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Fiese Umsatz-Tricks?
Letzter Eintrag 17 Nov 2003 10:48 von erinnerungsfoto.de. 11 Antworten.
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bernd-symonsBenutzer ist Offline
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16 Nov 2003 07:12
    Habt Ihr schon einmal...

    - bei mehreren Geboten auf Eure Artikel kurz vor Auktionsende die eBaynamen & Emailadressen der Zweit- und Drittbieter notiert?

    - und unter AB Mailtexte eine Vorlage "Zweitbieter-Angebot" vom Mailtyp "Rechnungen" erstellt?

    - und dann den Zweit- und Drittbietern nach Auktionsende ein Zweitexemplar des Artikels zum Zuschlagspreis angeboten? So unter dem Motto "Leider bist Du überboten worden - aber das ist kein Beinbruch!"?

    - Und habt Ihr damit ein Schweinegeld verdient und gleichzeitig Ebaygebühren vermieden?


    Habt Ihr nicht gemacht?? Brav! Ich würde sowas auch nie machen. Das ist ja auch erfrischend illegal
    Gruss von

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    XPreSSBenutzer ist Offline
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    16 Nov 2003 07:18
    Wie soll man diesen Post nun verstehen??
    gtx
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    daran ist nur Microsoft schuld....
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    16 Nov 2003 07:29
    Vielleicht so, dass ich es in mein Board als Tipp verschiebe ?

    Illegal fnde ich etwas hart, Ebay erlaubt ja grundsätzlich ein Angebot an Zweitbieter, allerdings nur über das System und erst nach 7 Tagen.

    Letzteres ist übrigens etwas unglücklich von Ebay gemacht, da sie einerseits vorschlagen einen Artikel zusätzlich dem Zweitbieter anzubieten, die offizielle Funktion aber erst nach 7 Tagen freischalten.
    Moin & Gruß Heinz-G.


    Humor und Geduld sind die Kamele, mit denen ich durch jede Wüste komme


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    bernd-symonsBenutzer ist Offline
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    16 Nov 2003 07:33
    @Heinz-Gerwin...

    versteht mich.

    Illegal auch nur insofern, als dieser verruchte Trick das Ebaykonto elegant umgeht. Und wer von uns will, daß die Mutter unseres Erfolgs darben muß?? Kann ich doch nur schärfstens verurteilen
    Gruss von

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    XPreSSBenutzer ist Offline
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    16 Nov 2003 07:48
    dazu kann ich nur sagen:
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    *beach*Benutzer ist Offline
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    17 Nov 2003 05:20
    Illegal fnde ich etwas hart, Ebay erlaubt ja grundsätzlich ein Angebot an Zweitbieter, allerdings nur über das System und erst nach 7 Tagen.

    Letzteres ist übrigens etwas unglücklich von Ebay gemacht, da sie einerseits vorschlagen einen Artikel zusätzlich dem Zweitbieter anzubieten, die offizielle Funktion aber erst nach 7 Tagen freischalten.


    Das Angebot an Zweitbieter ist ja nicht dazu da um einen Artikel zusätzlich zu verkaufen, oder?!?

    EBAY : Ein Verkäufer kann einem Bieter, der nicht der Höchstbietende ist, die Option Angebot an Zweitbieter vorschlagen, wenn der Höchstbietende einer Auktion den Artikel nicht kauft.
    Alle Menschen sind klug! Die einen vorher, die anderen nachher!
    mercyBenutzer ist Offline
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    17 Nov 2003 06:43
    Hallo beach,

    jetzt habe ich ein Problem bei der Beweisführung.

    Vor einigen Monaten, als die Seite "mein Ebay" geändert wurde gab es mal eine Mail von eBay. In dieser Mail wurde zur Umsatzsteigerung darauf hingewiesen, man könne ja auch einem Zweitbieter ein Angebot machen, wenn man mehrere identische Artikel besitzt. Leider war Ebay anscheinend so intelligent, das nicht in die Hilfe zu schreiben. Schließlich entgehen denen dann ja die Angebotsgebühren, da bei einem Angebot an den Zweitbieter ja nur die Verkaufsprovision fällig wird.
    Moin & Gruß Heinz-G.


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    *beach*Benutzer ist Offline
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    17 Nov 2003 08:13
    Ok Ok ich glaubs dir ja!
    Habe noch etwas dazu gefunden :

    Gebührenumgehung
    Es verstößt gegen die eBay-Richtlinien, eBay-Gebühren zu umgehen. Im Folgenden einige Beispiele für Gebührenumgehung:
    ....Der Verkäufer verwendet über eBay erhaltenen Kontaktdaten von Mitgliedern, um identische oder zusätzliche Handelsware außerhalb von eBay an unterlegene Bieter zu verkaufen......

    Ist es jetzt doch wieder "illegal"?!

    Habe schon von Fällen gehört, das Ebayer mit einem zweiten Mitgliedsnamen utopische Summen auf eigen Artikel geboten haben um dann später dem Zweitbieter ein Suuuuuperangebot zu machen!
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    bernd-symonsBenutzer ist Offline
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    17 Nov 2003 08:49
    @Beach:

    <B>....Der Verkäufer verwendet über eBay erhaltenen Kontaktdaten von Mitgliedern, um identische oder zusätzliche Handelsware außerhalb von eBay an unterlegene Bieter zu verkaufen......</B>

    Genau das meinte ich oben! Diese und andere Passagen in den Knebel- äh - eBay-Bedingungen dokumentieren den Versuch, den Verkäufer exklusiv mit seinem gesamten Sortiment provisionspflichtig an sich zu ketten.

    {Ironie}
    In einem Einzelhandelsgeschäft sagt der Verkäufer: "Ach, sie haben schon einmal in unserem eBay-Sortiment mitgeboten? Tut mir leid, daß Sie keinen Erfolg hatten - aber leider muß ich Ihnen heute für Ihren Einkauf Ebaygebühren berechnen."
    {/Ironie}

    <B>Ist es jetzt doch wieder "illegal"?!</B>

    Klar! Daran war kein Zweifel! Obwohl ich dem Verkäufer Robin Hood keinen Vorwurf mache, wenn er dem sittenwidrig knebelnden ´eBay von Nottingham´ seinen Geldsack vorenthält, um dem armen Auktionsverlierer ein günstiges Angebot zu machen.

    <b>Habe schon von Fällen gehört, das Ebayer mit einem zweiten Mitgliedsnamen utopische Summen auf eigen Artikel geboten haben um dann später dem Zweitbieter ein Suuuuuperangebot zu machen!</B>

    Nein - also wirklich!!! Das ist frevelhaft!!! Nur weiter so - dann wird das noch ein richtig guter Thread mit den besten miesen Tricks!

    Schließlich muss man als ehrenhafter Auktionsbuddyst ja wissen, von was man sich distanziert.

    Gruss von

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    mercyBenutzer ist Offline
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    17 Nov 2003 09:12
    Im Folgenden einige Beispiele für Gebührenumgehung:
    ....Der Verkäufer verwendet über eBay erhaltenen Kontaktdaten von Mitgliedern, um identische oder zusätzliche Handelsware außerhalb von eBay an unterlegene Bieter zu verkaufen......

    Ist es jetzt doch wieder "illegal"?!


    Das Angebot an den Zweitbieter, so wie ich es meine läuft natürlich über Ebay und ist damit vollkommen legal. Diese miese Tour die Bernd beschreibt ist natürlich vollkommen illegal und verachtenswert .

    Im Ernst: man sollte zumindest vorsichtig sein. Wenn man an den falschen gerät, und der sich belästigt fühlt, kann es immer mal sein, dass es eine Meldung an Ebay gibt. Und das bedeutet dann Ärger.
    Leider gibt es immer wieder solche Miesepeter.
    Moin & Gruß Heinz-G.


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    bernd-symonsBenutzer ist Offline
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    17 Nov 2003 09:26
    @Mercy:

    Genau - wir nähren uns redlich und leben in geregelter Armut. Daß der Beelzebub immer eine Bockshornlänge voraus ist und Urlaub in Acapulco macht, darf uns nicht stören. Es ist ein gutes Gefühl, reinen Herzens zu sein.

    Falls Du als Administrator ein neues Forum planst, in dem die edlen Ritter sich über den Sumpf des Verbrechens informieren können, schlage ich den Namen "Sodom & Gomorrha" vor.

    So aber nun Schluß hier - ich muß an die Arbeit. Heute enden viele Auktionen, und ich muß zusehen, daß ich die Gebote hochtreibe. Ich weiß nur noch nicht, wie...
    Gruss von

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    17 Nov 2003 10:48
    Raffiniert - gefährlich - im Grenzbereich...

    Aber guuuuut
    Viele Grüße,
    Markus


    Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein...
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