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Ein spezieller Fall...
Letzter Eintrag 20 Mai 2004 10:47 von lucky909091. 9 Antworten.
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TrooperBenutzer ist Offline
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17 Mai 2004 07:24
    Hallo Leute,

    ich hab hier nen ganz spezeillen Fall und wollt da mal Eure Meinung dazu hören ) Hoffe das das hier das richtige Forum ist.

    Also... hab nen Grundig Videorecorder eingestellt gehabt, der dann
    leider nur für 21.- € verkauft wurde. Der Recorder war meines Wissens soweit i.O.

    Kunde bezahlte und ich hab ihm den Recorder geschickt. Soweit so gut.
    2 Wochen später mailt mich der Käufer an, er habe den Recorder erhalten, jedoch war dieser defekt, da der Cassettenauswurf nicht funktionierte. Er brachte den Recorder zur Reparatur wofür er nun ca. 40.- € bezahlt hat.

    Nun möchte er diese 40.- € von mir wieder haben.
    Ich hab ihm dann angeboten, dass er mir den Recorder wieder zurück
    schickt und er im Gegenzug den Auktionsbetrag plus die Reparaturkosten wieder überwiesen bekommt.
    Daraufhin schrieb er mir wieder, dass er den Recorder behalten will, sonst hätte er ja wieder keinen und besteht auf die Zahlung der Reparatur von 40.- €

    Wie soll iczh mich hier nun korrekt verhalten ?

    Ich sehe nämlich nicht ein die Rep. zu zahlen und er behält den Recorder. Mein Angebot lautet nach wie vor, Ware zurück dann Geld zurück.

    Bin auf Eure meinung dazu gespannt.
    Ciao
    Horst
    ba-basBenutzer ist Offline
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    17 Mai 2004 07:29
    gewerblich oder privat verkauf ?

    Link zum Artikel ??
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    TrooperBenutzer ist Offline
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    17 Mai 2004 07:38
    Hier die Daten...

    Auktionsdaten: Link zur Auktion

    Hab den Recorder für meinen Nachbarn vertickert...
    Ciao
    Horst
    ba-basBenutzer ist Offline
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    17 Mai 2004 08:19
    Schreib ihm:
    Sehr geehrter Herr XXX
    Wenn ich ein defektes Gerät verschicke, muss ich auch als Privatverkäufer entweder in der Beschreibung darauf hinweisen oder es zurücknehmen.
    Allerdings fordern Sie nun von mir, dass ich Ihnen eine nicht geringe Summe Geld überweise, für etwas, das ich nicht nachprüfen kann.

    In einem solchen Fall liegt es an dem Käufer

    1. schnellstens den Verkäufer auf den Mangel aufmerksam zu machen - nicht geschehen
    2. eine eventuelle Reparatur VORHER vom Verkäufer genehmigen zu lassen - nicht geschehen
    3. Alle Belege (Reparaturquittungen, eidesstattliche Versicherung, dass das Gerät defekt war) dem Verkäufer zukommen zu lassen - nicht geschehen

    Da Sie sich nun melden, OHNE vorher irgendeine Rücksprache genommen zu haben, muss ich davon ausgehen, dass das verschickte Gerät bei Ihnen nicht defekt ankam, und Sie mir irgendeine Reparaturrechnung für ein anderes Gerät unterschieben wollen.

    Da es laut deutscher Gesetzgebung NICHT an Ihnen liegt ein defekt geliefertes Teil zu reparieren - würden in diesem Fall sogar bei einem gewerblichen Händler jegliche Gewährleistungsansprüche verfallen. Daher sehe ich als privater Verkäufer mich nicht in der Pflicht Ihnen ohne jegliche Nachweise irgendetwas zu überweisen.

    MFG
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    irishmarsuBenutzer ist Offline
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    17 Mai 2004 08:26
    Original von ba-bas


    Da Sie sich nun melden, OHNE vorher irgendeine Rücksprache genommen zu haben, muss ich davon ausgehen, dass das verschickte Gerät bei Ihnen nicht defekt ankam, und Sie mir irgendeine Reparaturrechnung für ein anderes Gerät unterschieben wollen.


    Naja, also sowas kann man auch eisig-höflicher formulieren.....das da ist eine ganz schön stramme Unterstellung, die zwar nicht weit hergeholt ist, aber trotzdem dezenter verpackt werden sollte.
    ba-basBenutzer ist Offline
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    17 Mai 2004 08:29
    Makann ja dazu schreiben, dass dies eine Unterstellung der Art ist wie z:B. defekte Ware zu verschicken
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    irishmarsuBenutzer ist Offline
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    17 Mai 2004 08:31
    ba-basBenutzer ist Offline
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    17 Mai 2004 09:34
    na hat doch der Käufer behauptet - oder ??
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    TrooperBenutzer ist Offline
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    17 Mai 2004 10:55
    Erst mal Danke für Eure Hilfe

    Ich denke mal, dass ich mit der angebotenen Rücknahme der Ware, auf die er Käufer nicht eingehen wiil, schon meine Schuldigkeit getan habe.

    Mal sehen was der Käufer nun schreibt...
    Ciao
    Horst
    lucky909091Benutzer ist Offline
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    20 Mai 2004 10:47
    hallo trooper,

    wie gin die geschichte denn weiter?
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