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Oh----Kaputt´s inoffizielle ebay - Terminologie
Letzter Eintrag 09 Mrz 2005 04:03 von Krille. 3 Antworten.
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hj-bradenBenutzer ist Offline
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09 Mrz 2005 09:51
    Oh----Kaputt´s inoffizielle ebay - Terminologie Übersetzungsseite
    Wie sollte ich bei einer Auktion vorgehen?

    1. Auktionsart ansehen
    * eine "normale" Auktion läuft eine bestimmte Anzahl von Tagen und endet zu einer festgelegten Uhrzeit. In ihr wird 1 (ein) Artikel angeboten, der durch eine Artikelbeschreibung oder ein Photo eindeutig beschrieben ist. Derjenige Bieter, der zum Zeitpunkt des Auktionsendes Höchstbietender ist, geht einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag über den Auktionsgegenstand ein. (Ausnahme: der Höchstbietende wurde während der Auktion überboten und das Höchstgebot dann zurückgezogen!)
    * eine "Powerauktion" bietet eine von 1 verschiedene Anzahl gleichartiger Artikel an. Den Ersteigerungspreis setzt der letzte erfolgreiche Bieter fest! Werden z.B. 10 Exemplare angeboten und es liegen 9 Gebote zu 100 Euro und eines zu 5 Euro vor, ist der Ersteigerungspreis 5 Euro! (Vorsicht: bietet in dieser Situation jemand auf 10 Stück 200 Euro, um den Artikel auch sicher zu bekommen, erhält er die Artikel für 200 Euro pro Stück, nicht etwa 9 für 100 und einen für 5)
    * eine Auktion mit "Sofortkauf-Option" läuft mit einem Startpreis eine bestimmte Anzahl von Tagen, es kann aber - solange kein Gebot abgegeben wurde - der Artikel jederzeit für einen, in der Auktion angegebenen, "Sofortkauf-Preis" gekauft werden. Mit der Abgabe eines Gebots erlischt die Sofortkauf-Option.
    * ein "Sofortkauf-Artikel" kann jederzeit durch "Sofortkauf" erworben werden, ist also keine Auktion im klassischen Sinne. Ein Überbieten ist hier nicht möglich, eine Gebotsrücknahme auch nicht.
    * eine "Privatauktion" zeigt in der Gebotsübersicht nicht die Nicks der Bieter an. Sie ist sinnvoll beim Verkauf des oft zitierten lendenfreien Taucheranzugs, aber bestimmt nicht bei Mobiltelefonen, Graphikkarten, Alltagsautos , leeren Kartons oder Taschenbüchern. Sie verhindert u.A., daß auffällt, daß manche Bieter "allzu oft" in der Gebotsübersicht auftauchen.

    2. Artikelbeschreibung (AB) lesen !
    * Eine AB wie "S.B." (vermutlich : Siehe Bild) reicht für hartgesottene Sammler von skurilen Gegenständen, ist aber z.B. für eine Festplatte unzureichend - Finger weg!
    * Auf versteckte Wörter in der AB achten : "Dummy" = funktionsloser Ausstellungsgegenstand!
    "nie" "immer" usw. in Beschreibungen täuschen Sicherheit vor (hat "immer" funktioniert, passt an "alle" Handys)
    * überprüfen, ob es den Verkaufsgegenstand überhaupt schon im Handel gibt
    * den Preis des Gegenstands recherchieren (z.B. aktuelle Bücher, Mobiltelefone)
    * Ist eine Formulierung unklar oder kenne ich einen verwendeten Begriff nicht (Dummy, Attrappe, OVP usw.) : NACHFRAGEN!
    * Optional heisst: Nicht im Lieferumfang enthalten oder nur gegen Aufpreis erhältlich (muss aber nicht heissen, daß es diese zusätzliche Eigenschaft jemals geben wird, auch wenn vom Hersteller / Verkäufer so angedeutet) (Anmerkung von pc-sonderposten)
    * Ebay-Gebühren dürfen genauso wie sonstige für den Käufer nicht kalkulierbare Zusatzkosten lt. ebay AGB nicht auf den Ersteigerer umgelegt werden. Ist aber in der AB angegeben, daß solche Gebühren umgelegt werden, ist diese Auktion zwar nach ebay Richtlinien unerlaubt, aber nicht ungültig! Mit Auktionsgewinn akzeptiert der Höchstbieter die AB und damit auch die Gebührenumlage!
    * Mehrwertsteuer ist grundsätzlich im Auktionsbetrag enthalten, außer die Auktion richtet sich ausschliesslich an Firmenkunden (Ebay-pro). Bei Angeboten an private Verbraucher muss der Auktionspreis auch Bruttopreis sein! (Da ebay-pro aber keine geschlossene Benutzergruppe ist, sondern allgemein zugänglich, ist eine 100%ige Abgrenzung zu den anderen Angeboten leider nicht gegeben).
    * ist etwas in der Artikelbeschreibung unklar : Frage an den Verkäufer (dafür ist diese Funktion da!) Unklare Artikelanzahl ("Siebdruckrahmen" kann Ein- oder Mehrzahl sein!), fehlende Versandkosten usw. lassen sich so vor Auktionsende klären (eventuell). Antwortet der Verkäufer nicht oder ausweichend ("Vertrauen Sie mir, ich weiss was für Sie gut ist") -> Vorsicht!

    2.1.Vorsicht bei Formulierungen wie :
    * . ging gestern noch, müsste funktionieren
    * .Funktion nicht getestet
    * konnte ich nicht testen, da
    * liegt schon länger im Schrank, ging aber letztens noch
    * keine Rücknahme
    * Optisch eigentlich OK
    * hat (ganz kleine) Gebrauchsspuren
    * Sehr viel Vorsicht bei : voraussichtlicher Liefertermin in
    Monaten ... bezahlen können Sie aber jetzt schon
    * In letzte Zeit tauchen immer wieder Auktionen auf, in denen Neuwaren (Plasmabildschirme, Mobiltelefone ("Handys"), Gitarren, Laptops, Vierradmotorräder ("Quads") zu erstaunlichen Preisen angeboten werden. Bezahlung soll meist über Western Union ins Ausland erfolgen. VORSICHT! Hier handelt es sich oft um gehackte Accounts, über die "virtuelle Ware" vertrieben werden soll. Es empfiehlt sich einen Blick in das Ebay-Sicherheitsforum zu werfen, bevor man sein Geld in solchen, wenn auch noch so verlockenden, Auktionen verliert!

    2.2. heisst nicht
    * "Neuwertig" heisst weder "neu" noch "ungebraucht"
    * "Originalverpackt" heisst nicht "ungebraucht"
    (Hinweis von Sam_Shephard : "Originalverpackt" sollte "Neu" bedeuten, es wird aber oft im Sinne von "in Originalverpackung" benutzt, was keine Aussage hat)
    * "Originalverpackung" heisst nicht "in Originalverpackung" sondern "leerer Karton"
    * "Optisch OK" heisst nicht "funktionierend"
    * "Gereinigt" heisst nicht "sauber"
    * "Defekt" heisst nicht, daß das Gerät unerwarteterweise doch völlig in Ordnung ist oder sich durch Schütteln reparieren lässt (oder daß nach dem Erhalt des defekten Teils der Verkäufer dafür bestraft werden kann, daß er einen der AB entsprechenden Artikel geliefert hat)
    3. Versandkosten nachsehen
    * Sind sie nicht in der Auktion angegeben : Verkäufer fragen ! Wird nicht nachgefragt, gibts oft Ärger!
    * In der Auktion angegebene Versandkosten werden mit "Gewinn" der Auktion akzeptiert! So kann z.B. zum Bestandteil des Kaufvertrages werden, daß für unversicherten Päckchenversand 20 Euro bezahlt werden müssen.
    * Was für ein Versand /eine Abwicklung wird angeboten (versichert / Treuhand / Abholung / Nachnahme usw) ,im Zweifel : Nachfragen!
    * Bei Hochpreisigen Artikeln nach Treuhand fragen !
    Ist eine Versandart / Abwicklung nicht in der Auktion angegeben, kann sie nachträglich nicht einseitig verlangt werden! Insbesondere bei Selbstabholung nicht davon ausgehen, daß nach Auktionsende doch noch Versand ausgehandelt werden kann!
    * versicherten Versand bevorzugen!
    * bei Auslandskäufen : über eventuell anfallenden Zoll informieren! Nicht alles, was als "Geschenk" deklariert wird, ist auch zollfrei. Nicht alle Händler liefern auch nach Deutschland oder können deutsch.
    3.1. Zusammenversand?
    * werden mehrere Artikel bei einem Verkäufer gekauft/ersteigert kann nicht automatisch davon ausgegangen werden, daß alle oder mehrere Artikel zusammen versendet werden können
    * manche Verkäufer packen Artikel bereits vor der Versteigerung ab oder sind (aus "logistischen Gründen") nicht in der Lage oder willens neu- oder umzupacken. Im Zweifel : Vor dem Bieten nachfragen!
    * Es gibt keine Regel, die einem Verkäufer verbietet für 5 Auktionen 5 mal Versandkosten zu verlangen, allerdings kann der Käufer dann auch 5 getrennte Lieferungen erwarten.

    3.2. Zahlungsart nachsehen
    * Überweisung heisst nicht unbedingt Vorkasse, wird aber bei Ebay oft so interpretiert!
    "Vorkasse" oder "Versand nach Zahlungseingang" sollte in der AB angegeben sein.
    * Mit dem Höchstgebot werden die Angaben der AB akzeptiert. Steht z.B. "Käufer trägt Ebay-Gebühren" (was eigentlich nach Ebay unzlässig ist), wird dies mit Abschluss der Auktion als Höchstbieter akzeptiert!
    4. Ort und Land des Verkäufers ansehen
    * Liegt "Kassel" wirklich in "Timbuktu" ?
    * Bei Selbstabholung genau nachfragen! Die "Region Drüsendorf" kann schon mal 100 km Durchmesser haben.
    5. Bewertungen des Verkäufers ansehen
    * Sagt nicht viel aus, ausser es häufen sich negative und Kommentare wie "Liefert nicht"
    * Überenthusiastische Bewertungen : "Bester Ebayer aller Zeiten", "Absolut vertrauenswürdig", "Artikel ist mehr wert als ich bezahlt habe" sollten misstrauisch machen.
    * Gelegentlich verschwinden negative Bewertungen auf mysteriöse Weise oder tauchen passend erst auf, wenn man schon Höchstbieter ist

    6. Auktionsdauer und Startpreis ansehen
    * Wird ein Artikel, der 1 Woche im Handel ist in einer 3-Tage Auktion für einen Sofortkaufpreis von 33% des Handelspreises angeboten (und noch 60 Stück davon) Finger weg!

    7. Überlegen, wieviel Geld man ausgeben will und dann (vielleicht) bieten

    * Frühes Bieten ermöglicht (eventuell) das Hochtreiben des Preises, Bieten in letzter Sekunde nimmt die Chance "nachzulegen"
    * nicht "panisch" bieten. Die ausgestopfte eierlegende Wollmilchsau wird mit Sicherheit nochmal auftauchen, eventuell sogar 3 Zeilen tiefer zu einem Sofortkaufpreis, der unter dem Höchstgebot des anderen Artikels liegt. Panikgebote ziehen oft Probleme nach sich ("Die Auktion lief nur noch 10 Sekunden, ich habe so schnell geboten, da habe ich überlesen, daß sie ausgestopft ist .... kann ich jetzt vom Kauf zurücktreten?")
    * Kommt nach dem Absenden des Gebotes eine Meldung wie "... Server nicht gefunden, Seite kann nicht angezeigt werden ..." ist meist das Gebot doch durchgekommen, nur hat ebay mal wieder Schluckauf. Bei Sofortkaufauktionen mit mehreren angebotenen Artikeln bitte erst in "mein ebay" nachsehen, ob der Artikel dort unter "gekauft" auftaucht, sonst hat man nachher 17 Schweinehälftenpürriermaschinen und brauch nur eine!

    Ich habe mich vertan, was nun??
    * Für die Gebotsrücknahme gelten bestimmte Fristen, so können Gebote in den letzten 12 Stunden einer Auktionslaufzeit nur innerhalb von einer Stunde zurückgenommen werden
    * Bei Sofortkauf-Auktionen ist eine Gebotsrücknahme nicht möglich.
    * Ist wirklich alles schiefgelaufen : Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen und ihm die Sachlage erläutern. Der Verkäufer kann sich die Provision erstatten lassen, dazu muss das Ebay-Mahnverfahren eingeleitet werden, auf dem entsprechenden Formular wird dann (sinngemäß) ausgewählt : "Kauf kam in Einvernehmen von Käufer und Verkäufer nicht zu Stande" Nur bei dieser Form der Mahnung wird der Käufer nicht als unzuverlässiger Bieter verwarnt.
    * Die Einstellgebühren werden dem Verkäufer nicht zurückgezahlt. Der Fehlkäufer sollte diese (und andere eventuelle Auslagen) dem Verkäufer erstatten. Achtung : z.B. in der Rubrik "Automobile" können die Einstellgebühren beträchtliche Höhe erreichen.

    Was mache ich nach der erfolgreichen Auktion (als Käufer) ?

    1. keine Panik !

    * Käufer und Verkäufer sollen sich innerhalb von 3 Werktagen miteinander in Verbindung setzen. Ob Samstag ein Werktag ist, ist strittig, ich gehe nicht davon aus. Auch ist diese Regel eine ebay-Empfehlung, kein Gesetz, das irgendwelche Strafmaßnahmen nach sich zieht. Und : sie gilt für Käufer und Verkäufer. Meldet sich der eine nicht, kann sich durchaus der andere um Kontakt bemühen. Ungültig wird die Auktion durch die Überschreitung der 3-Tage Frist nicht. Auch ist das Nichtmelden kein Grund direkt vom Kauf zurücktreten zu können. Wird keine Kontaktaufnahme über die Kaufabwicklung angeboten, kann man durchaus eine Mail schreiben, die Adresse bekommt man in der End-Of-Auction Mitteilung oder man nutzt die "Frage an den Verkäufer".
    * Manche (Ver-)käufer melden sich erst nach mehreren Tagen, das ist zwar ärgerlich, aber keine Todsünde. 50 Mails in 4 Tagen zu schreiben ist schlechter Stil und nervt! Auch die Telefonnummer heraussuchen und nachts anrufen ist nur stressig, trägt aber nicht unbedingt zum guten Klima bei.
    * aber : manche Mailanbieter vertragen sich nicht miteinander! So können GMX, Web, AOL, usw-Mails gelegentlich nicht beim Empfänger ankommen, da gesetzte Filtereinstellungen dies verhindern. Nicht immer erhält der Sender darüber eine Mitteilung, die Mails verschwinden einfach im e-mail Nirwana. Wenn der Verdacht besteht, daß ein solches Kommunikationsproblem vorliegt : es gibt auch alternative, archaische Formen der Kontaktaufnahme, z.B. die Postkarte, den Brief oder das Telefon.
    * Die in Ebay eingebaute Funktion "Frage an den Verkäufer" nutzt eine neutrale Übermittlungsmethode und funktioniert oft auch, wenn die Übermittlung per "persönlicher" mail versagt.

    2. Kontodaten anfordern

    * z.B. über die Kaufabwicklung (direkt nach der Auktion) "Bitte um Übersendung der Kontodaten ...." , falls dort nicht angegeben, eine kurze Mail an den Verkäufer reicht. Kommt keine Antwort, nach 2-3 Tagen nachfragen
    * die Kontodaten werden in der Kaufabwicklung erst auf der 3. oder 4. Seite angezeigt! Auch die Mitteilung, ob überhaupt Daten hinterlegt sind, kommt erst nach dem Absenden der Mitteilung an den Verkäufer
    * gelegentlich funktioniert die Kaufabwicklung nicht (Stand 14.01.2004), trotz des "Überweisung+" Symbols in der Auktion sind keine Kontodaten zu finden. Dies kann unter anderem daran liegen, daß in der Auktion keine Versandkosten angegeben sind! Ausserdem werden z.B. bei Powerauktionen oft Versandkosten nicht richtig angezeigt. In all diesen Fällen empfiehlt es sich, den Verkäufer anzumailen. Meistens kann er nichts dafür, daß die KA nicht richtig funktioniert oder weiss es garnicht (Andererseits sind auch nicht alle Käufer zu dumm, um die KA zu nutzen, auch wenn manche Verkäufer das glauben :-)) Und auch nicht alle Verkäufer sind zu dumm um ihre Daten in der Überweisung+ richtig zu hinterlegen, oft wissen sie nicht, welche Kriterien sie erfüllen müssen oder es handelt sich um ebay-Serverprobleme (ja, das gibt es auch!)

    3. Daten vergleichen
    * Stimmt der Verkäufer mit dem Kontoinhaber überein (Wenn nicht, rückfragen)
    * Stimmen die Versandkosten ? (Mit den in der Auktion angegebenen oder erfragten überein)
    * Ist die Bankleitzahl richtig? (Manche Online-Banking Programme prüfen auch die Kontoprüfziffer)
    * Eine Bitte an Verkäufer: Gebt die KontoNr. und BLZ ohne Leerstellen an, sie lässt sich dann leichter mit "copy" und "paste" ins online-banking Programm übertragen

    4. Überweisen
    * Grundsätzlich sind Überweisungen Bringschulden, d.h. der Überweisende muss dafür sorgen, daß der volle Betrag auf dem Empfängerkonto eingeht. Dies ist oft bei Auslandsüberweisungen ein Streitthema, da nicht nur die Quell- sondern auch die Ziel-Bank Gebühren berechnet! Im Zweifelsfall : Bank fragen (das geht auch per Telefon!)
    * Guter Stil ist, dem Verkäufer mitzuteilen, daß die Überweisung ausgeführt wurde (oder zumindest bei der Bank ist!)
    5. Warten
    * Banklaufzeit : 1-3 Tage
    * Verkäufer-auf-Konto-sehen-Zeit : 1-3 Tage
    * Verpacken und zur Post bringen : 1-3 Tage
    * Paketlaufzeit : 1-3 Tage
    (alle Angaben Werktage und ca.)
    Ist ein Paket nach ca. 10 Werktagen noch nicht da, nett nachfragen, ob das Geld angekommen ist und die Ware schon versandt wurde
    6. Artikel annehmen
    * Paket auf äußerliche Beschädigungen prüfen, wenn vorhanden, beim Paketboten reklamieren!
    * Ware auf Schäden prüfen! Wenn vorhanden, beim Verkäufer reklamieren!
    * Es ist ein Gerücht, das Nachnahmepakete vor dem Bezahlen ausgepackt werden können und dann der Artikel bei Nichtgefallen/Defekt/Nichtgeliefertwordensein zurückgehen kann!
    * Nichtgefallen ist kein Reklamationsgrund! Ob der Artikel gefällt, klärt man vor Ende der Auktion.
    * Kommt einmal ein Paket nicht an oder ist der Verbleib nicht zu klären: Den Nachforschungsantrag muss immer der Verkäufer stellen! Auch einen Antrag auf Inanspruchnahme der Versicherungsleistungen stellt der Verkäufer.

    Wichtige Begriffe (die immer wieder falsch gebraucht oder verstanden werden) :
    Gewährleistung
    * ist eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung eines gewerblichen Verkäufers für (Neu-)Produkte. Gegenüber End- (privaten) Verbrauchern kann sie von diesem nicht ausgeschlossen oder verkürzt werden und beträgt 24 Monate. Wohl ist sie im Verkehr zwischen Gewerbetreibenden auf 12 Monate verkürzbar.
    * Beim Verkauf von Gebrauchtgeräten kann auch gegenüber Endverbrauchern die Gewährleistung auf 12 Monate verkürzt werden. Eine weitere Verkürzung der Gewährleistungsfrist dem Endverbraucher gegenüber ist allerding nicht zulässig. Lediglich beim Handel mit Unternehmern (sogenannte B2B Geschäfte) kann die Gewährleistung frei ausgehandelt, also z.B. völlig ausgeschlossen werden.
    * kann beim Verkauf von privat an privat durch entsprechende Formulierungen in der Artikelbeschreibung ausgeschlossen werden, wobei dieser Ausschluss eventuell ausdrücklich vom Käufer anerkannt werden muss!
    * schliesst nur ein, daß zum Zeitpunkt der Übergabe das Produkt mängelfrei ist, bzw. der Beschreibung entspricht
    * schliesst nicht ein :
    o gebrauchsbedingten Verschleiss
    o bereits beim Kauf bekannte Mängel
    o Eigenverschulden des Käufers (Bedienfehler)
    * gibt dem Käufer (in dieser Reihenfolge!) das Recht auf:
    o Reparatur oder Austausch
    o Minderung oder Rücktritt vom Kauf

    Garantie

    * ist eine freiwillige Leistung (des Verkäufers) und kann z.B. beinhalten, daß das Produkt über einen bestimmten Zeitraum mängelfrei ist bzw. der Artikelbeschreibung entspricht. Sie ist frei aushandelbar.

    Versandkosten (können)
    beinhalten :

    * Porto (die "Briefmarken")
    * Verpackung (der Karton / Brief / die Schachtel )
    * Verpackungsmaterial (Papierschnipsel, Maischips, Klebeband usw.)
    * Handling (Arbeitszeit des Verpackers, Klebeband-klebers, zur Post-Fahrers usw)
    * weitere nicht näher bezeichnete Auslagen des Versenders (Benzin, Provider Gebühren, Telefonkosten, Schuh-besohlungs-Kosten usw.)

    Versandkosten sollten in der Auktion angegeben sein, wenn nicht, bitte nachfragen. Käufer trägt Porto heisst expressis verbis: Käufer bezahlt die Briefmarken. Käufer trägt Versandkosten heisst : Käufer bezahlt Porto und alles andere!

    * nach der Auktion wegen Versandkosten meckern sondern vorher fragen (Frage an den Verkäufer)
    * alle 5 Stunden eine Mail schicken, nur weil der Ver-/Käufer es wagt sich einen Tag nicht zu melden
    * davon ausgehen, daß alle Menschen Flatrate haben und 24 Stunden vor dem PC verbringen
    * versuchen, Bewertungen einzufordern, sie sind freiwillig (aber bitte auch nicht zu faul sein zu bewerten)
    * täglich nachfragen, ob ein Paket schon angekommen / verschickt ist
    * Teile in Pakete quetschen, die kaum größer sind als der Artikel selbst, insbesondere, wenn sie zerbrechlich sind
    * die Notwendigkeit, Füllmaterial zu verwenden zur Müllentsorgung nutzen
    * automatisch davon ausgehen, daß ein Verkäufer gleichzeitig gekaufte Artikel auch zusammen versendet
    bitte
    * e-mails beantworten (auch wenn die Fragen unnütz erscheinen)
    * dafür sorgen, das e-mail Postfächer erreichbar sind. Die Meldung "Mailbox voll" ist mehr als lästig und sorgt mit Sicherheit für Komplikationen, notfalls einen Autoresponder einrichten ("bin am Montag wieder da, bitte etwas Geduld")
    * Versandkosten in der Auktion angeben
    * Bei Nutzung der Kaufabwicklung oder Überweisung+ eine Kontonummer hinterlegen
    * In der Auktion zumindest Ort und Land richtig angeben
    * den Artikel ausführlich und korrekt beschreiben, das passende Photo einstellen
    * e-mails verschicken (Geld überwiesen, angekommen, Paket versandt, eingetroffen usw.)
    Wegbeschreibung Shop
    KrilleBenutzer ist Offline
    Ich mach die Technik, meine Frau primär Ebay und unser Sohn lenkt uns ab.
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    --
    09 Mrz 2005 10:42
    Wo ist das her?

    .. oder hast Du das geschrieben?
    AB-QuälerBenutzer ist Offline
    wieso unregistriert ?? :-(
    Veteran Member
    Veteran Member
    Posts:2366


    --
    09 Mrz 2005 11:06
    gut reinkopiert ist besser als selbst tippen

    aber Klasse, es gibt ja noch mehr schöne Beschreibungen für den Müll den man verkaufen möchte -> neuer eBay-Slang -
    MICROSOFT & EBAY machen mich reich - . . . reich an Erfahrung und vergeudeter Zeit der AB ist meine Medizin
    KrilleBenutzer ist Offline
    Ich mach die Technik, meine Frau primär Ebay und unser Sohn lenkt uns ab.
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    09 Mrz 2005 04:03
    Ja, ich vergass meiner Begeisterung (speziell Punkt 2.2) angemessenem Ausdruck zu verleihen - was ich hiermit nachhole:

    MUAHAHAHAHA!!

    edit:
    Da isses her:
    mich-seite
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