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Neues zum Ebay - Käuferschutz
Letzter Eintrag 01 Jan 1900 12:00 von Anonymous. 0 Antworten.
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Autor Nachrichten Informativ
mercyBenutzer ist Offline
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31 Mrz 2003 06:21
    Datum: Freitag, 28. März 2003
    Zeit: 12:31 Uhr MEZ

    *** VORANKÜNDIGUNG: NEUE REGELUNGEN UND FRISTEN FÜR DEN EBAY KÄUFERSCHUTZ ***

    Liebe eBay-Mitglieder,

    voraussichtlich in zwei Wochen werden wir die Regelungen und Fristen für den eBay Käuferschutz ändern.

    Fristen:

    alt: Früheste Inanspruchnahme 7 Tage nach Angebotsende
    neu: 30 Tage nach Angebotsende

    alt: Späteste Inanspruchnahme 60 Tage nach Angebotsende
    neu: 90 Tage nach Angebotsende

    alt: Häufigste Inanspruchnahme Einmal alle 30 Tage
    neu: 3-mal in 6 Monaten

    Erläuterungen zu den Fristen:
    Hintergrund ist die Feststellung, dass sich viele Probleme auch noch nach Ablauf von 7 Tagen klären lassen. Als Ausgleich haben wir die Frist für die späteste Inanspruchnahme auf 90 Tage ausgedehnt. Bezüglich der Häufigkeit haben wir eine flexiblere Lösung gefunden, denn nicht die Häufigkeit bietet Ihnen den Schutz, den Sie brauchen, sondern die flexible Anwendbarkeit.

    Regelungen:
    Die Erfahrung hat gezeigt, dass der Zweck des Käuferschutzes in der Vergangenheit oft missverstanden wurde. Deshalb haben wir die Bedingungen, wann der Käuferschutz nicht in Anspruch genommen werden kann, genauer definiert.
    Der Käuferschutz kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn der betroffene Artikel ...

    ... vom Käufer in irgendeiner Weise verändert, repariert oder schon weiterverkauft wurde.
    ... beim Transport beschädigt wurde oder verloren ging.
    ... vom Käufer persönlich abgeholt oder vom Verkäufer persönlich geliefert wurde.
    ... bar bezahlt wurde.
    ... nicht über eBay gekauft wurde.
    ... doppelt bezahlt oder zu viel für ihn bezahlt wurde.

    Was ist das überhaupt, der eBay Käuferschutz?

    Der weitaus größte Teil aller Transaktionen bei eBay verläuft reibungslos. Bei den wenigen schwierigen Abwicklungen handelt es sich häufig um Missverständnisse, die sich aufklären lassen. Sollte es dennoch einen Betrugsfall geben, hilft Ihnen der eBay Käuferschutz.

    Betrug wird bei eBay wie folgt definiert:

    Sie haben für einen Artikel bezahlt, ihn aber nicht erhalten.
    Sie haben einen Artikel erhalten, der im Wert in erheblichem Umfang nicht der Beschreibung entspricht (z.B. eine vergoldete Kette anstatt einer Goldkette).
    Der eBay Käuferschutz ist eine Kulanzleistung, die eBay seinen Mitgliedern kostenlos anbietet. Unter bestimmten Bedingungen zahlt eBay einen Ausgleich für vom Käufer erworbene Artikel bis zu einem Wert von je 200 Euro (300 Euro, wenn der Käufer im Besitz der eBay Visa Card ist) abzüglich einer Selbstbeteiligung von 25 Euro. Auf diesen Ausgleich gibt es keinen Rechtsanspruch.

    Bitte beachten Sie:
    Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme des Käuferschutzes ist, dass Sie zuvor erfolglos versucht haben, das Problem mit dem Verkäufer zu lösen.

    Herzliche Grüße

    eBay-Team

    Quelle: Marktplatz-Mitteilungen
    Moin & Gruß Heinz-G.


    Humor und Geduld sind die Kamele, mit denen ich durch jede Wüste komme


    Meine Aussagen stellen keine verbindliche Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung dar. Sie geben lediglich meine Meinung wieder.
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