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Käufer zahlt nicht, Inkasso lohnt sich nicht
Letzter Eintrag 19 Apr 2004 06:37 von irishmarsu. 5 Antworten.
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HansMeiserBenutzer ist Offline
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18 Apr 2004 09:38
    Hallo zusammen,

    habe eine Käufer, der seit ca. 2-3 Wochen in keinster Weise reagiert.
    Er zahlt nicht (hat daher auch noch keine Ware bekommen) und reagiert nicht auf Emails).

    Der Betrag bei Ebay ist leider auch so gering (<10 EUR), dass es sich meiner Meinung nach nicht lohnt, ein Inkasso durchzuführen.

    Desweiteren mag ich mir persönlich auch nicht wirklich viel Arbeit damit machen.

    Was kann ich tun?
    Aus anderen Threads entnehme ich:
    1.) Verkaufsprovision zurückerstatten lassen
    2.) Blackliste anfertigen

    Ich habe über AB die Korrespondenzen mit dem Netten Käufer abgewickelt.
    1.) Kontoverbindung genannt
    2.) 1. Mahnung

    Wie sieht das jetzt eigentlich aus, als Privat-Person kann ich doch eigentlich gar nicht richtig mahnen, oder darf nicht einmal Gebühren dafür nehmen, oder?

    Wie lange wartet Ihr, wenn ihr euch bei Ebay meldet?
    Ab wann darf ich dann die 2. Mahnung überhaupt schicken. Der AB lässt mich momentan nicht 2.Mahnung anklicken. Macht er diese Option erst nach einer bestimmten Zeit anklickbar?

    Meine Vorstellung der weiteren Vorgehensweise:
    Email (so ne Art 2. Mahnung) mit dem Hinweis, dass er noch 1 Woche Zeit hat, den Artikel zu zahlen, dann wird er auch geschickt, oder sich per Email zu äußern.
    Geschieht beides nicht, wird negativ bewertet und Ebay informiert. Der Artikel wird dann gleichzeitig bei Ebay wieder angeboten.
    Ein Hinweis mit den Banklaufzeiten sollte evtl. auch noch rein, damit er nicht sagen kann, ich habe doch Donnerstag die Überweisung abgeschickt, aber bei Ihnen ist es zu spät eingetroffen.

    Was haltet Ihr von dieser Vorgehensweise?

    Gruß
    irishmarsuBenutzer ist Offline
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    18 Apr 2004 09:57
    Email (so ne Art 2. Mahnung) mit dem Hinweis, dass er noch 1 Woche Zeit hat, den Artikel zu zahlen, dann wird er auch geschickt, oder sich per Email zu äußern.Geschieht beides nicht, wird negativ bewertet und Ebay informiert. Der Artikel wird dann gleichzeitig bei Ebay wieder angeboten.



    Bist Du sicher, daß die Mails durchkommen? Mal vielleicht auch über ne andere Mail-Addi probiert? Da kann ja immer mal was schiefgehen.

    Ansonsten www.telefonbuch.de oder Klicktel versuchen, vielleicht ist Dein Käufer ja eingetragen.

    Wenns wirklich ein ganz gewöhnlicher Nichtzahler ist, würde ich mir ehrlich gesagt an Deiner Stelle wegen der paar Euro nicht so ne Aktion machen...Zieh das ebay-Mahnverfahren durch und hak den Rest ab. Macht doch mehr Mühe als die Sache wert ist.

    Du musst, damit die VK-Provision von ebay gutgeschrieben werden kann, eine bestimmte Vorgehensweise + bestimmte Fristen einhalten.

    Zahlungserinnerung (optional) ab 3 bis 30 Tage nach Angebotsende möglich

    Non-Paying-Bidder-Meldung frühestens 7 und spätestens 45 Tage nach Angebotsende

    Antrag auf Gutschrift, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: Zahlungsaufforderung an den K geschickt, innerhalb der folgenden 10 Tage sind trotzdem keine Zahlungen erfolgt

    Ich würde aber, um mehr als 100% sicher zu gehen, dem Käufer noch zeitgleich mit dem ebay-Mahnverfahren eine Mail schicken und eine exakte Frist setzen bis wann die Zahlung einzugehen hat und darauf hinweisen, daß Du nach Überschreiten der Frist den Kaufvertrag als nichtig betrachtest und die Ware anderweitig veräußern wirst.

    Bewertung kann übrigens bis 90 Tage nach Ende des Angebots erfolgen (bzw. wenn man weiß wies geht auch noch wesentlich länger)
    lucky909091Benutzer ist Offline
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    18 Apr 2004 11:00
    hallo irishmarsu,

    ich weiss z.B. nicht, wie man nach 90 tagen noch eine bewertung abgeben kann.

    würdest du das bitte mal erläutern?
    irishmarsuBenutzer ist Offline
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    19 Apr 2004 06:16
    HansMeiserBenutzer ist Offline
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    19 Apr 2004 06:26
    Original von irishmarsu
    Email (so ne Art 2. Mahnung) mit dem Hinweis, dass er noch 1 Woche Zeit hat, den Artikel zu zahlen, dann wird er auch geschickt, oder sich per Email zu äußern.Geschieht beides nicht, wird negativ bewertet und Ebay informiert. Der Artikel wird dann gleichzeitig bei Ebay wieder angeboten.



    Bist Du sicher, daß die Mails durchkommen? Mal vielleicht auch über ne andere Mail-Addi probiert? Da kann ja immer mal was schiefgehen.

    Wie soll ich das überprüfen??? Alle anderen Emails, die ich über den AB wg Ebay verschicke und empfange kommen anscheinend ohne Probleme an. Vor allem meldet sich dann auch mal ein Käufer, wenn ich irgendwas vergessen haben sollte.
    Der meldet und regt sich seit Tagen / Wochen überhaupt nicht.

    Original von irishmarsu
    Ansonsten [URL]www.telefonbuch.de[/URL] oder Klicktel versuchen, vielleicht ist Dein Käufer ja eingetragen.

    da hab ich ja noch mehr zu tun

    Original von irishmarsu
    Wenns wirklich ein ganz gewöhnlicher Nichtzahler ist, würde ich mir ehrlich gesagt an Deiner Stelle wegen der paar Euro nicht so ne Aktion machen...Zieh das ebay-Mahnverfahren durch und hak den Rest ab. Macht doch mehr Mühe als die Sache wert ist.

    und da denke ich, muss ich auf s Persönliche Gefühl und die Erfahrung hören, da man das nicht wirklich rausbekommen kann.

    Wie lang wartet Ihr denn so, bis Ihr Ebay-Mahnverfahren einleitet?
    3 Tage finde ich persönlich zu kurz, 45 Tage aber schon wieder so lang.
    Was sind hier die Meinungen?

    Danke dir für den Hinweis
    Gruß
    irishmarsuBenutzer ist Offline
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    19 Apr 2004 06:37
    Wie soll ich das überprüfen??? Alle anderen Emails, die ich über den AB wg Ebay verschicke und empfange kommen anscheinend ohne Probleme an. Vor allem meldet sich dann auch mal ein Käufer, wenn ich irgendwas vergessen haben sollte.


    Überprüfen kannst Du das natürlich nicht.....aber gerade im Bereich Internet / eMails ist das ja das häufigste Problem....ob PC-Crash oder Provider überlastet, evtl. ist auch Dein Käufer krank usw usf.

    da hab ich ja noch mehr zu tun


    Naja, aber besser die Minute + evtl. Anruf investieren als noch wie lange die Sache im Auge behalten und Mails schreiben. (wäre mein erster Schritt vor Absenden einer Zahlungserinnerung - Ab einem gewissen Wert schicke ich übrigens auch eine Mahnung per Post und klatsch dem K das reine Porto auf die Rechnung ...)

    Andere Variante: Frag anhand seines Bewertungsprofils mal kurz bei den letzten Verkäufern nach, obs irgendwelche Probleme gab.

    Wie lang wartet Ihr denn so, bis Ihr Ebay-Mahnverfahren einleitet?


    Mein "persönlicher Mahnplan" sieht in etwa so aus:

    10 Tage nach Auktionsende schicke ich eine gaaaaaaaaanz nette Erinnerung per Auktionsbuddy raus.

    Tut sich dann nix folgt nach weiteren 10 Tagen die Zahlungserinnerung über ebay + gleichzeitig Mail mit Fristsetzung zur Zahlung / Kontaktaufnahme und Hinweis auf Konsequenzen

    Nach weiteren 10 Tagen folgt der Antrag auf Gutschrift bei ebay.....und je nach "Gefühl" eine negative Bewertung oder keine Bewertung

    Ich richte mich dabei halt immer nach dem Auktionsendpreis....für 1 Euro brutto mach ich mir den Act nicht
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