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Versandkosten WUCHER
Letzter Eintrag 26 Sep 2005 08:35 von p.schulte. 17 Antworten.
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Autor Nachrichten Informativ
p.schulteBenutzer ist Offline
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22 Sep 2005 07:58
    Hier mal eine Auktion

    in der durch die Versandkosten der Sofortkaufpreis bei einem zu geringen Gebot herein geholt werden soll.

    So was abgezocktes habe ich noch nie gesehen, oder kennt jemand eine Auktion in der das noch überboten wurde ?

    Und der hat noch keine negativen Bewertungen.

    AB-QuälerBenutzer ist Offline
    wieso unregistriert ?? :-(
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    22 Sep 2005 08:08
    Abzocke hin, abzocke her, er möchte klar 90,- EUR für Holzwurmkiste haben und möchte eBay NICHT über die Gebühren daran beteiligen, d.h. selbstabholen ( - ob er das macht ??) oder nicht mehr als die 1,99 bieten
    MICROSOFT & EBAY machen mich reich - . . . reich an Erfahrung und vergeudeter Zeit der AB ist meine Medizin
    p.schulteBenutzer ist Offline
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    22 Sep 2005 08:26
    Der hat noch mehr solche Klopfer.

    Studio Scheinwerfer für 129.- Euro Versand

    Ich habe mal spasshalber nachgefragt, ob man den Artikel auch abholen kann.

    Antwort:

    NATÜRLICH WENN SIE BEI ABHOLUNG 89 .- € ZAHLEN

    Meine Antwort:

    Ich wollte den Artikel nicht durch Sofort Kauf erwerben, sondern steigern, oder ist das nur ein Sofort Kauf Artikel ?

    Mal sehen, was jetzt kommt.

    igel-maxBenutzer ist Offline
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    23 Sep 2005 12:43
    Wobei, wir haben unsere Auktionen- Werberauktionen auch so gestaltet.
    1,00 Euro + angenommen 79,00 Euro Versand und der Kunde könnte sich raussuchen nach der Auktion was er für Artikel aus der Sorte wollte.
    Man muss dazu sagen das manche Kunden die Artikel für 1,00 Euro haben wollten und Porto als Päckchen, obwohl es in Auktions- Text alles stand.
    Und nach paar Beschwerden von Mitbewerbern hat uns Ebay die Auktionen gelöscht.
    Ich haben nämlich festgestellt das die Artikel egal wie viel man in Shop hat bei Ebay überhaupt nicht gefunden werden.
    Sprichst verkaufst du Schrauben, hast du aber die Artikel nur in Shop und keine Auktion mit Schrauben, musstest du eigentlich überhaupt nichts machen da die Artikel in Shop keine findet.
    Deswegen haben wir solche Auktionen geschaltet.
    Sagmall ehrlich die Leute suchen bei Ebay das man alles günstige kauft- normalen Preis zahlt hier keine.
    Wenn ich aber Artikel habe wie alle andere um die Ecke oder alle andere Versender kann ich es nur verkaufen über Preis- also billige.
    Nun habe ich hier die Ebay gebühren und die kann ich nur rein holen, wenn ich die Auktion ab 1,00 Euro starte- und das lohnt sein einigen Monaten nichts mehr.
    Sofortkaufpreis mit der Provision ist dann so hoch das ich die Ware gleich verschenken kann und wegen Umsatz wie ich es bei viele meine Mitbewerbern beobachte brauche ich es nicht machen.
    Grüße
    Paul

    P.S. ich kenne noch ein Trick Porto 15,00 Euro jede Zusatzartikel 25,00 Euro dann stimmt die Rechnung auch (85% Masche von Powersellern). Machen wir aber nicht


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    igel-maxBenutzer ist Offline
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    23 Sep 2005 12:48
    jetzt habe ich mir den Verkäufer richtig angeschaut
    Auktionstext:
    SIE BIETEN HIER AUF EINEN TEAKHOLZ ASCHENBECHER

    MAßE H 20 CM X B 20 CM

    DA PRIVATVERKAUF KEINE RÜCKGABE UND GARANTIE

    bitte schauen sie auch meine anderen artikel an

    Nun der hat aber volle Wohnung da er von jede Sache zig Stück verkaufen kann
    War da gestern nicht eine Sendung Akte bei SAT über Ebay


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    p.schulteBenutzer ist Offline
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    23 Sep 2005 01:11
    Schade, die Sendung habe ich nicht gesehen.

    mercyBenutzer ist Offline
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    23 Sep 2005 02:59
    Original von igel-max
    War da gestern nicht eine Sendung Akte bei SAT über Ebay


    Genau, und dazu mal eine Frage:
    Es gab dort einen gewerblichen Verkäufer (mehr oder weniger Nebenverdienst), der seine Auktionen immer mit dem Haken bei 14 Tage Rückgaberecht gemacht hat. 1 x hat er es vergessen und ist dafür abgemahnt worden. Ich frage mich jetzt: Warum?

    Dieser Haken hat doch eigentlich nichts mit dem 14tägigen Rückgaberecht zu tun, er soll doch nur als Werbung dienen bzw. um nochmals daraufhinzuweisen. Ein VK schliesst doch ohne diesen Haken das 14tägige Rückgaberecht nicht aus. Sollte dies wirklich ein Grund zur Abmahnung sein ???
    Moin & Gruß Heinz-G.


    Humor und Geduld sind die Kamele, mit denen ich durch jede Wüste komme


    Meine Aussagen stellen keine verbindliche Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung dar. Sie geben lediglich meine Meinung wieder.
    charlieheidiBenutzer ist Offline
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    23 Sep 2005 04:38
    Hallo,
    die Sendung habe ich auch gesehen.

    Es gab dort einen gewerblichen Verkäufer (mehr oder weniger Nebenverdienst), der seine Auktionen immer mit dem Haken bei 14 Tage Rückgaberecht gemacht hat. 1 x hat er es vergessen und ist dafür abgemahnt worden. Ich frage mich jetzt: Warum?
    Dieser Haken hat doch eigentlich nichts mit dem 14tägigen Rückgaberecht zu tun, er soll doch nur als Werbung dienen bzw. um nochmals daraufhinzuweisen. Ein VK schliesst doch ohne diesen Haken das 14tägige Rückgaberecht nicht aus. Sollte dies wirklich ein Grund zur Abmahnung sein ???


    In diesem Fall ist es wohl so, dass ein gewerblicher Verkäufer und das ist der Abgemahnte aus diesem Fall, auch wenn er nebenberuflich verkauft, dieses 14-tägige Rückgaberecht in seinen AGB stehen haben muss bzw. muss die Widerrufsbelehrung dieses aussagen.

    Vermutlich hatte er keines dieser Dinge auf seiner Seite stehen, dann muss e das Häkchen setzen.

    Das ist aber meine Interpretation.

    Gruß Heidi
    Heidis Schatzkiste

    Ein Raum ohne Bücher ist wie ein Körper ohne Seele - (Cicero)
    igel-maxBenutzer ist Offline
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    23 Sep 2005 04:56
    Genau, und dazu mal eine Frage:


    Tja Mercy,

    Vielleicht hast du ja gesehen welche Leute es betroffen hat.
    Einzelfirmen- bzw. Firmeleien... (kleine Fische)
    Die Rechtsanwälte oder deine Mitbewerber suchen sich die Opfer glaube ich gezielt aus.
    Wenn man überlegt wie viel bei Ebay verkaufen mit dem Slogan:
    Wenn`s gewünscht ist eine Rechnung dabei!
    Wie? Ich dachte man muss immer eine Rechnung senden, ansonsten hat man doch keine Garantie, keine Rückgaberecht, oder das ganze schnick schnack was zum Versandgeschäft gehört
    Solche Sprüche finde ich oft bei Leuten die zig Bewertungen haben.
    Eine Abmahnung haben die bestimmt noch nicht bekommen sonst werden die nicht mehr bei Ebay.
    Das ist Ebay, und das ist Germany (hat auch der Rechtsanwalt bei Akte gesagt).
    Es kann nun jeder Treffen eine Kluge Rechtsanwalt wenn der dich fertig machen will findet immer etwas, oder dein Mitbewerber.
    Meinen hat schon mal gereicht das ich Ihm die Kunde abwerbe.
    Abmahnung über 20000,00 Euro Endschädigung.
    Und da habe ich ganze Army von Rechtsanwälten und Beratern hinter meine Rücken und jedes Pfutz wird erst durchdiskutiert ob man es machen kann oder nicht.
    Der Spaß nur eine Blöde Antwort durch meinen Re.. hat mich 600,00 Euro gekostet gehört habe ich dann nichts mehr, Mitbewerber hat vor 3 Wochen Insolvenz angemeldet.
    Jetzt habe ich nicht nur seine Kunden sondern sind auch seine Handelsvertreter zu mir abgewandert.
    Die 600,00 Euro liegen mir aber immer noch tief in Magen
    Grüße
    Paul


    immer gut und günstig.......
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    ba-basBenutzer ist Offline
    verkaufe:
    Flash Speicher
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    24 Sep 2005 07:12
    @ mercy - das ist doch schon genau richtig. Wenn er in der Auktion nichts davon stehen hat - muss er den Haken machen. Der Gesetzestext schreibt vor, dass ein deutlicher Hinweis auf Widerrufs oder Rückgaberecht in der Artikelbeschreibung enthalten sein muss.
    wobei der Haken allein auch nicht besonders gut ist - eigentlich sollte der Hinweis ein anklickbarer Link zum ausformulierten Passus sein.
    MFG - der Ba-Bas
    ++++++++++++++++++++++++++
    Mache den www.kQ-flash.de reicher
    und kaufe dort Deinen Speicher
    ++++++++++++++++++++++++++
    mercyBenutzer ist Offline
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    24 Sep 2005 07:54
    Original von ba-bas
    @ mercy - das ist doch schon genau richtig. Wenn er in der Auktion nichts davon stehen hat


    Das ist eben genau die Info, die in der Sendung fehlte.
    Ob das Widerrufsrecht in anderer Weise erwähnt wurde ist natürlilch nicht gesagt worden. Das ist genau das, was man bei solchen Sendungen und leider fast immer bei Akte-05 feststellen muss: keine vollständigen Informationen und viele Halbwahrheiten.
    Moin & Gruß Heinz-G.


    Humor und Geduld sind die Kamele, mit denen ich durch jede Wüste komme


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    bernd-symonsBenutzer ist Offline
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    25 Sep 2005 10:07
    Ich will es mal so sagen:

    Einstein ist tot. Goethe ist tot. Newton ist tot, und ich fühl' mich auch nicht so besonders...

    Wie ist denn das mit der Gebraucht-Einschränkung? Da gibt einer 14-Tage-Geld-zurück und schränkt das Widerrufsrecht / Rückgaberecht in seinen Bedingungen mit "...gilt nicht bei gebrauchten Artikeln" wieder ein.

    Ist es nicht so, daß bei gewerblichem Verkauf auch bei gebrauchten Artikel Gewährleistung und Rücknahme Pflicht sind?

    Spitzfindig könnte ich auch Neuware als gebraucht bezeichnen. Wer würde sie kaufen, wenn sie nicht gebraucht würden?

    Zum Versandkosten-Wucher:

    Entgegen meiner eigenen langjährigen (und immer noch 100% positiv bewerteten) Geschäftspraxis muß ich einräumen, daß der Kunde das Recht hat, die Versandart zu wählen und auch nur die reinen Versandkosten zu zahlen braucht. Streng genommen gehören sogar Nebenkosten für Verpackung und Handling in die Allgemeinkostenkalkulation und nicht in eine sog. Versandpauschale.

    Aber wie soll das ein solcher Diplommathematiker wissen, der Omas Uhr mit 79,00 EUR startet, 89,90 Versandkosten verlangt und bei Sofortkauf für 89,00 den Versand per Untertitel auf 19,00 Euro senkt??
    Gruss von

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    p.schulteBenutzer ist Offline
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    26 Sep 2005 06:44
    Bernd,
    der hat jetzt erst den Startpreis von 1.- Euro auf 79.- Euro erhöht.

    Nur die Versandkosten hat er so gelassen

    AB-QuälerBenutzer ist Offline
    wieso unregistriert ?? :-(
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    26 Sep 2005 11:16
    Streng genommen gehören sogar Nebenkosten für Verpackung und Handling in die Allgemeinkostenkalkulation und nicht in eine sog. Versandpauschale.



    Selbstabholer würden dann die Nebenkosten des Versandes ebenfalls zahlen, obwohl diese bei ihm erst gar nicht anfallen -
    bei Aukionen ab z.B. 1,- EUR ist diese Kalkulation wohl schwer durchzuführen.

    schwierig, schwierig -
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    bernd-symonsBenutzer ist Offline
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    26 Sep 2005 11:51
    @ABQ

    ... deshalb mache ich es ja auch nicht so.


    Außerdem ist es müßig, bei unserer Gesetzgebung nach einem Realitätsbezug zu fahnden.

    Man muß es nur wissen, damit man auf entsprechende Kundenargumente richtig reagiert.
    Gruss von

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    26 Sep 2005 05:23
    Offenbar ist Ebay aufmerksam geworden. Die Auktionen sind nicht mehr gültig. Warst du das, P. Schulte?
    Grüße aus der Opelstadt
    Ralf


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    bernd-symonsBenutzer ist Offline
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    26 Sep 2005 05:31
    @P.Schulte:

    Schade - jetzt weiß ich den Namen von dem Ebayer mit der Großmutteruhr nicht mehr.

    Weißt Du ihn noch?
    Gruss von

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    p.schulteBenutzer ist Offline
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    26 Sep 2005 08:35
    Warst du das, P. Schulte?


    Nein ich war es nicht.

    "EHRENWORT"

    Schade - jetzt weiß ich den Namen von dem Ebayer mit der Großmutteruhr nicht mehr.

    Weißt Du ihn noch ?


    Ja ich habe noch den Mailverkehr im AB.
    Habe gerade mal nachgesehen.

    eBay hat ihn ganz rausgeschmissen, bei 100 % positiven Bewertungen.

    Er heißt Senior-Bond.

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