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Zweitbieterangebote - Ebay folgt der Vernunft?
Letzter Eintrag 18 Apr 2004 01:42 von ba-bas. 4 Antworten.
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Autor Nachrichten Informativ
bernd-symonsBenutzer ist Offline
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16 Apr 2004 05:16
    Àls Powersellinfo mailt Ebay heute:

    Wenn Sie einen ARTIKEL einmal NICHT VERKAUFT haben oder
    ZUSAETZLICHE ARTIKEL VERKAUFEN WOLLEN, stehen Ihnen verschiedene
    Optionen zur Verfuegung. Diese Optionen haben wir nun ERWEITERT:


    1. ANGEBOTE AN UNTERLEGENE BIETER
    2. BEI WIEDEREINSTELLUNG GUTSCHRIFT DER ANGEBOTSGEBUEHR


    *** 1. ANGEBOTE AN UNTERLEGENE BIETER ***

    Wenn ein Bieter von seinem Kauf zuruecktritt bzw. der Kauf
    einvernehmlich aufgehoben wird, haben Sie die Moeglichkeit,
    einem unterlegenen Bieter ein Angebot zu machen. Bisher
    mussten Sie 7 Tage warten, jetzt koennen Sie das Angebot
    UNMITTELBAR nach Ruecktritt bzw. einvernehmlicher Aufhebung
    unterbreiten. Dabei spielt es keine Rolle, welchem der
    unterlegenen Bieter der Artikel dann angeboten wird.

    Aber auch, wenn Sie einen Artikel erfolgreich versteigert haben,
    haben Sie jetzt die Moeglichkeit, WEITERE GLEICHE ARTIKEL, die
    Sie bisher noch nicht angeboten haben, den unterlegenen
    Bietern ANZUBIETEN.
    BITTE LESEN SIE vorher die detaillierten Informationen dazu
    auf dieser Seite:
    [URL]http://pages.ebay.de/help/sell/pers...;/URL]

    Es war doch bisher bescheuert: Für ein Zweitbieterangebot 7 Tage warten! Da geht doch jeder vor Auktionsende seine Bieterlisten durch und sammelt die Emailadressen, oder? Gleich nach Auktionsende sind die Adressen ja weg. Meine Zweitbieterangebote aber ebenfalls. Für vergleichbare Zweitexemplare meiner Artikel habe ich eine eigens entwickelte Mailvorlage unter "Rechnungen".*

    Mit diesem Schritt reagiert Ebay posthum auf einen Protestmarsch aller ehrlichen Ebayer Deutschlands. Der sollte im März in Hamburg stattfinden - ist aber in der Planungsphase steckengeblieben. Einer von den ehrlichen Ebayern bekam nämlich die Grippe. Und der andere wollte nicht alleine laufen.

    *Liest Ebay hier eigentlich mit?
    Gruss von

    Kerala Discovery Indienreisen anders & Indienkunst-Shop
    ba-basBenutzer ist Offline
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    16 Apr 2004 09:29
    Interessanter ist doch Punkt 2

    *** 2. BEI WIEDEREINSTELLUNG GUTSCHRIFT DER ANGEBOTSGEBUEHR ***

    Wenn ein Kaeufer unzuverlaessig ist und nicht zahlen sollte,
    koennen Sie den Artikel wiedereinstellen. Dabei wurde Ihnen
    bisher die Verkaufsprovision gutgeschrieben. Jetzt wird Ihnen
    auch die ANGEBOTSGEBUEHR GUTGESCHRIEBEN. Allerdings NUR beim
    ersten Wiedereinstellen. Wenn Sie einen Artikel ein drittes
    Mal anbieten moechten, sollten Sie die Funktion:
    "Aehnlichen Artikel verkaufen" nutzen. Danach koennen Sie im
    Bedarfsfall wieder die Funktion "Artikel wiedereinstellen" nutzen.
    BITTE BEACHTEN SIE, dass diese Neuerung fuer alle Angebote
    gilt, die seit dem 9. Februar 2004 zum ersten Mal eingestellt
    wurden. Lesen Sie auf dieser Seite:
    [URL]http://pages.ebay.de/help/sell/reli...;/URL]
    weiterfuehrenden Informationen.
    MFG - der Ba-Bas
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    bingoBenutzer ist Offline
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    17 Apr 2004 05:49
    Macht sich bei Ebay langsam die Sorge vor möglicher Konkurrenz breit?

    Wie sonst ist diese plötzliche "Kundenfreundlichkeit" zu erklären?

    Ständig teurer zu werden und darüber hinaus immer restriktivere Regeln einzuführen funktioniert vielleicht doch nicht so gut, weil der Druck hin zu möglichen Alternativen wächst?

    Grüße
    bingo
    - Ein kleines Lächeln kostet nichts! -
    d.sinclairBenutzer ist Offline
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    18 Apr 2004 12:53
    Hallo,
    hmm, trotzdem wäre es noch besser, wenn doe Agebotsgebühr auch beim Wiedereinstellen von Auktionen die ohne Gebot ausgelaufen sind gutgeschrieben würden.

    mfg
    sinclair
    mfg

    Sinclair

    ba-basBenutzer ist Offline
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    18 Apr 2004 01:42
    Naja wenn Du bei ner Zeitungsannonce nichts verkaufst bekommste die Gebühr auch nicht zurück und das ebay das Geld behält ist schon fair - schliesslich haben die Ihre Dienstleistung damit erfüllt.
    Das ist sozusagen die einzige Gebühr die vernünftig ist - im Gegensatz zu der Provision...
    Für das Provisionsgeld bekommt man nur das Bewerttungssystem als Zusatzdienstleistung zum Leistungsumfang bei Nichtverkauf - und das ist zu teuer !!
    MFG - der Ba-Bas
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