Donnerstag, 2. Mai 2024

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Miderjähriger Käufer
Letzter Eintrag 09 Sep 2004 01:55 von mercy. 10 Antworten.
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Autor Nachrichten Informativ
TrooperBenutzer ist Offline
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31 Aug 2004 03:11
    Hallo zusammen,

    hab hier folgendes Problem und weiss nicht so recht wie ich es anpacken soll.

    Also... Auktion beendet, meine Ware wurde für € 111.- ersteigert.
    Ich sende Mailrechnung, am nächsten Tag kommt Mail vom Vater des
    Käufers und meint lapidar, sein Sohn habe ohne sein Einvertändnis die
    Ware ersteigert und er wid Sie nicht bezahlen.

    Ich schreibe mit Hinweis auf die ebay AGB "Rechtsgültiger Vertrag usw. usw." zurück und bestehe auf die zahlung der Ware.

    Der Pausenclown von Vater mailt mir zurück, sein Sohn sei erst 14 Jahre alt
    und laut BGB damit nicht Geschäftsfähig. Er besitze gerade mal € 42.-
    und für die kann er sch was kaufen. Wenn ich die Ware für das Geld hergeben will kann ich das machen, den Auktionspreis zahlt er auf gar keinen Fall, weil wie gesagt Sohnemann ers 14 ist.

    Nun mal meine Frage...
    Trifft das so zu mit der Geschäftsfähigkeit ?
    Kann ich den Knaben nicht mit der Verletzung der Aufsichtspflicht
    drankriegen, denn ich glaube der Sohn hat mit dem Account des Vaters
    geboten ?
    Wenn der Sohn einen eigenen Account bei ebay hat, isses doch auch
    nicht rechtens, denn laut AGB von ebay dürfen sich ja keine Minderjährigen anmelden und Handeln.

    Wer kann mir da mal ein paar Tips geben ??

    Ciao
    Horst
    Ciao
    Horst
    snawiBenutzer ist Offline
    Ton macht nicht nur die Musik !
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    31 Aug 2004 03:42
    Hallo Horst,

    ich kann Deine Verägerung verstehen, hatte vor 2 Jahren einen ähnlichen Fall
    Aber letztendlich bringt die ganze Aufregung nichts -> viel Ärger und am Ende hast Du das Teil doch nicht verkauft.
    Ich würde entweder dem Zweitbieter ein Angebot machen oder mir die eBay-Gebühren zurückholen und den Artikel erneut einstellen.
    Sveni
    (und Geld macht doch glücklich !!!)
    ba-basBenutzer ist Offline
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    31 Aug 2004 04:48
    Dazu gabs auch schon ein Gerichtsurteil - natürlich für den Verbraucher !! - also Schwamm drüber
    MFG - der Ba-Bas
    ++++++++++++++++++++++++++
    Mache den www.kQ-flash.de reicher
    und kaufe dort Deinen Speicher
    ++++++++++++++++++++++++++
    p.schulteBenutzer ist Offline
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    31 Aug 2004 05:29
    Außerdem eine Mail an eBay, das der Sohn über den Account des Vaters steigert, damit die sein Account sperren.

    LudgerBenutzer ist Offline
    Anteil der weltweit produzierten Steuerliteratur in deutscher Sprache? 70% !!!
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    31 Aug 2004 05:41
    Außerdem denk auch das Fernabsatzgesetz. Gilt zwar glaube ich nur für Unternehmen, aber wenn er dir dann auch noch - falls nicht ohnehin gegeben - Unternehmerschaft nachweist und auf das Fernabsatzgesetz beruft kann er sich die Ware auch schicken lassen ... und schickt sie dir dann postwendend zurück. Hast du auch nichts von. Also wirklich besser: Faust in der Tasche und über eBay reagieren.
    Gruß, Ludger
    TrooperBenutzer ist Offline
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    31 Aug 2004 07:50
    Halllo,

    erst mal Danke für Eure Unterstützung.

    Ich hab mich eh schon damit abgefunden das ganze abzuhaken.

    Beschwerdemail an ebay ist schon raus :-) Mal sehen ob die überhaupt was machen.

    Ciao
    Horst
    Ciao
    Horst
    BiancaBenutzer ist Offline
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    01 Sep 2004 09:23
    Ebay wird es nicht interessieren. Die interessieren sich für nichts, außer Ihr Geld zu zählen.

    Ich hatte den Fall, dass ein Verkäufer bei seinem Artikel selbst mitgeboten hat, unter einem anderen Ebayname. Der Ebayname bestand aus seinem Vor- und Nachnamen. Also ziemlich eindeutig.
    Ebay fand das nicht!!!!

    Also erspare Dir Deine Emails an Ebay, Zeitverschwendung!
    Bianca :-)
    TrooperBenutzer ist Offline
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    01 Sep 2004 09:48
    Hallo zusammen,

    nun ja... wenn ich mir heir Eure Kommentare so ansehe, muss ich doch annehmen, dass es keine alte S** bei ebay interessiert was nach einer
    abgeschlossenen Auktion weiter passiert. Hauptsche ebay hat
    die Provisionen eingestrichen.

    Da kann jeder Hinz und Kunz bieten was das Zeug hält und dann zahlt
    er nicht und als Verkäufer schaut man doof aus der Wäsche.

    Die ganzen AGB´s usw. sind dann letztendlich eh nur BlaBla und keinen kümmerts.

    Schade... aber damit muss man halt dann (leider) leben

    Ciao
    Horst
    Ciao
    Horst
    der-web-shopBenutzer ist Offline
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    09 Sep 2004 10:46
    Hallo Horst,
    wil mich auch mal noch zu Wort melden :-)) Habe mich mal auf Deiner www-Seite umgesehen undda Du ja Verkaufsagent bist, habe ich - denke ich - einen interessanten und aktuellen Newsletter von [URL]www.wortfilter.de[/URL] für Dich:

    Abmahnwelle bei eBay
    In den letzten Wochen wurden mehrere tausend eBay-Verkäufer abgemahnt, die trotz des gewerblichen Charakters ihrer Angebote die gesetzlichen Informationspflichten nicht erfüllten. Die mit Abstand meisten Abmahnungen kommen dabei von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V., außerdem gibt es diverse Firmen, die ihre Wettbewerber anwaltlich abmahnen lassen. Mir sind dabei derzeit sechs Firmen bekannt, die jeweils dutzende, in einem Fall sogar hunderte Abmahnungen veranlasst haben. Diese Firmen haben ihren Sitz in Augsburg, Berlin, Köln, Leverkusen, München und Zülpich - aber das dürfte nur die Spitze des Eisbergs sein, vermutlich gibt es inzwischen dutzende Abmahner.

    Diese Abmahnserien schlagen hohe Wellen - sogar im Sensationsmagazin Akte04 auf SAT1 wurde darüber gestern berichtet. Leider war dieser Bericht schlecht recherchiert, die Sensationsmache ist eher verunsichernd, als informativ. In dem Bericht gab es einige gravierende Falschaussagen. So wurde z.B. behauptet, jeder eBay-Verkäufer ohne Widerrufsbelehrung könne abgemahnt werden - das ist Quatsch, denn nur gewerbliche Verkäufer müssen über das Bestehen eines Widerrufrechtes belehren. Außerdem wurde die Abmahnung gegen eine "private" Verkäuferin als ungerechtfertigt dargestellt - die hatte aber angegeben, eine Ich-AG zu betreiben und somit gewerblich zu sein. Schließlich gab es da noch Ungereimtheiten bei den angeblich für Testkäufe missbrauchten Accounts: Durch diese Testkäufe wären 1.700 Euro eBay-Gebühren entstanden - bekanntermaßen zahlen aber bei eBay nur Verkäufer Gebühren.

    Auf der Seite der Wettbewerbszentrale wird über unabdingbaren Angaben bei gewerblichen eBay-Angeboten informiert. Das Wichtigste dabei: Alle gewerblichen Verkäufer müssen in der Artikelbeschreibung eine Widerrufsbelehrung stehen haben. Außerdem müssen sie eine ladungsfähige Anschrift angeben - eventuell auch in der Artikelbeschreibung, mindestens aber auf der Mich-Seite.

    Ob man die Widerrufsbelehrung und die Anbieterkennzeichnung braucht, richtet sich danach, ob man gewerblich auf eBay handelt. Gewerblich handelt, wer dies "nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht" tut. Die Gerichte setzen die Schwelle für Gewerblichkeit recht niedrig: In zwei verschiedenen Urteilen wurde die Gewerblichkeit bereits bei bis dahin 40 eBay-Verkäufen bejaht!

    Wer sich bei eBay als Verkaufsagent listen läßt, ist immer gewerblich: Hier kann die Gewinnerzielungsabsicht und die Nachhaltigkeit nicht bestritten werden. Powerseller dagegen sind meistens, aber nicht immer gewerblich: Man kann auch mit einer privaten Sammlungsauflösung die Umsatzkriterien für den Powersellerstatus erreichen.

    Leider kümmert eBay sich nicht im geringsten um irgendwelche Verbraucherschutzrechte: Für eBay zählt nur der Umsatz, man duldet dort auch unseriöse Händler. In § 8 Absatz 4 der eBay-AGB steht: "Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten, sind verpflichtet, diesen die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherschutzinformationen zu erteilen und sie über das gesetzliche Widerrufsrecht zu belehren, sofern ein solches besteht." Trotzdem unternimmt eBay nichts gegen Verkäufer, die gegen diese AGB verstoßen - geahndet werden nur Verstöße, die eBays Einnahmen gefährden (z.B. Gebührenumgehung, Linkverbot).

    Es stünde eBay gut zu Gesicht, wenn man wenigstens bei den als "besonders vorbildlich" bezeichneten Powersellern die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zumindest als Kriterium für die Auszeichnung mit dem Powersellerstatus vorschreiben würde. Stattdessen zählt aber wieder mal nur der Monatsumsatz...

    Axel Gronen
    08.09.2004

    Mach Dich wirklich mal schlau über die [URL]www.wettbewerbszentrale.de[/URL] was Du alles mit in Deine Angebote mit rein bringen mußt !!! Leider weiß ich wovon ich speche, da auch ich schon abgemahnt wurde Und das ist wirklich nicht billig!! Ich will Dir keine Angst machen,aber leider gibt es nicht nur "Freunde" bei eBay und wenn man auf solche Käufer trifft, wie es Dir passiert ist, können die einem mancmal auch noch zusätzlich ans Bein pinkeln.....
    Weiterhin Dir viel Erfolg und nur noch nette und liebe Kunden wünscht
    Kerstin
    ba-basBenutzer ist Offline
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    09 Sep 2004 12:35
    Naja - ebay tut inzwischen schon etwas - so wurden alle Verkaufsagenten auf Ihr Gewerbedasein hingewiesen

    Und unter dem Strich finde ich jede Abmahnwelle super !!
    Es kann doch wirklich nicht sein, was für Verkäufer bei ebay tätig sein dürfen.... - Nicht nur, dass es eine Wettbewerbsverzerrung ist, weil sich einige dran halten und andere nicht.... Wenn auch das letzte schwarze Schaaf abgemahnt wurde und alle endlich auf jeder Seite ein Impressum haben dann wird der Handel bei ebay sicherer sein und der Ruf von Internetverkäufern wird auch endlich wieder besser. Müssen nur noch gewerbliche Anbieter gesperrt werden, die es pro 1000 Bewertungen auf mehr als 10 negative bringen - sowas kann irgendwie auchnicht sein - da hat man doch keinen Überblick mehr über das eigene Geschäft und bekommt halt einfach zuviele rote....
    MFG - der Ba-Bas
    ++++++++++++++++++++++++++
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    mercyBenutzer ist Offline
    User des AB seit 05/2002
    kein Mitarbeiter der Programmierer !!!
    Powerschreiber
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    Posts:9147


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    09 Sep 2004 01:55
    Original von ba-bas
    Und unter dem Strich finde ich jede Abmahnwelle super !!


    Da hast Du sicher recht. Wenn es schon solche Vorschriften gibt sollte sich auch jeder daran halten.
    Allerdings wird die ganze Geschichte zweifelhaft, wenn mit so dubiosen Mitteln gehandelt wird, wie in Akte04 beschrieben.

    Ich habe dieses Thema andeutungsweise schon hier angeschnitten und verweise hier nochmals auf die entsprechenden Forenthema im Auktionsforum und im Ebayforum. Sollte zu diesem Thema weiter Diskussionsbedarf bestehen können wir vielleicht da weiterschreiben. Es gibt da doch scheinbar einige Verfehlungen von sogenannten sauberen Herrschaften.

    Um es auf den Punkt zu bringen: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.
    Moin & Gruß Heinz-G.


    Humor und Geduld sind die Kamele, mit denen ich durch jede Wüste komme


    Meine Aussagen stellen keine verbindliche Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung dar. Sie geben lediglich meine Meinung wieder.
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