Dienstag, 19. März 2024

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Powerseller Support - Eine unendliche Geschichte ...
Letzter Eintrag 30 Jan 2014 04:54 von Auktionator23. 5 Antworten.
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bernd-symonsBenutzer ist Offline
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19 Okt 2008 02:53
    Mancher unter Euch wird meine grenzenlose
    Geduld bewundern und selbst nicht mal die
    Geduld haben, dieses Posting zu Ende zu lesen.
    Die Sache ist immer noch nicht erledigt, doch
    ich gebe die Hoffnung nicht auf, in der
    Servicewüste eBay eine Oase zu finden.

    Es begann damit, dass eBay ungerechtfertigt
    eine meiner Spaßauktionen gelöscht und mir
    einen negativen Punkt in der Rubrik "Einhaltung
    der eBay-Grundsätze" verpasste. Die Auktion
    könnt Ihr bei Axel Gronen noch aufrufen:

    [URL]http://www.wortfilter.de/kurios/php...;/URL]

    Protestnote an eBay 17.10.08:

    Folgende Auktion
    "200261565811 - Opium Pfeife versilbert und' bewaffnet' (S-018) Indien"

    haben Sie heute gesperrt, weil sie angeblich gegen die Waffengrundsätze
    verstößt. Ich weiß nicht, ob dies auf einen übereifrigen eBaymitarbeiter
    oder missgünstigen Mitbewerber zurück geht - aber bei genauem Hinsehen
    werden Sie feststellen, dass Ihre Bedenken unberechtigt sind.

    Es handelt sich hier um eine Spaßauktion, die ich gelegentlich zur
    Steigerung meines Bekanntheitsgrades starte - an der Besucherzahl sehen
    Sie, dass dies wirkt und eBay ebenfalls profitiert. Die Bezeichnung
    "Waffe" ist im Kontext der Beschreibung keineswegs ernst zu nehmen.
    Dass ein integrierter Pfeifenreiniger von 6 cm Länge nicht wirklich als
    Waffe bezeichnet werden kann, dürfte jedem Leser mit Humor klar sein.
    Dazu muss man nur die Fotos genauer ansehen.

    Ich möchte diese Auktion morgen wieder einstellen. Bitte sagen Sie mir,
    mit welchem Text ich Ihre Bedenken hinsichtlich eines Verstoßes
    neutralisieren kann.

    Auch möchte ich natürlich gebührentechnisch durch diese Sperrung nicht
    benachteiligt sein. Unter 02151-565718 können Sie mich ganztägig bis in
    den späten Abend erreichen.


    Mein Fehler ist natürlich, dass ich viel
    zu langatmig und höflich schreibe. Das
    überfordert eBay-Mitarbeiter, die jede
    Minute 100 Mails unzufriedener Mit- und
    Ohneglieder erhalten. Ich hätte es kurz
    und auf dem richtigen Niveau machen sollen:

    "Ey - hassu voll krass Kacke gebaut,
    weissu - machse wieder ganz, Alder!"

    Die Antwort des amtierenden Sheriffs bei
    eBay-Sicherheit kam schon 1 Stunde später.
    Ein Ziegenhirte namens Enrico Geishirt
    schreibt:

    Hallo Herr Symons,

    vielen Dank fuer Ihre Anfrage zum Thema Waffenangebote auf eBay.

    Wir moechten Ihnen hiermit gerne unsere AGB und Grundsaetze erlaeutern.

    Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass der Verkauf einiger Artikel,
    speziell auch im Bereich Waffen, moeglicherweise keine Rechtsverletzung
    darstellt. eBay hat aber im Bereich des Verkaufes bzw. der Versteigerung
    von Waffen ueber die gesetzlichen Vorschriften hinaus eigene Grundsaetze
    entwickelt und hat den Handel von Waffen jeglicher Art zum Schutz vor
    Missbrauch ausgeschlossen.

    Wir sind uns bewusst, dass Waffen auch Sportgeraete oder
    Sammelgegenstaende sein koennen. Dennoch ist der Missbrauch bei solchen
    Artikeln schwer zu verhindern.

    Hier finden Sie unseren Grundsatz zum Thema Waffen und Waffenzubehoer:

    [URL]http://pages.ebay.de/help/policies/...;/URL]

    Wir bitten um Ihr Verstaendnis und wuenschen Ihnen weiterhin viel Freude
    und Erfolg auf eBay.

    ... Textbaustein 2 Meter gekürzt ...

    Ich will nicht behaupten, mich hier
    unverstanden zu fühlen. Deshalb bleibe
    ich in meiner Antwort vergleichsweise
    moderat:

    Protestnote an eBay 17.10.08:

    Das ist nicht sehr rühmlich für den "besonderen Powerseller-Service" - ich
    versichere glaubhaft, dass es sich hier um keine Waffe handelt, und Sie
    antworten mit einem lapidaren Textbaustein!

    Also nochmals: Muss ich das Wort "bewaffnet" aus dem Titel streichen? Muss
    ich den Scherz sozusagen "für Doofe" in der Artikelbeschreibung aufklären?
    Oder was raten Sie?

    Das war direkt. Der nächste Mitarbeiter
    erkannte den falschen Textbaustein. Der
    phantasiebegabte Leiharbeiter Sven Pump
    reagiert prompt:

    Sehr geehrtes Mitglied,

    Sie haben nachgefragt, warum wir Ihr Angebot geloescht haben. Gerne gebe
    ich Ihnen dazu weitere Informationen.

    eBay hat zum Thema Softair-Waffen umfangreiche Gespraeche mit
    Polizeibehoerden gefuehrt.

    Dabei ist deutlich geworden, dass ein Feststellungsbescheid des
    Bundeskriminalamtes vom 18.06.2004 fuer sogenannte "Erbsenpistolen"
    ergangen ist, bei denen das Projektil mittels einer Feder angetrieben
    wird. Bei Softair-Waffen hingegen, wird das Projektil wie bei einem
    Luftgewehr mittels komprimierter Luft angetrieben.

    ... Weitere 20 Meter wissenschaftliche
    Abhandlung zu "Softairwaffen" gesnipt ...

    Da bleibt einem doch die Luft weg -
    so soft sie auch sein mag! Ich
    beschließe, etwas nachdrücklicher
    zu werden:

    Protestnote an eBay 17.10.08:

    Würden Sie nun so nett sein, und meine Emails sowie die Auktionsbeschreibung
    zu lesen, bevor Sie sich erneut dem Verdacht der Legasthenie aussetzen?

    Was bitte hat eine Pfeife mit integriertem Pfeifenreiniger mit einer
    Softairwaffe zu tun?

    Nochmals:

    1) Was ist in meiner Spaßbeschreibung unzulässig?
    2) Wie stellen Sie mich gebührentechnisch schadlos hinsichtlich der
    unberechtigten Auktionslöschung?

    Bitte verwenden Sie diesmal keinen Zufallsgenerator für die Auswahl
    geeigneter Textbausteine. Nach soviel unzutreffenden Stellungnahmen hätte
    ich eine persönliche Ansprache verdient.

    Gern bin ich bereit, Ihnen im Gegenzug mit einer deutschen Übersetzung des
    englischen Begriffs "Customer Support" zu helfen.

    Das saß! Die gesamte Sicherheitsabteilung
    wurde in Quarantäne genommen, und das
    Technische Hilfswerk nahm in Schutzanzügen
    Proben, die nun auf Virus Debilis untersucht
    werden. So konnte ich erst zwei Tage später
    Antwort bekommen. Erstaunlicherweise wieder
    von Sven Pump, der sich beim Nachbarn einen
    weiteren Formtext gepumpt hat:

    Hallo Herr Symons,

    vielen Dank fuer Ihre E-Mail.

    Sie haben nachgefragt, warum wir Ihr Angebot vorzeitig beendet haben,
    obwohl andere Verkaeufer Waffen der gleichen Art auf eBay anbieten.

    Der eBay-Grundsatz zu Waffen und Waffenzubehoer verbietet den Handel mit
    Waffen jeglicher Art auf eBay. Ihr Angebot hat gegen diesen Grundsatz
    verstossen und wurde daher von uns beendet.

    Insbesondere folgende Waffen duerfen nicht auf eBay angeboten werden:

    - Vorderladerwaffen und Grosskaliberwaffen
    - Luftpistolen/-gewehre
    - Armbrust, Blasrohr
    - Dekowaffen
    - Wurfsterne, Hieb- und Stichwaffen und Kampfmesser
    - Gas- und Schreckschusspistolen
    - Luft- und Gasdruckwaffen

    .... weitere 30 Meter Textbaustein entwaffnet ....

    Ich gebe nicht auf. Auf die Gefahr, mich
    zu wiederholen, setze ich auf den steten
    Tropfen, der bekanntlich die Leber höhlt.

    Protestnote an eBay 19.10.08:

    Wieder nur ein unzutreffender Textbaustein, denn ich habe keineswegs
    nachgefragt, warum Sie "mein Angebot vorzeitig beendet haben, obwohl andere
    Verkaeufer Waffen der gleichen Art auf eBay anbieten."

    Geduldig teile ich nochmals mit: Es ist eine Spaßauktion für einen Artikel,
    den sonst NIEMAND anbietet. Es ist KEINE Waffe, sondern eine Pfeife mit
    integriertem Pfeifenreiniger. Ihre Textbausteinverwalter können dies auch
    ohne Satiredetektor leicht feststellen.

    Die vorzeitige Löschung war UNBERECHTIGT, und ich verlange die Gutschrift
    der Gebühr sowie die Bereinigung meines Profils hinsichtlich begangener
    eBay-Verstöße.

    Betriebswirtschaftlicher Gratistipp: Eine kurze sachbezogene Stellungnahme
    bedeutet weit weniger Aufwand als diese Endlosschleife aufgrund
    unzutreffender Formtexte.

    Mein perfider Trick, die eBay-Riege beim
    Kostenbewusstsein zu packen, kann natürlich
    nicht ziehen.

    Schließlich stehen in Dreilinden die Zeichen
    auf Sturm: Entlassungen drohen. Hier muß
    jetzt jeder Mitarbeiter Vollbeschäftigung
    simulieren, um mit hektischer Betriebsamkeit
    geistige Windstille zu verschleiern.

    Da geht es nicht an, einen Fall kurz und
    individuell abzuschließen. Was macht man dann
    mit dem Rest der angebrochenen Minute?

    Übrigens habe ich noch keine Antwort auf meine
    letzte Nachricht. Ist jemand an der Fortsetzung
    interessiert? Eigentlich ist ja kein Ende
    absehbar - und der professionelle Kundenservice
    ist hier schon ausreichend dokumentiert...
    Gruss von

    Kerala Discovery Indienreisen anders & Indienkunst-Shop
    AB-QuälerBenutzer ist Offline
    wieso unregistriert ?? :-(
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    --
    23 Okt 2008 01:50

    Ist jemand an der Fortsetzung interessiert?



    Klar doch, es ist beruhigend zu sehen das vor ebay alle Verkäufer gleich (nichts) wert sind. Auch der "persönliche" ebay Mitarbeiter den man "jederzeit" telefonisch kontaktieren kann ändert mind. 1x im Monat seinen Namen (ZITAT: "Leiharbeiter") außer das man mit dem Telefonat Zeit totschlagen tut kommt so gut wie nichts dabei raus.
    MICROSOFT & EBAY machen mich reich - . . . reich an Erfahrung und vergeudeter Zeit der AB ist meine Medizin
    bernd-symonsBenutzer ist Offline
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    --
    23 Okt 2008 02:16
    Na gut - dann reiche ich das Schlusslicht meiner Geduldsprobe noch nach. Obwohl im Nachhinein betrachtet dieses Posting für die meisten von Euch todlangweilig sein muss - schließlich ist es EBay-Alltag, und fast jeder hat das erlebt, der schon mal Support brauchte.

    Nach dem obigen Bombardement mit zufälligen Textbausteinen kam noch einmal der allererste Formtext. Aha, dachte ich - jetzt fangen wir von vorn an! Also sandte ich meine erste Antwort noch mal. Copy & Paste gegen Copy & Paste.

    Daraufhin hat sich dann endlich einer hingesetzt und ein paar nichtssagende Zeilen abgesondert:

    Hallo Herr Symons,
    Sicherlich hatten Sie beim Einstellen Ihres Angebots die besten Absichten.
    Wie wir Ihnen aber schon mitgeteilt haben, haben wir uns dazu entschlossen, diesen Artikel auf eBay nicht zuzulassen.
    Wenn Zweifel an der Rechtmaessigkeit Ihres Angebots bestehen, behaelt sich eBay das Recht vor, Angebote auch ohne naehere Angaben von Gruenden zu loeschen.
    Die angefallenen Gebuehren fuer das beendete Angebot wurden Ihrem eBay-Verkaeuferkonto gutgeschrieben.
    Wir bedanken uns fuer Ihr Verstaendnis.
    Mit freundlichen Gruessen
    Sven Pump
    eBay-Sicherheitsteam

    Ein Pyrrhussieg für mich - zwar werden Gebühren gutgeschrieben, aber mein lädierter Status in der Rubrik "Einhaltung der eBay-Grundsätze" bleibt.

    Das ist schon der 3. Artikel, der unberechtigt gestrichen wurde.

    Bleibt nur zu erwähnen, dass parallel zu diesem "Meinungsaustausch" der umstrittene Artikel mit leicht veränderter Beschreibung weiter läuft. Mut zum Risiko?

    [URL]http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll...;/URL]
    Gruss von

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    23 Okt 2008 04:24
    Mut zum Risiko?

    Natürlich, nur aufgepasst das diese "Strafpunkte" rechtzeitig verjähren (3 Monate ??) sonst darfst Du nur noch verkaufen wenn der gesamte Erlös ebay zufließt.
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    lucky909091Benutzer ist Offline
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    08 Nov 2008 12:59
    Herr Symons,

    das ist eine spannende und lustige Geschichte. Ich habe sie mit großem Interesse gelesen, wie auch viele andere Kommentare von Ihnen.

    Außerdem finde ich Ihren Humor grundsätzlich so interessant, daß ich Ihnen schon immer mal raten wollte, ein Buch, einen Roman o.ä. zu schreiben.

    Wir haben eine Zeit, in der Comedy gefragt ist und Ihre Wortschöpfungen sind immer total lustig. Vielleicht ein zweites Standbein für Sie?

    Viel Erfolg weiterhin.
    Auktionator23Benutzer ist Offline
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    30 Jan 2014 04:54
    Gibt es weitere Geschichten dieser Art ?
    Erfrischend zu lesen und schön, dass ich nicht der einzige bin, der mit dem Ebay Support an seine Belastungsgrenzen stößt
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