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Änderung Bewertungsprofil / Bewertungslöschung
Letzter Eintrag 08 Nov 2004 07:26 von mercy. 3 Antworten.
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Autor Nachrichten Informativ
mercyBenutzer ist Offline
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28 Jan 2004 08:42
    *** VORANKÜNDIGUNG: NEUES BEWERTUNGSPROFIL UND GEGENSEITIGE BEWERTUNGSRÜCKNAHME ***

    Liebe eBay-Mitglieder,

    im Februar werden wir folgende Verbesserungen am Bewertungssystem vornehmen:

    Bewertungsrücknahme in gegenseitigem Einverständnis (voraussichtlich am 9. Februar)
    Neues Design und neue Struktur des Bewertungsprofils (voraussichtlich am 2. Februar)

    Bewertungsrücknahme in gegenseitigem Einverständnis:
    Auf vielfachen Wunsch werden wir Ihnen eine neue Funktion zur Verfügung stellen: Wenn sich Käufer und Verkäufer darüber einig sind, können Bewertungen zukünftig online zurückgenommen werden. Sobald sich beide einverstanden erklärt haben, wird die Bewertung entfernt und dann aus der Berechnung der Bewertung herausgenommen. Im Bewertungsprofil wird es einen Hinweis darauf geben; die Bewertungskommentare bleiben erhalten. Die Bewertungsrücknahme in gegenseitigem Einverständnis wird vom Bewertungsforum aus gestartet werden können. Das Bewertungsforum erreichen Sie unter anderem über die obere Hauptnavigation --> "Service".

    Neues Design und neue Struktur des Bewertungsprofils:

    [list][*]Sie gelangen jetzt mit einem Klick auf den Mitgliedsnamen direkt auf das Bewertungsprofil dieses Mitglieds.
    [*]Das Design des Bewertungsprofils wurde übersichtlicher gestaltet, z.B. erleichtern neue Plus-Minus-Symbole die Unterscheidung der einzelnen Bewertungen.
    [*]Sie können nach Käufer- oder Verkäuferbewertungen sortieren.
    [*]Das Mitglied kann direkt vom Bewertungsprofil aus kontaktiert werden. [/list]

    Unten sehen Sie eine Vorschau auf das neue Bewertungsprofil.

    Wir werden Sie an dieser Stelle informieren, sobald die Optimierungen vorgenommen wurden.

    Herzliche Grüße

    eBay-Team
    Dateianhänge
    Moin & Gruß Heinz-G.


    Humor und Geduld sind die Kamele, mit denen ich durch jede Wüste komme


    Meine Aussagen stellen keine verbindliche Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung dar. Sie geben lediglich meine Meinung wieder.
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    11 Feb 2004 01:21
    Datum: Dienstag, 10. Februar 2004
    Zeit: 17:31 Uhr MEZ

    *** EINVERNEHMLICHE BEWERTUNGSRÜCKNAHME UND GRUNDSATZ ZUR LÖSCHUNG VON BEWERTUNGEN ***

    Liebe eBay-Mitglieder,

    auf vielfachen Wunsch stellen wir Ihnen seit heute eine neue Funktion zur Verfügung: Die einvernehmliche Bewertungsrücknahme.

    Die einvernehmliche Bewertungsrücknahme kann über das Bewertungsportal gestartet werden.

    Zur Einführung der einvernehmlichen Bewertungsrücknahme war es auch notwendig, den Grundsatz zur Löschung von Bewertungen zu überarbeiten. Gleichzeitig wird dieser neue Grundsatz für alle eBay-Länder so angepasst, dass er weitgehend gleich lautet.

    Der Grundsatz lautet:

    eBay greift grundsätzlich nicht in das Bewertungssystem ein. Abgegebene Bewertungen werden durch eBay weder verändert noch entfernt.

    Ausnahmen von diesem Grundsatz:

    Einvernehmliche Rücknahme von Bewertungen


    [list=1][*]Wenn sich beide Handelspartner einig sind, können sie selbst online eine Rücknahme der abgegebenen Bewertungen vornehmen. Der Bewertungspunkt wird entfernt und geht nicht mehr in die Berechnung des Bewertungsprofils ein. Der Kommentar bleibt erhalten und wird um einen Hinweis auf die Rücknahme ergänzt. [*]Wenn die Handelspartner ein von beiden eigenhändig unterschriebenes Einigungsformular per Post bei eBay einreichen, löscht eBay die betreffenden Bewertungen vollständig. [/list]

    Bewertungslöschung durch eBay

    [list=1][*]Wenn die Bewertung aufgrund einer vollstreckbaren richterlichen Entscheidung gegen denjenigen, der die Bewertung abgegeben hat, entfernt werden muss.[*]Wenn der Bewertungskommentar vulgäre, obszöne, rassistische, nicht jugendfreie oder im strafrechtlichen Sinne beleidigende Bemerkungen enthält.[*]Wenn der Bewertungskommentar persönliche Angaben über ein anderes Mitglied enthält, wie z.B. den Namen, die Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.[*]Wenn der Bewertungskommentar Bemerkungen enthält, die auf von eBay oder Strafverfolgungsbehörden eingeleitete Nachforschungen hinweisen.[*]Wenn der Bewertungskommentar Links oder Scripts enthält.[*]Wenn das Mitglied die negative Bewertung versehentlich einem falschen Mitglied zugeordnet hat, diesen Fehler jedoch bereits behoben und die gleiche Bewertung für das richtige Mitglied abgegeben hat.[*]Wenn die Bewertung von einer Person abgegeben wurde, die zum Zeitpunkt der Transaktion oder der Bewertungsabgabe hierzu nicht berechtigt war (z.B. wegen Minderjährigkeit). [/list]

    Den vollständigen Text des Grundsatzes finden Sie auf dieser Seite.

    Herzliche Grüße

    eBay-Team
    Moin & Gruß Heinz-G.


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    12 Feb 2004 07:00
    Datum: Donnerstag, 12. Februar 2004
    Zeit: 19:14 Uhr MEZ

    *** UPDATE: EINVERNEHMLICHE BEWERTUNGSRÜCKNAHME ***

    Liebe eBay-Mitglieder,

    einige von Ihnen haben uns danach gefragt, deshalb antworten wir Ihnen auch auf diesem Wege:

    Die einvernehmliche Bewertungsrücknahme gilt für alle Angebote, die am 9. Februar und später endeten bzw. noch enden werden.

    Herzliche Grüße

    eBay-Team
    Moin & Gruß Heinz-G.


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    --
    08 Nov 2004 07:26


    <!-- SUB live -->
















    Datum: Montag, 08. November 2004
    Zeit: 17:59 Uhr MEZ

    *** ÄNDERUNG BEI DER ENTFERNUNG VON BEWERTUNGEN ***



    Liebe eBay-Mitglieder,


    eBay greift grundsätzlich nicht in das Bewertungssystem ein.
    Abgegebene Bewertungen werden durch eBay weder verändert noch entfernt. An
    diesem Grundsatz hat sich nichts geändert.


    Geändert hat sich die Verfahrensweise bei den Ausnahmen von
    diesem Grundsatz. Denn unter
    bestimmten
    Ausnahmebedingungen
    ist es möglich, Bewertungen entfernen zu lassen:


    In der Regel wird jetzt nur noch der
    Bewertungskommentar entfernt, nicht der Bewertungspunkt.

    Die (meist negative) Bewertung fließt also trotzdem in die
    Berechnung des Bewertungsprofils mit ein. In der Liste der Bewertungen erscheint
    ein Hinweis, dass der Kommentar entfernt wurde.


    Die vollständige Entfernung der Bewertung
    (Bewertungskommentar und Bewertungspunkt) kann nur noch erfolgen, wenn eine
    dieser drei Bedingungen erfüllt ist:



    1. Wenn das Mitglied die negative Bewertung versehentlich einem falschen
      Mitglied zugeordnet hat, diesen Fehler jedoch bereits behoben und die gleiche
      Bewertung für das richtige Mitglied abgegeben hat.

    2. Wenn die Bewertung von einer Person abgegeben wurde, die zum Zeitpunkt der
      Transaktion oder der Bewertungsabgabe hierzu nicht berechtigt war (z.B. wegen
      Minderjährigkeit).

    3. Wenn die Bewertung aufgrund einer vollstreckbaren richterlichen
      Entscheidung gegen denjenigen, der die Bewertung abgegeben hat, entfernt
      werden muss.

      Es bleibt in diesen drei Fällen auch kein Hinweis in der Liste der Bewertungen
      zurück.


    Hinweis zur einvernehmlichen
    Bewertungsrücknahme:

    Bewertungen können auch einvernehmlich zurückgenommen
    werden, wenn beide Handelspartner sich darüber einig sind. In diesem Fall wird
    der Bewertungspunkt nicht in die Berechnung des Bewertungsprofil miteinbezogen,
    aber der Bewertungskommentar bleibt erhalten und wird durch einen Hinweis auf
    die Rücknahme ergänzt.


    Herzliche Grüße


    Ihr eBay-Team


    <!--"-->

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