.

    ewige nachforschung beim paket-service..... paket wurde zugestellt, unterschrift wird gesucht und verglichen......
    es findet sich ein merkwürdiges "gekritzel" als unterschrift, jedenfalls nicht meine!

    niemand im haus hat angeblich das paket angenommen....


    nach 8 wochen höre ich dann zufällig in der wohnung unter mir ein instrument erklingen....


    also bin ich runtergewetzt, geklingelt und siehe da:
    mein lieber nachbar hatte sich das instrument einverleibt!!!!



    tja, so kann´s in der praxis gehen.
    snawiBenutzer ist Offline
    Ton macht nicht nur die Musik !
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    25 Jun 2004 12:15
    Na und, laß Dir nicht alles aus der Nase ziehen:

    - hast Du das Instrument wieder
    - gab es Streit
    - lebt er noch
    - ...
    Sveni
    (und Geld macht doch glücklich !!!)
    ba-basBenutzer ist Offline
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    25 Jun 2004 12:25
    Tja bei 600 € würde ich aber mal im Einwohnermeldeamt nachfragen, wohin der Vogel mit Deinem Paket gezogen ist und ihn mal ein wenig belästigen
    MFG - der Ba-Bas
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    lucky909091Benutzer ist Offline
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    25 Jun 2004 12:28
    Original von snawi
    Na und, laß Dir nicht alles aus der Nase ziehen:

    - hast Du das Instrument wieder
    - gab es Streit
    - lebt er noch
    - ...



    das instrument habe ich nicht mehr haben wollen! der händler hat es gnädigerweise zurückgenommen.

    es gab streit, aber der wurde auf süffisante arabisch-traditionelle art geblockt
    "... üsch habe nur ausprobiert, ob deine instrument ist gut und in ordnung... habe nur für düsch aufgehoben..." etc.

    ich habe ihm gedroht, daß ich beim nächsten mal anzeige erstatte!

    snawi, du kannst diesem text also entnehmen, daß er noch lebt....


    aber in wenigen monaten ziehe ich sowieso aus.
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