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Ebay fordert Korrekturen an Fernabsatzgesetz
Letzter Eintrag 13 Okt 2004 07:16 von mercy. 2 Antworten.
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Autor Nachrichten Informativ
mercyBenutzer ist Offline
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05 Okt 2004 06:43
    BERLIN, 4. Oktober.
    Deutschlands größte Online-Handelsplattform Ebay hat sich für einschneidende gesetzliche Änderungen zu Gunsten von Kleinhändlern im Internet stark gemacht. Das deutsche Fernabsatzgesetz behindere Existenzgründungen von Online-Versandhändlern, erklärte Ebay-Deutschland-Sprecher Nerses Chopurian im Gespräch mit der Berliner Zeitung. "Die Politik ist gefragt, ob man nicht Umsatzgrenzen bestimmen kann, unterhalb derer das Fernabsatzgesetz nicht mehr gilt", sagte Chopurian.

    Hintergrund des Ebay-Vorstoßes ist ein anhängiges Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Darin geht es um die Frage, ob für gewerbliche Anbieter auf der Handelsplattform das Auktionsrecht oder das Fernabsatzgesetz gilt (wir berichteten). Sollte der BGH entscheiden, dass gewerbliche Händler bei Ebay grundsätzlich unter das Fernabsatzgesetz fallen, könnten Kunden auch bei einer Online-Auktion ersteigerte Waren binnen 14 Tagen zurückgeben. Ein Kaufvertrag wäre dann wie bei jedem anderen Internet-Geschäft zu Festpreisen gar nicht erst zustande gekommen. Bislang wird von Händlern bei Online-Auktionen hingegen das Versteigerungsrecht angewandt: Dem Höchstbietenden steht deshalb zumeist kein Recht auf Rückgabe der Auktionsware zu.

    Chopurian sagte, das deutsche Fernabsatzgesetz baue hohe Hürden gerade für Kleinunternehmer auf. "Nehmen sie einen kleinen Autohändler, der durch den Verkauf über Ebay eine Existenz gründen will: Der kann sich ein vierzehntägiges Rückgaberecht gar nicht leisten", erklärte der Ebay-Sprecher. Die bisherige Regelung behindere so Existenzgründer.

    Chopurian stellte klar, dass vom vor dem BGH verhandelten Fall nicht die Angebote von Privatleuten bei Ebay betroffen sind. "Wer seinen Dachboden per Online-Versteigerung räumen will, kann das auch weiterhin wie bisher tun", erklärte der Ebay-Pressechef.

    Bei Privatverkäufen werde es nämlich auch künftig kein Rückgaberecht für den Ersteigerer geben - selbst wenn der Bundesgerichtshof entscheiden sollte, dass gewerbliche Anbieter bei Online-Auktionen grundsätzlich dem Fernabsatzgesetz mit seinen Widerrufs- und Rückgaberegeln unterliegen, erklärte der Ebay-Pressechef. Technische Veränderungen seien bei Ebay durch das Bundesgerichtshof-Urteil nicht zu erwarten. Bereits heute würden viele professionelle Ebay-Händler dem Fernabsatzgesetz unterliegen, sagte Chopurian. So würden rund 30 Prozent aller Waren bei Ebay-Deutschland zu Festpreisen angeboten. Wie hoch der Anteil dieser Festpreisangebote unter den vom Ausgang des Rechtsstreits in Karlsruhe betroffenen Händler sei, darüber existierten bei Ebay jedoch keine Erhebungen, hieß es.

    Zweitwichtigster Markt weltweit

    Laut Angaben des in Kleinmachnow bei Berlin ansässigen Unternehmens besuchen monatlich annährend 16 Millionen Deutsche die Ebay-Webseite. Das sei rund die Hälfte aller Menschen in Deutschland mit Internetzugang, erklärte Chopurian.

    Nach dem Ebay-Stammland USA ist der deutsche Markt der zweitwichtigste für das Unternehmen. Im Jahr 2003 erwirtschaftete Ebay Deutschland mehr als die Hälfte der außerhalb der USA erzielten Umsätze von 759 Millionen US-Dollar (611 Millionen Euro). 2003 wurden dabei Waren und Dienstleistungen im Wert von rund fünf Milliarden Dollar über die deutsche Ebay-Plattform gehandelt.

    Quelle
    Moin & Gruß Heinz-G.


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    obstbrennerBenutzer ist Offline
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    05 Okt 2004 10:25
    @ mercy Vielen Dank für den Beitrag


    Ach ja, unsere lieben Freunde von ebay!

    Jetzt wo das Kind praktisch in den Brunnen gefallen ist eine Erklärung von irgendeinem Krawattenträger abgeben zu lassen, dass kann es nicht sein!!

    Ebay wurde in der Vergangenheit unzählige male aufgefordert die Auktionsbestimmungen so zu formulieren, daß mit dem Auktionsende ein Zuschlag erfolgt. Das wäre doch überhaupt kein Problem gewesen.

    Was hat ebay getan? Nix!

    Es wäre z.B. auch ein sehr sinnvoller Zug gewesen den Verkäufer der da jetzt klagen muss juristisch, finanziell und moralisch zu unterstützen.
    Wenn sich das einer leisten kann, dann doch wohl ebay.

    Was hat ebay hier getan? Ebanfalls nix!

    Ebay könnte auch innerhalb der Plattform massiv die Position der Kleinhändler unterstützen. Das Programm könnte von einer generellen Gebührenermäßigung für Händler, über eine Rückzahlung von Gebühren bei Rückgabe bis zu einer Kennzeichnung + Abstrafung "rückgabewütiger" Kunden gehen, usw. usw.

    Was hat ebay hier getan? Na, wir wissen es ja alle....
    Gruß und allzeit viele Gebote

    Andreas
    mercyBenutzer ist Offline
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    13 Okt 2004 07:16
    Ebay blitzt bei Regierung und Opposition ab

    (press1: iBOT) - Regierung wie Oppositionen weisen die von dem Online-Auktionshaus Ebay geforderten Änderungen des Fernabsatzgesetzes zugunsten von Online-Kleinhändlern zurück. Dies meldet der Branchendienst iBusiness ([URL]www.ibusiness.de[/URL]).

    Ebay-Sprecher Nerses Chopurian hatte "einschneidende gesetzliche Änderungen zugunsten von Kleinhändlern im Internet" gefordert. Das deutsche Fernabsatzgesetz behindere Existenzgründungen von Online-Versandhändlern. Die Politik sei gefragt, ob man nicht Umsatzgrenzen bestimmen könne, unterhalb derer das Fernabsatzgesetz nicht mehr gelte.

    Die SPD-Bundestagsabgeordnete Monika Griefahn wies jetzt die Ebay-Forderungen nach Sonderregeln für Kleinhändler gegenüber iBusiness zurück: "Das Fernabsatzgesetz soll weiterhin für alle gleichermaßen gelten, unabhängig davon, ob es sich um Klein- oder Großhändler handelt."

    Auch die verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ursula Heinen erteilte gegenüber iBusiness der EBay-Forderung eine Absage. Es sei "schwer nachvollziehbar, warum eine variable Prüfung grundsätzlich anders behandelt werden soll als eine feste".
    Moin & Gruß Heinz-G.


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