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Neue Verpackungsverordnung????
Letzter Eintrag 22 Jul 2008 08:02 von charlieheidi. 6 Antworten.
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Autor Nachrichten Informativ
charlieheidiBenutzer ist Offline
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22 Okt 2007 08:52
    Hallo,

    heute schickte ein Plattform-Betreiber die nachfolgende Mail (Auszug daraus):

    " wir moechten darauf Hinweisen, dass Sie auf Grund der neuen Verpackungsverordnung verpflichtet sind in Ihren AGB Ihren Kunden mitzuteilen, wo und wie die Kunden die von Ihnen verwendete Verpackung entsorgen koennen.
    Sollte dieser Hinweis in Ihren AGB fehlen, riskieren Sie eine
    Abmahnung."

    Ich habe heute das erstemal davon gehört, dass in den AGB ein HInweis enthalten sein muss.

    Hat jemand von Euch bereits seine AGB abgeändert bzw. hat jemand nähere Angaben?

    Gruß Heidi
    Heidis Schatzkiste

    Ein Raum ohne Bücher ist wie ein Körper ohne Seele - (Cicero)
    mercyBenutzer ist Offline
    User des AB seit 05/2002
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    --
    22 Okt 2007 09:11
    Hallo Heidi,

    istmir soweit auch neu. Ich habe aber mal 2 Links angehängt, wovon der 1. eher zu deiner Frage passt. Hier wird empfohlen entsprechende Hinweise beispielsweise auf den Lieferschein zu schreiben.

    [URL]http://www.luebeckonline.com/news/n...;/URL]
    [URL]http://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?id=%2Fview&cid=2139&title=Welche+Pflichten+legt+die+Verpackungsverordnung+den+Onlineh%E4ndlern+auf%3F[/URL]
    Moin & Gruß Heinz-G.


    Humor und Geduld sind die Kamele, mit denen ich durch jede Wüste komme


    Meine Aussagen stellen keine verbindliche Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung dar. Sie geben lediglich meine Meinung wieder.
    mint-magicBenutzer ist Offline
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    22 Okt 2007 09:27
    Hallo Heidi,

    das ist meines Wissens nicht neu, ist aber tatsächlich so. Aber weil das nun wirklich keinen interessiert und jeder eine Mülltonne vorm Haus hat, stört das eigentlich niemanden.
    Sieht so aus, als wird jetzt der Reihe nach alles abgeklappert, was sich irgendwie abmahnen lässt.

    Viele Grüße
    Bernhard
    charlieheidiBenutzer ist Offline
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    22 Okt 2007 10:48
    Hallo,

    für mich war bisher die Verpackungsverordnung bzgl. der Getränkeverpackungen und Verkaufsverpackungen durchaus bekannt. Dass ich aber meine Umschläge, die ich für den Versand der verkauften Bücher benutze, zurücknehmen muss, war mir nicht bewusst.

    @ Heinz-Gerwin: Danke für die Links. Ein Unternehmen wie Amazon kann natürlich einen Vertrag mit einer Recycling-Firma abschließen, aber ich als kleine Buchhändlerin kann das nicht finanzieren.

    Gruß Heidi
    Heidis Schatzkiste

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    maxpaxBenutzer ist Offline
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    Posts:91


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    22 Okt 2007 04:28
    Hi,

    das hat mich jetzt auch alarmiert und ich habe ein bißchen gesucht, und bei einigen Versendern das hier gefunden und gleich bei mir in die AGBs reingesetzt. Weiß natürlich nicht 100%ig ob das alles abdeckt, aber klingt ganz ok:



    Verpackungsverordnung

    Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem „Grünen Punkt“ der Duales System Deutschland AG oder dem „RESY“-Symbol) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.

    Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung:

    ADRESSE


    Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung an uns zu schicken.

    ADRESSE

    Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt.


    Grüße, Max
    mint-magicBenutzer ist Offline
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    22 Okt 2007 05:14
    @ maxpax:
    Das hab ich in gleicher Form auch schon bei verschiedenen anderen Anbietern gesehen, das scheint brauchbar zu sein.


    @ Heidi:
    Wenn dir schon jemand ans Bein pinkeln will wegen so 'nem Sch... solltest du das vielleicht übernehmen.

    Du kannst ja mal posten, wenn sich der erste auf dein Entsorgungsangebot meldet !!

    Wenn wir das überhaupt erleben dürfen.

    Viele Grüße
    Bernhard
    charlieheidiBenutzer ist Offline
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    22 Jul 2008 08:02
    Hallo,

    ich greife das Thema noch einmal auf, denn es scheint ab 01.01.2009 so zu sein, dass jeder gewerbliche Versandhändler, und das sind wir wahrscheinlich alle, einen entsprechenden Vertrag bzgl. der Entsorgung eingehen muss.

    Hierzu ein Bericht von Axel Gronen

    Gruß Heidi
    Heidis Schatzkiste

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