Buddy Logo und Bilderübertragung?
Letzter Eintrag 06 Feb 2005 02:38 von AB-Quäler. 61 Antworten.
AddThis - Bookmarking und Sharing Button
Autor Nachrichten Nicht gelöst
Markxx29
Posts:


--
21 Jan 2004 04:17
    Hallo,
    bin recht neu und wollte fragen ob das Auktionsbuddy Logo bei meinen Auktionen mit übertragen werden muss und ob auch ein Server für meine Bilder sein muss oder werden die Bilder nicht normal wie beim Turbo Lister übertragen?

    Danke im Voraus

    Mark
    Markxx29
    Posts:


    --
    21 Jan 2004 04:32
    • Korrekte Antwort?
    Hallo,
    ich konnte auf die schnelle keinen Wunsch für die Vorschau der Auktionsbilder finden. Vermisst das keiner?
    Genau meine ich in Auktion erfassen oder Artikel, beim Angeben des Pfades eine kleine Vorschau des Bildes was man einfügen möchte.
    So wie beim Turbo Lister. Und falls das Buddy Logo beim Eeinstellen der Auktionen nicht weg zu kriegen ist, dann wüsste ich nicht warum ich es nicht weiterhin mit Turbo Lister einstellen sollte.

    Gruß

    Mark
    ba-basBenutzer ist Offline
    verkaufe:
    Flash Speicher
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    21 Jan 2004 05:13
    • Korrekte Antwort?
    Hi
    Du brauchst für die Bilder schon irgendwo Webspace. Das Logo bekommst Du nicht weg (bzw nur auf umwegen...)
    Dafür musst Du beim Turbolister aber für alle zusätzlichen Bilder bezahlen - das fällt beim AB mit eigenem Webspace weg.
    MFG - der Ba-Bas
    ++++++++++++++++++++++++++
    Mache den www.kQ-flash.de reicher
    und kaufe dort Deinen Speicher
    ++++++++++++++++++++++++++
    mercyBenutzer ist Offline
    User des AB seit 05/2002
    kein Mitarbeiter der Programmierer !!!
    Powerschreiber
    Powerschreiber
    Posts:9147


    --
    21 Jan 2004 06:12
    • Korrekte Antwort?
    Hallo Mark,

    wie ba-bas schon gesagt hat, bekommst Du das Logo nicht weg. Es wird erst beim Hochladen der Auktion angehängt.

    Du brauchst eigenen kostenpflichtigen oder kostenlosen Webspace. Als Alternative kommt auch der kostenpflichtige AB-Imageserver in Betracht. Der hat den einen Vorteil, dass man keine ftp-Einstellungen machen muß.

    Das Argument von ba-bas gegen den TL kann ich nur bedingt bestätigen. Auch im TL kann man natürlich kostenlose Bilder über HTML einfügen, muß diese dann aber vorher manuell auf den eigenen
    Webspace hochladen.

    Den Wunsch nach einer Vorschau kann ich nicht nur teilweise nachvollziehen. Im Normalfall weiss ich schon, welches Bild ich hochlade. Wenn man es allerdings als Sicherheit haben möchte, dass man die Bildadresse korrekt angegeben hat ist das durchaus ein Argument. Ersatzweise könnte ich mir hier auch einen "Durchsuchen"-Button vorstellen, mit dem man auf der Festplatte nach dem Bild suchen kann.

    dann wüsste ich nicht warum ich es nicht weiterhin mit Turbo Lister einstellen sollte.


    Ich kann Dir gleich 2 Gründe nennen:
    [list=1]
    [*]der AB sucht nicht jedesmal stundenlang nach Updates, die dann fast täglich 15 Minuten lang runtergeladen werden. Er sucht zwar, aber nicht das geht alles schneller.
    [*]Mit TL ist keine After-Sale-Verwaltung möglich, also bräuchtest Du doch wieder ein 2. Programm dafür. Der AB ist in erster Linie ein Programm zur Verwaltung der Auktionen nach dem Verkauf und bietet zusätzlich eine gute Möglichkeit Auktonen einzustellen.
    [/list=1]


    PS: Ich habe Deine beiden Beiträge mal zusammengefügt, da sie im Grunde doch das gleiche Thema haben.
    Moin & Gruß Heinz-G.


    Humor und Geduld sind die Kamele, mit denen ich durch jede Wüste komme


    Meine Aussagen stellen keine verbindliche Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung dar. Sie geben lediglich meine Meinung wieder.
    Markxx29
    Posts:


    --
    21 Jan 2004 09:29
    • Korrekte Antwort?
    Hallo und danke das jeman antwortet :-)

    das Logo auf Umwege entfernen? Etwa nach dem Einstellen sich bei ebay einloggen und händisch ändern? Wenn nein, würde ich gerne die Umwege erfahren.
    In erster Linie habe ich den AB wegen der Erleichterung nach dem Verkauf gekauft. Aber wenn es die Möglichkeit gibt alles in einem zu benutzen, dann kann man es doch tun?
    Ein GRUND den Turbolister nicht zu benutzen ist das LOGO am Ende, und genau das gleiche hat AB. Ich verstehe es beim TL, da es umsonst ist, aber hier habe ich 49,00 Euro bezahlt und die Webung ist trotzdem drauf. Ich möchte das LOGO nicht haben. Gibt es dafür eine Lösung?

    Danke

    Mark
    mercyBenutzer ist Offline
    User des AB seit 05/2002
    kein Mitarbeiter der Programmierer !!!
    Powerschreiber
    Powerschreiber
    Posts:9147


    --
    21 Jan 2004 09:49
    • Korrekte Antwort?
    Original von Markxx29
    Ich möchte das LOGO nicht haben. Gibt es dafür eine Lösung?


    Nur die, die Du selbst genannt hast.
    Es gibt zwar einige User die Deiner Meinung sind. Allerdings sind wir uns, glaube ich, ziemlich einig, dass dies nur ein kleines Übel ist (die meisten sehen es nicht mal als Übel). Der Preis von 49 EURO ist doch relativ günstig. Ich kenne nur Online-Dienste die einen vergleichbaren Funktionsumfang haben. Bei denen zahlt man aber monatliche Pauschalen und somit spätestens nach 3 Monaten mehr als beim AB. Dafür kann man IMHO diese kleine Werbung wohl akzeptieren.
    Moin & Gruß Heinz-G.


    Humor und Geduld sind die Kamele, mit denen ich durch jede Wüste komme


    Meine Aussagen stellen keine verbindliche Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung dar. Sie geben lediglich meine Meinung wieder.
    Markxx29
    Posts:


    --
    21 Jan 2004 11:35
    • Korrekte Antwort?
    Das ärgert mich! Es ist nicht in Ordnung Geld zu zahlen und dafür Werbung drin zu haben. Normalerweise sollte mir AB etwas zahlen. Ich würde sagen für jeden Klick xx Euro, oder Provision für jeden Kauf von AB.
    @mercy: Bist Du einer der Programmierer? Ich habe im Forum sehr viel von Dir gelesen, und fast nix negatives :-)

    Auf alle Fälle muss das Logo weg! Das passt zu meinen Auktionen überhaupt nicht! Wenn nicht, dann wird es nicht benutzt und dann kann ich gleich Verkaufsmanager oder Afterby oder oder etc.. nehmen... Und die 49,00 Euro sind weg! Schade...
    mercyBenutzer ist Offline
    User des AB seit 05/2002
    kein Mitarbeiter der Programmierer !!!
    Powerschreiber
    Powerschreiber
    Posts:9147


    --
    22 Jan 2004 07:42
    • Korrekte Antwort?
    Nein, ich bin keiner der Programmierer, sondern nur ein User, wie alle anderen auch. Allerdings fast von Anfang an dabei.

    Ich kann Dir dann nur noch den Rat geben dich an das Team in Hannover zu wenden. Schreibe doch eine Mail an: support@auktionsbuddy.de
    Moin & Gruß Heinz-G.


    Humor und Geduld sind die Kamele, mit denen ich durch jede Wüste komme


    Meine Aussagen stellen keine verbindliche Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung dar. Sie geben lediglich meine Meinung wieder.
    marchedosBenutzer ist Offline
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    13 Feb 2004 12:28
    • Korrekte Antwort?
    also eine Möglichkeit kenne ich das Logo verschwinden zu lassen

    Weiß aber nicht ob es die Betreiber gerne hören würden
    mikeBenutzer ist Offline
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    14 Feb 2004 05:23
    • Korrekte Antwort?
    dann gib die lösung doch mal preis
    würde mich brennent interesieren!

    auch bei neu wagen die ich ja auch nicht umsonst bekomme mag ich keine werbung.
    MFG

    Mike
    lucky909091Benutzer ist Offline
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    18 Mrz 2004 11:08
    • Korrekte Antwort?
    ich teile die ansicht von markxx29: wenn man registrierter user des AB ist und dafür bezahlt hat, dann sollte man wählen können, ob man das buddy-logo in der auktion sehen möchte, oder nicht.


    von marchedos wünsche ich mir eine PN, in der er mir den trick verrät, wie man zur zeit das buddy-logo aus einer auktion herausbekommt.

    meinethalben kann das auch hier öffentlich im forum passieren, denn wir haben ja schließlich alle dafür bezahlt.....
    tomlineBenutzer ist Offline
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    02 Feb 2005 09:53
    • Korrekte Antwort?
    Hallo,

    bin neu registriert und das erste was mir erst nach der Überweisung des Kaufpreises aufgefallen ist, ist das nicht zu entfernende LOGO !

    Da ich gewerblich handel muss ich eh schon Unmengen Daten in die Auktion reinquetschen und versuche, jede Zeile zu sparen damit der Interessent nicht 5 Seiten durchscrollen muss.

    Da finde ich so ein zusätzliche Logo, dass noch dazu überhaupt nicht zu meinem schlichten Auktionsdesign passt echt widerlich.

    Noch dazu habe ich ja meine Auktion so nicht mit AB gestaltet sondern nur HTML in AB reinkopiert.

    Bitte liebes AB-Team, reagiert da schnellstens, das kann es nicht sein!

    Werbung für kostenlose Software .. OK, für günstige - Kaufsoftware - So nicht!
    Überlegt euch doch bitte dann lieber eine andere Preisgestaltung.

    Gerne weise ich in Mails auv AB hin, wenn ich zufrieden bin. Auch eine winzige kleine Zeile am Schluss (8px) wäre noch tragbar.

    Ich hoffe, ihr findet da eine andere Lösung.

    Gruß,

    tomline
    AB-QuälerBenutzer ist Offline
    wieso unregistriert ?? :-(
    Veteran Member
    Veteran Member
    Posts:2366


    --
    02 Feb 2005 11:15
    • Korrekte Antwort?
    es scheint noch "glückliche tomlines" zu geben, na wenn das LOGO das einzige wäre was sich hier und da störend auswirken sollte, na dann warten wir mal ab.
    Ich hab schon mal ein Pot - Tee aufgesetzt -

    Erstellst Du das ganze mit dem TL steht auch TL - drunter auch wenn nur HTML reinkopiert wird. Das einzige störende ist das die Konkurrenz oder "Mitbewerber" Wind von der Tollen AB-Software bekommen, und schon ist man diesen Vorsprung losgeworden -
    MICROSOFT & EBAY machen mich reich - . . . reich an Erfahrung und vergeudeter Zeit der AB ist meine Medizin
    tomlineBenutzer ist Offline
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    03 Feb 2005 07:35
    • Korrekte Antwort?
    Hallo,

    wieso "glückliche tomlines"? Kennst du einen unglücklichen?

    TL habe ich deshalb nicht genommen, weil er u.a. auch das Logo setzt.
    Und der ist kostenlos!

    Habe leider in der Freude über die, für mich sehr gut passende, Funktionalität des AB dieses Übel übersehen.

    Außerdem denke ich, dass eine Erwähnung von AB in den ebay-Foren mehr bringt als 10.000 Logos.

    Oder wie bereits gesagt: Ein dezenter Hinweis wie z.B. "Hier hilft Auktionsbuddy bei der Auktionsbearbeitung und Abwicklung". Meinetwegen auch mit einem Minminilogo vor dem Satz. Aber in Minigröße oder zumindest konfigurierbar.

    Auf jeden Fall halte ich es für mich nicht für zumutbar, dass bei meiner schlichten Auktionsgestaltung der Interessent eher auf das AB_Logo als auf meine Auktion schaut.

    Hoffe hier wird etwas unternommen.

    Stört das denn sonst niemanden?

    Und an das AB-Team : Kosten mit Auctionmaster zu vergleichen ist da nicht ganz angebracht, da werden auch entsprechende Mehrwerte geleistet und die entsprechenden Serverkapazitäten bereitgestellt ( ausfallsicher usw.) .. das kostet eben mehr. Trotzdem finde ich, dass ihr hier eine super Lösung für bestimmte ebay-Verkäufer habt, ich denke nicht, dass es bei der Entscheidung der meisten für AB rein um den Preis ging. Ich hätte auch 150,- oder 600,- für etope bezahlt. Aber das Programm macht in meinem Ablauf keinen Sinn (und stellt auch Logos ein).

    Gruß,

    der "glückliche" tomline
    ba-basBenutzer ist Offline
    verkaufe:
    Flash Speicher
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    03 Feb 2005 08:04
    • Korrekte Antwort?
    na wo der Mehrwert bei Serverausfall ist ???
    Mehrwert ist eine automatische Kontoauslesung und ne WaWi im Hintergrund. Das wird aber durch die Kundenunfreundliche Abwicklung wieder zunichte gemacht. Gerade Auctionweb ebay user glänzen durch viele rote Bewertungen.

    Und zu Deinem Logo - das AB Logo sieht ja noch ganz nett aus. Aber Deine Forderung ist ein wenig aus der Lusft gegriffen. Jedes Einstellprogramm hinterlässt dieses Logo. Auch auctionweb, afterbuy, speedsell, dreamrobot usw.
    Ich glaube bei Speedsell kannst Du es Dir rauskaufen - für mehr als 100 Euro allerdings.

    Fazit - lebe mit dem Logo - arbeite Dich in den AB ein und Du wirst irgendwann sehr froh drüber sein
    MFG - der Ba-Bas
    ++++++++++++++++++++++++++
    Mache den www.kQ-flash.de reicher
    und kaufe dort Deinen Speicher
    ++++++++++++++++++++++++++
    tomlineBenutzer ist Offline
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    03 Feb 2005 08:19
    • Korrekte Antwort?
    Hi,

    "lebe damit" ist wohl etwas leicht dahergesagt.

    Letztlich ist es mein Umsatz, den es betrifft!

    Vorschlag: Nicht "rauskauf" sondern "Tauschkauf" !

    Bezahle 10,- Euro für den Tausch LOGO gegen 8px - Hinweis.

    Habe ja nichts gegen Werbemaßnahmen, nur gegen "aufdringliche" und " aufgezwungene" Werbemaßnahmen.

    Was würdet ihr denn sagen, wenn Billy in jedes Word-Dokument unten seine Fenster reinsetzen würde? Das würde eine Softwarekrise heraufbeschwören!

    Gruß,

    Tomline
    ba-basBenutzer ist Offline
    verkaufe:
    Flash Speicher
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    03 Feb 2005 08:26
    • Korrekte Antwort?
    Ich glaube nicht, dass es den Umsatz beeinträchtigt
    Übrigens sind alle anderen Logos genauso gross - und Dein Tausch kostet wenn überhaupt möglich bei der Konkurrenz locker mehr als 100 Euro.

    Und wie kommst Du denn darauf, dass nicht in jedem Word Dokument diese Signatur drinsteckt - die sieht man zwar nicht - dafür stecken dort wesentlich mehr Informationen über Dich drin ....
    MFG - der Ba-Bas
    ++++++++++++++++++++++++++
    Mache den www.kQ-flash.de reicher
    und kaufe dort Deinen Speicher
    ++++++++++++++++++++++++++
    schmitzbauerBenutzer ist Offline
    Basic Member
    Basic Member
    Posts:443


    --
    03 Feb 2005 08:44
    • Korrekte Antwort?
    also, dass mit den Logos ist so eine Sache. Der eine mag sie, der andere nicht.
    Nun ist die Frage, ob es nicht doch eine Möglichkeit gibt, darauf zu verzichten. Da sollte man sich einfach mal vertrauensvoll an den Suport wenden. Vielleicht haben die ja ein entsprechendes Angebot bereit.
    Wenn ihr mich fragt, stört das Logo nicht. Wenn es bei einer Auktion den Auktionstext übertrifft, sollte man sich Gedanken machen, ob ein bisschen mehr Gestaltung nicht vielleicht mehr Umsatz schafft? Minimal-Auktionen bringen erfahrungsgemäß nicht so viel Umsatz wie gestaltete Auktionen. Und der AB stellt ja alles zur Verfügung um mehr (kostenlose) Gestaltung reinzubringen.

    Grüße
    Andreas
    Eifersucht ist eine Leidenschaft, die mit Eifer sucht, was Leiden schafft
    tomlineBenutzer ist Offline
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    03 Feb 2005 08:49
    • Korrekte Antwort?
    Hi,

    wenn ich eine schlichte fast weisse Auktionsseite sehe und am Ende ein knallbuntes Logo, dann fällt mein Blick als erstes darauf. Und das kostet nun mal Umsatz. Ist so!

    Deinen Hinweis wegen MS finde ich klasse, von mir aus gerne ein unsichtbares Logo mit mehr Informationen... ;-)

    Aber ... zurück zum Anfang .. bei Testsoftware oder Trialversionen kann ich das ja verstehen. Wenn andere auch Logos setzen, dann sollen sich die jeweiligen Käufer darüber beschweren. Das artet langsam aus !

    Stellt euch vor, jede Software, die zum Erstellen oder bearbeiten bis zur Fertigstellung einer Auktion benutzt wird, würde ein LKogo reinsetzen .... das würde dann aussehen wie die Referenzseite eines Softwareherstellers.

    Und nur weil ebay mit TL diesen Schwachsinn angefangen hat, müssen sich Käufer anderer Software wohl nicht damit zufriedengeben das "es so ist".
    Es ist eher schwach, das sich die anderen Anbieter an so ein "Missverhalten" anschließen.

    Aber irgendwie stumpfen wir Endbenutzer anscheinend langsam immer mehr ab.

    Und für den gröbsten Unfug haltze ich die Aussage, dass man sich rauskaufen kann / miuss. Es sollte eine Option sein, zahle 49,- mit oder 59,- ohne Logo - Ende!
    Wenn Billy das so machen würde ... wie gesagt, Aufschrei !! Und wahrscheinlich würden ihm Gerichte das sofort untersagen.

    Und zur Preisgestaltung:: Wenn ich den Leistungsumfang von AB und etope vergleiche ist 49,- Euro OK (49,- Euro für eine Versandschnittstelle eher nicht) ok und angemessen.

    IUch greife mal den Vorschlag eines anderen Forummitglieds auf: Pro LOGO-Einblendung Gutschrift 1 Cent! Das wäre eine Marktgerechte Lösung!

    Zum Schluß die Frage, wer ist hier eigentlich der König (Kunde)?


    Gruß,

    Tomline
    tomlineBenutzer ist Offline
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    03 Feb 2005 09:25
    • Korrekte Antwort?
    @Andreas

    Schlicht heißt ja nicht "minimal".

    Übrigens wird in deinen Auktionen kein Bild angezeigt.

    Gruß,

    Tomline
    snawiBenutzer ist Offline
    Ton macht nicht nur die Musik !
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    03 Feb 2005 09:46
    • Korrekte Antwort?
    Original von tomline
    TL habe ich deshalb nicht genommen, weil er u.a. auch das Logo setzt.
    Und der ist kostenlos!

    - Vekaufsmanager von eBay = kostenpflichtig -> mit Logo
    - Afterbay = kostenpflichtig -> mit Logo
    ...
    Sveni
    (und Geld macht doch glücklich !!!)
    ba-basBenutzer ist Offline
    verkaufe:
    Flash Speicher
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    03 Feb 2005 10:00
    • Korrekte Antwort?
    Also bei 49 Euro ist das Logo locker mit drin. Ich kenne kaum Software die sowas nicht macht. Ich habe für einen satten Betrag mir eine Versandsoftware zugelegt - selbst die (da kosten simple Module 200 Euro pro Stück...) lässt sich als Link noch auf Aufklebern usw. verewigen.
    Aber wenn es wegen des Logos für Dich am AB hapert, dann wirst DU sicherlich auch so nicht so viel Spass damit haben. Man muss nunmal halt auch zwischendurch mal improvisieren können. Wenn Du meinst, dass 49 Euro zuviel sind für ne Software mit Logo dann schau Dich auf dem Markt um und zahle woanders viel mehr (aber auch mit Logo)
    Diese Vorgehensweise als Missverhalten darzustellen trifft die Sache ja auch nicht. So ist der freie Markt und dem passt man sich an. Wenn meine Konkurrenz 9 Euro Versand für einen Brief nimmt und insgesamt teurer ist als ich mit 3 Euro Versandkosten aber trotzdem 5 mal mehr verkauft - dann passe auch ich mich dem "Missverhalten" an - und schon ists ein Standard Verhalten.

    Zu Bannereinblendung: Stell Dir vor der AB kostet 150 Euro - was auch noch fair und ok ist vgl. etope oder gar auctionweb oder so
    Und Du zahlst nur 49 Euro - dafür ist das Banner mit drin - ein TOP Sonderangebot halt...
    MFG - der Ba-Bas
    ++++++++++++++++++++++++++
    Mache den www.kQ-flash.de reicher
    und kaufe dort Deinen Speicher
    ++++++++++++++++++++++++++
    charlieheidiBenutzer ist Offline
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    03 Feb 2005 10:30
    • Korrekte Antwort?
    Hallo,

    mich hat das Logo in meinen Auktionen bisher noch nie gestört. Ich nutze auch nur einen weißen Hintegrund. Trotzdem fällt es nicht sofort ins Auge.

    wenn ich eine schlichte fast weisse Auktionsseite sehe und am Ende ein knallbuntes Logo, dann fällt mein Blick als erstes darauf. Und das kostet nun mal Umsatz.


    Und knallbunt ist das Logo nun wirklich nicht.

    Die Vorteile des AB, sie wurden alle schon in den vorhergehenden Antworten aufgezeigt, überwiegen bei weitem. Deshalb sollte man sich überlegen, was wichtiger ist, das Logo oder das coole Arbeiten mit dem AB.

    Eine Verkaufsminderung durch das AB-Logo tritt sicherlich nicht ein. Ansonsten solltest du den Beweis antreten. Und wenn dem so wäre, solltest du schnellstens zu einer anderen Software wsechseln.

    Gruß Heidi
    Heidis Schatzkiste

    Ein Raum ohne Bücher ist wie ein Körper ohne Seele - (Cicero)
    tomlineBenutzer ist Offline
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    03 Feb 2005 10:34
    • Korrekte Antwort?
    Habe gerade mit dem Support gemailt ...
    da scheint es auch keinen Handlungsbedarf zu geben.

    Das LOGO ist ein "Gütezeichen" - wurde mir gerade mitgeteilt.

    Also ich sehe es nun so: ebay hat es mit TL vorgemacht, alle anderen machen es nach ... die Herde rennt.

    Wenn ich AB-Vorlagen bei der Gestaltung nutze, kann ich das ja noch akzeptieren. Aber ich nutze meinen HTML-Code.

    Netter Hinweis auf AB in den Abwicklungsmails wäre i.O. und angebracht.

    Und ich habe trotzdem Freude am AB weil er genau die Lücke in meiner Organisation schließt, die ich schließen wollte und einige sehr vorteilhafte Funktionen hat die ich gerne nutze - nicht mehr und nicht weniger.! Trotzdem sage ich meine Meinung dazu.

    Und wenn dein Konkurrent 3x soviel verkauft mit 3x so hohen Versandkosten, dann liegt es wohl sicher nicht an der Versandkostenangabe.

    Gruß,

    tomline
    tomlineBenutzer ist Offline
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    03 Feb 2005 10:37
    • Korrekte Antwort?
    @Heidi

    Den Beweis brauche ich doch nicht antreten, das sind Marketinggrundlagen 1. Semester.

    Wenn es nicht auffallen würde, würde es doch kein Softwarehersteller reinsetzen. Und jede Aufmerksamkeit auf etwas gerichtet, dass mit meinem Artike nichts zu tun hat ist eine Ablenkung von meinem Artikel.

    Gruß,

    Tomline
    charlieheidiBenutzer ist Offline
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    03 Feb 2005 10:42
    • Korrekte Antwort?
    @ tomline

    Das Logo steht doch ganz unten, bei mir zu mindestens. Der Leser scrollt doch erst den ganzen Text durch und ganz zum Schluss steht das Logo.

    Selbstverständlich kannst du deine Meinung haben, ich habe eben eine andere.

    Gruß Heidi
    Heidis Schatzkiste

    Ein Raum ohne Bücher ist wie ein Körper ohne Seele - (Cicero)
    tomlineBenutzer ist Offline
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    03 Feb 2005 11:17
    • Korrekte Antwort?
    @Heidi

    Das ist das wenige noch verbleibende "schöne" an dieser Welt, dass man noch seine Meinung haben darf und manchmal sogar noch ohne Strafverfolgung oder Abmahnung äußern kann. ;-)

    Am liebsten wäre mir eine Auktionsseite ohne 3-maliges Seitenscrollen aber das ist wohl Wunschdenken.

    Gestern habe ich privat etwas gesucht und habe bei einem Anbieter einen neuen Scrollrekord von 8 Seiten aufgestellt ....

    Lieben Gruß,

    tomline

    Nachtrag: ebay hat den Schmarrn mit TL auch nur angefangen weil sie so ihre Server entlasten wollten. Und wenn von 50 Interessenten einer durch ein Logo plötzlich auf die Idee kommt, sich mal den AB anzuschauen statt zu bieten ist es ev. ein Gebot weniger. Und dann vielleichgt noch ein und noch eins ..... und am Ende hat die Software dann nicht 49,- oder 149,- sonder 1000,- Euro gekostet!
    tomlineBenutzer ist Offline
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    03 Feb 2005 11:29
    • Korrekte Antwort?
    @All

    Mal eine Frage:

    Wer ist denn durch das Logo zu AB gekommen?

    Ich bin über Suchmaschine und Heft-CD auf AB aufmerksam geworden.

    Habe das Logo vorher nie gesehen. Bei zur Zeit 10.000 AB-Auktionen auf ebay ist es ja auch eher unwahrscheinlich, dass man es mal durch Zufall sieht.

    Wäre doch mal auch für das AB-Team interessant, wieviele Käufer denn nun überhaupt durch das Logo zu AB gekommen sind.

    Umfrage?

    Gruß,

    Tomline
    charlieheidiBenutzer ist Offline
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    03 Feb 2005 11:41
    • Korrekte Antwort?
    Hallo,

    also ich bin durch die Suche im Internet zum AB gekommen und habe mir damals (2002) die Freeware-Version heruntergeladen und getestet.
    Das war noch zu Zeiten des AB 1. Gekauft habe ich den AB dann im Juli 2002. Damals gabe es noch keinen Testbericht usw.

    Gruß Heidi
    Heidis Schatzkiste

    Ein Raum ohne Bücher ist wie ein Körper ohne Seele - (Cicero)
    ba-basBenutzer ist Offline
    verkaufe:
    Flash Speicher
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    03 Feb 2005 12:07
    • Korrekte Antwort?
    @tomonline - Wenn Du meinst, dass es gut ist, dass jeder seine Meinung äussern darf - na bitte - hier ist meine

    1. scheinst Du nicht in der Lage zu sein ne attraktive Artikelbeschreibung hinzubekommen. Selbst bei einer 1 Scroll Beschreibung ist es zu schaffen, dass das Logo sicherlich das letzte ist, was dem Interessenten auffällt.
    2. lässt sich Dein Käufer von dem Logo ablenken und hätte ohne Logo gekauft, solltest Du Dir überlegen ob es gut ist Dinge zu verkaufen, die nur Ärger bereiten ....
    3. haben Marketinggrundlagen aus dem ersten Semester sicherlich nicht weitergeholfen, wenn Du Dich über das Logo beschweren musst - es hört sich eher an wie ich bin böse weil Du alles machst, was die anderen machen....
    4. habe ich schon Kunden gehabt, die mir geschrieben haben, dass sie bei mir wegen des Logos gekauft haben - grund: keine unpersönlichen und unfreundlichen Webformulare...
    5. der Grund warum ich mich ein wenig aufrege
    Sicherlich liegt das an der Versandkostenangabe - den Beweis dafür habe ich angetreten. mit einem Account 2 Auktionen zur gleichen Zeit in der gleichen Kategorie mit dem gleichem Design laufen lassen. Die 3 Euro Versandkosten Auktion insgesamt 10 cent billiger. Die 7,90 Versandauktion hat 3 x soviele Verkäufe eingebracht. - aber sowas kann man nicht in irgendeinem Semester lernen - das sieht man wenn man den Markt intensiv beobachtet.....

    nichts für ungut - genaug geschrieben - sonst gibts nur Streit
    MFG - der Ba-Bas
    ++++++++++++++++++++++++++
    Mache den www.kQ-flash.de reicher
    und kaufe dort Deinen Speicher
    ++++++++++++++++++++++++++
    tomlineBenutzer ist Offline
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    03 Feb 2005 12:12
    • Korrekte Antwort?
    @ba-bas

    1. Streit gibt es wegen so etwas sicher nicht.

    2. Danke für deine Meinungsäußerung.

    3. Ich bin stolz auf meine schlichte Auktionsbeschreibung und sie ist genau das, was ich wollte. Und mehr wollte ich nicht - auch keine Werbeeinblendungen.

    4. Dann hast du wohl bei den 3,- Euro unversicherten Versand und bei den 7,90 versicherten angeboten, oder?

    Gruß,

    tomline
    mercyBenutzer ist Offline
    User des AB seit 05/2002
    kein Mitarbeiter der Programmierer !!!
    Powerschreiber
    Powerschreiber
    Posts:9147


    --
    03 Feb 2005 12:53
    • Korrekte Antwort?
    Eigentlich äußere ich mich zu diesem Thema ja nicht mehr, habe das ja auch schon oft genug getan.

    Aber trotzdem:

    1.
    Ich meine, dass das Logo nicht so groß und auffällig ist, als das es störend wirken könnte, es sei denn man arbeitet mit einer Auflösung von 640 x 400 oder ähnlich,

    oder

    man hat einen 2 Zeiler ohne alles als Artikelbeschreibung.

    Ersteres macht wohl kaum noch jemand und beim 2. Punkt sollte man mal seine Auktionsbeschreibung überdenken.


    2.
    Bei anderen Tools, vor allem bei Onlinetools, besteht sogar eine rechtliche Pflicht auf die Nutzung des Service hinzuweisen, weil die Nutzerdaten auf fremden Servern gespeichert werden. Die entsorechenden Hinweise / Banner sind um einiges größer und aufdringlicher als das dezente AB-Logo.

    3. Das Logo als aufdringlich zu bezeichnen finde ich absolut übertrieben. Im Gegenteil: es ist sehr dezent.

    [hr] [/hr]

    Versand bei ba-bas

    Ich glaube Bastian hat beide mal versicherten Versand gemeint. Die Phänomen ist schon öfters aufgetreten und auch hier im Forum diskutiert worden. Es gibt immer noch eine Großzahl an Kunden, die hohen Preis mit hoher Qualität gleichsetzen. Und das sogar bei identischen Artikeln
    Moin & Gruß Heinz-G.


    Humor und Geduld sind die Kamele, mit denen ich durch jede Wüste komme


    Meine Aussagen stellen keine verbindliche Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung dar. Sie geben lediglich meine Meinung wieder.
    AB-QuälerBenutzer ist Offline
    wieso unregistriert ?? :-(
    Veteran Member
    Veteran Member
    Posts:2366


    --
    03 Feb 2005 02:28
    • Korrekte Antwort?
    bevor das Thema gewechselt wird muss ich hier noch meinen Senf abgeben -

    obwohl schon viele Punkte zur (Aus-)sprache gebracht worden die erwähnenswert sind.

    Der Auktionbuddy ist weit mehr als ein TL ! – das Einstellen der Auktionen ist doch mehr oder weniger eine „Beigabe“. Und nun wären wir beim 2. Punkt den mercy aufgeführt hat:

    Wenn man mit nur wenig Artikelbeschreibungen (arbeiten kann oder will), dann gibt es auch hier zwei Möglichkeiten. Verkauft man viel, kann man bald in Rente gehen, was juckt dann das LOGO. Bei wenig Verkäufen, muss die Strategie geändert werden (hat schon babas gesagt), da kann man auch das bisschen Aufwand betreiben und das LOGO heraus zu operieren (sollte auch ein Anfänger hinbekommen – denn es geht!). Allerdings werden die Verkäufe (darauf könnten wir „DFB“ - Wetten drauf abschließen) nicht wesentlich besser werden.

    Wahrscheinlich bin ich nicht auf der richtigen Seite tomlines gewesen, wenn doch, dann ärgert mich dort eher das ich !! HORIZONTAL !! scrollen muss!

    Letztendlich möchte ich noch daran erinnern, das wir zu ebay’s Anfangszeiten (Anno dazumal) lediglich eine ZEILE TITEL und dann zwei max. drei kurze TEXTZEILEN Beschreibung prächtig verkaufen konnten. Das waren Goldgräberzeiten, da war kein TL oder sonstiges Programm nötig, nur ein Texteditor.

    Aber heute noch gibt es Verkäufer die ihre Artikel genauso spartanisch anbieten und recht gut verkaufen (recht gut ist immer verhältnismäßig !).

    P.S. Mit meinem Mausbildprojekt bin ich auch nicht weiter gekommen -damit lassen sich zumindest die Zugriffe auf die Seite erhöhen -
    MICROSOFT & EBAY machen mich reich - . . . reich an Erfahrung und vergeudeter Zeit der AB ist meine Medizin
    mercyBenutzer ist Offline
    User des AB seit 05/2002
    kein Mitarbeiter der Programmierer !!!
    Powerschreiber
    Powerschreiber
    Posts:9147


    --
    03 Feb 2005 02:35
    • Korrekte Antwort?
    Original von AB-Quäler
    Wahrscheinlich bin ich nicht auf der richtigen Seite tomlines gewesen, wenn doch, dann ärgert mich dort eher das ich !! HORIZONTAL !! scrollen muss!



    kann ich nicht bestätigen
    Moin & Gruß Heinz-G.


    Humor und Geduld sind die Kamele, mit denen ich durch jede Wüste komme


    Meine Aussagen stellen keine verbindliche Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung dar. Sie geben lediglich meine Meinung wieder.
    ba-basBenutzer ist Offline
    verkaufe:
    Flash Speicher
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    03 Feb 2005 02:50
    • Korrekte Antwort?
    @ tomline
    Schlicht finde ich das nicht - wenigstens wenn Du so ein paar Lego Artikel eingestellt hast.
    Es ist viel zu breit bei 800x600 muss man horizontal scrollen (und das ist ein Kaufhinderungsgrund) - die Boxen mit dem rechtlichem Murks verhinden ein sauberes runterscrollen - die Maus bleibt drin hängen
    Die Boxen müssen auch nicht in die Beschreibung - besser einen deutlichen Hinweis darauf, dass es ein Widerrufsrecht gibt und wo man es einsehen kann (als diekter Link auf die Mich) und nen vernünftiges Impressum stattessen reinschreiben.
    MFG - der Ba-Bas
    ++++++++++++++++++++++++++
    Mache den www.kQ-flash.de reicher
    und kaufe dort Deinen Speicher
    ++++++++++++++++++++++++++
    AB-QuälerBenutzer ist Offline
    wieso unregistriert ?? :-(
    Veteran Member
    Veteran Member
    Posts:2366


    --
    03 Feb 2005 05:24
    • Korrekte Antwort?
    @mercy bzgl. Horizontalscrol siehe babas

    kann ich nicht bestätigen


    liegt wahrscheinlich daran, das gecheckt wird, mit welcher Auflösung gefahren wird, und entsprechend wird dann der Browser eingestellt, wehe man nutzt den Browser selbst im Fenster -

    Wir werden hier noch das "Kind" schaukeln und den Lego-Stein verkauf mal so richtig einheizen -
    und auf dieser Seite bin ich dann doch gewesen -
    MICROSOFT & EBAY machen mich reich - . . . reich an Erfahrung und vergeudeter Zeit der AB ist meine Medizin
    tomlineBenutzer ist Offline
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    03 Feb 2005 06:38
    • Korrekte Antwort?
    @ba-bas

    Das srollen mit 800x600 habe ich getestet, wird aber bei mir einwandfrei angezeigt. Mit welchem BRowser arbeitest du?

    Mit der Widerspruchsbelehrung würde ich vorsichtig sein. Einige Gerichte haben entschieden, dass es auf der Auktionsseite sein muss, ein Hinweis auf die "Mich"-Seite reicht nicht aus. Auch die Wettbewerbszentrale rät dazu.

    Wenn du einen Shop hast und auf eine andere Seite hinweist, dann genügt dieser Link - aber auch nur dann, wenn du auf der Bestell-Absendeseite noch einmal den kompletten Text hast.

    Der Hinweis auf eine andere Seite ist nur dann ausreichend, wenn du von vornherein eine 4-Wöchiges Widerrufsrecht einräumst.

    Aber dazu frage mal die bereits deswegen Abgemahnten z.B. unter [URL]www.abmahnwelle.de[/URL]

    Gruß,

    Tomline
    AB-QuälerBenutzer ist Offline
    wieso unregistriert ?? :-(
    Veteran Member
    Veteran Member
    Posts:2366


    --
    03 Feb 2005 07:43
    • Korrekte Antwort?
    Deine Seite setzt voraus, das sich das Browser mit der gleichen Breite wie die aktuelle Auflösung des Bildschirmes öffnet, wenn dies nicht der Fall ist dann muß gescrollt werden.
    MICROSOFT & EBAY machen mich reich - . . . reich an Erfahrung und vergeudeter Zeit der AB ist meine Medizin
    mercyBenutzer ist Offline
    User des AB seit 05/2002
    kein Mitarbeiter der Programmierer !!!
    Powerschreiber
    Powerschreiber
    Posts:9147


    --
    03 Feb 2005 07:56
    • Korrekte Antwort?
    Ich muß Bastian zustimmen, das mit den ´"iFrames" fnide ich optisch auch nicht ganz gelungen.

    Original von tomline
    Mit der Widerspruchsbelehrung würde ich vorsichtig sein. Einige Gerichte haben entschieden, dass es auf der Auktionsseite sein muss, ein Hinweis auf die "Mich"-Seite reicht nicht aus. Auch die Wettbewerbszentrale rät dazu.


    Genau, wenn Du dann statt der "iFrames"die Widerrufsbelehrung normal ausschreibst und an das Ende hängst, sieht eh niemand mehr das Logo, da spätestens bei Beginn der Widerufsbelehrung für die Käufer Feierabend mit lesen ist.
    Moin & Gruß Heinz-G.


    Humor und Geduld sind die Kamele, mit denen ich durch jede Wüste komme


    Meine Aussagen stellen keine verbindliche Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung dar. Sie geben lediglich meine Meinung wieder.
    ba-basBenutzer ist Offline
    verkaufe:
    Flash Speicher
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    03 Feb 2005 08:30
    • Korrekte Antwort?
    @tomline:
    iExplorer

    So ein Gerichtsurteil gibts nicht - es muss nur der Hinweis auf das Vorhandensein einer Widerrufsbelehrung da sein. Fehlt das ist das Pech des Verkäufers - Im BGB steht dazu sehr deutlich, dass dem Kunden der Text vor Vertragsabschluss zu Verfügung gestellt werden muss. Solange man sich daran hält - kann man auch nicht abgemahnt werde. Schaue Dir mal die Auktionen der 100000 Bewertungsprofis bei ebay an. Da gibts nirgendwo so eine Augenbenachteiligung - alles andere ist Panikmache
    Ach ja auch bei Quelle, Amazon oder was weiss ich nicht für Anbietern steht das nicht auf jeder Seite....
    Aber wenn Du Dich so gut auskennst damit solltest Du auch wissen, dass Dein Impressum besser sichtbar sein sollte
    MFG - der Ba-Bas
    ++++++++++++++++++++++++++
    Mache den www.kQ-flash.de reicher
    und kaufe dort Deinen Speicher
    ++++++++++++++++++++++++++
    tomlineBenutzer ist Offline
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    03 Feb 2005 08:39
    • Korrekte Antwort?
    @ba-bas

    Es gibt div. Gerichtsentscheide, bei denen sich Abgemahnte wehren wollten und dann verloren haben - FAKT. Google mal.

    Und die 10000000 Bewertungsprofis werden nicht abgemahnt weil jeder Mitbewerber weiß, das die genügend Geld haben, um bis vor das OLG zu ziehen und dann wahrscheinlich recht zu bekommen.

    Kenne die Geschichte aus einem anderen Abmahngrund wo privtae und kleine gewerbliche Anbieter zu Hunderten abgemahnt wurden und große nicht angefasst wurden obwohl die Verstöße eklatanter waren.

    Und Profi bin ich sicher nicht, werde mir das mit dem Impressum noch mal zu Herzen nehmen - Danke!

    Ach ja auch bei Quelle, Amazon oder was weiss ich nicht für Anbietern steht das nicht auf jeder Seite....


    Genau, aber vor dem Absenden der bestellung bekommst du es noch mal komplett zum Lesen. Das ist bei einer Auktionsseite nicht möglich, sonst müßte ebay deinen Text auf die "Bestätigungsseite" setzen.

    Also bleibt nur die Auktionsseite. Aber ... that´s by u
    @merci

    Gute Idee!

    Gruß,

    tomline
    mercyBenutzer ist Offline
    User des AB seit 05/2002
    kein Mitarbeiter der Programmierer !!!
    Powerschreiber
    Powerschreiber
    Posts:9147


    --
    03 Feb 2005 08:43
    • Korrekte Antwort?
    Och nee, Bastian,

    nicht wieder diese Diskussion
    Wir haben ja schon oft das Thema gehabt. Die Meinungen gehen da ja doch auseinander. Wer auf Nummer sicher gehen will schreibt die Widerrufsbelehrung besser in die Auktion, alle anderen verlinken auf die Widerrufsbelehrung. Ich mache übrigens zur Zeit auch letzteres.

    Original von ba-bas
    Ach ja auch bei Quelle, Amazon oder was weiss ich nicht für Anbietern steht das nicht auf jeder Seite....


    tomline schreibt ja auch:

    Original von tomline
    Wenn du einen Shop hast und auf eine andere Seite hinweist, dann genügt dieser Link - aber auch nur dann, wenn du auf der Bestell-Absendeseite noch einmal den kompletten Text hast.
    Moin & Gruß Heinz-G.


    Humor und Geduld sind die Kamele, mit denen ich durch jede Wüste komme


    Meine Aussagen stellen keine verbindliche Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung dar. Sie geben lediglich meine Meinung wieder.
    tomlineBenutzer ist Offline
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    03 Feb 2005 08:46
    • Korrekte Antwort?
    @mercy

    Genau ! Lieber wieder zum Logo

    OK, ENDE von meiner Seite - danke für die Tips !

    Gruß,

    Tomline
    AB-QuälerBenutzer ist Offline
    wieso unregistriert ?? :-(
    Veteran Member
    Veteran Member
    Posts:2366


    --
    03 Feb 2005 09:12
    • Korrekte Antwort?

    Zitat: tomline
    Google mal.


    Das ist immer mit Vorsicht zu genießen, nicht immer landet man da auf der RICHTIGEN Seite. Auf vielen gibt der "Feierabend - Jurist" sein NICHTWISSEN zum Besten, der nächste kopiert es dort wieder verlinkt und schon soll das ganze GESETZ sein !

    Gogel hilft zum suchen - ob man da auch das richtige gefunden hat bleibt noch zu prüfen ! - ganz im Ernst !
    MICROSOFT & EBAY machen mich reich - . . . reich an Erfahrung und vergeudeter Zeit der AB ist meine Medizin
    tomlineBenutzer ist Offline
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    03 Feb 2005 11:22
    • Korrekte Antwort?
    @AB-Quäler

    So habe ich es mit Google auch nicht gemeint. Aber es gibt div. AG-Urteile zu solchen Abmahnungen, zu 99% gegen den Abgemahnten. Und man findet in einzelnen Foren (z.B. abmahnwelle genügend Aktenzeichen)

    Es ist ja kein Gesetzt, nur gibt es genügend Richter, die immer noch keine Ahnung von der Materie Internet haben und alles nachplaudern, was der Abmahnanwalt ihnen erzählt.

    Und die meinen dann leider zu oft, dass ja der "unbedarfte" arme Verbraucher ev. nicht weiß, wie man auf einen Link klickt ....

    Gruß, Thomas
    d.sinclairBenutzer ist Offline
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    06 Feb 2005 01:51
    • Korrekte Antwort?
    Hallo,
    also mal zum Logo:
    Erstmal stört es mich überhaupt nicht, und das das Logo den Umsatz mindert, kann ich auch nicht feststellen.

    Beim Widerruf reicht ein sehr gut sichtbarer Link zum Widerrufsrecht. Kein Shop hat auf seinen Artikelseiten die belehrung stehen, sondern haben auch einen gut sichtbaren Link - und das ist rechtens.
    Kann man auch bei Schlömer nachlesen.
    mfg

    Sinclair

    ba-basBenutzer ist Offline
    verkaufe:
    Flash Speicher
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    06 Feb 2005 09:06
    • Korrekte Antwort?
    Es sind die "kleinen" Verkäufer, die sich von dem Gerede beeinflussen lassen. Auf Abmahnwelle.de gibts keinen Bericht über eine erfolgreiche Abmahnung weil einzig und allein ein Hinweis aufs Widerrufsrecht da steht und sonst alles ok ist. Auch ist noch niemanden ans Bein "gepinkelt" worden, weil ebay die technischen Schwierigkeiten mit den Mich Seiten nicht geregelt bekommt.
    Übrigens - wenn man sich mal die Bewertungs Top 20 in Europa anschaut, dann haben da auch nur 3 oder 4 das ganze ausformuliert auf deren Angebotsseite.....
    MFG - der Ba-Bas
    ++++++++++++++++++++++++++
    Mache den www.kQ-flash.de reicher
    und kaufe dort Deinen Speicher
    ++++++++++++++++++++++++++
    tomlineBenutzer ist Offline
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    06 Feb 2005 10:07
    • Korrekte Antwort?
    Hallo,

    das Thema ist ja wirklich umfangreich.

    Fakt ist aber, das es bereits mehrfach abgemahnt wurde und vor Und bringt bitte Shops , Quelle und Auktionsseite nicht durcheinander.

    Und wenn Topseller bewußt das Risiko eingehen ist das legetim. Media-Markt macht auch Werbung von der sie wissen, dass sie 2 Tage später eine einstweilige Verfügung kassieren , das ist kalkuliertes RIsiko.

    Und selten wenden sich s.g. "Abmahnanwälte" gegen Topseller weil sie wissen, dass die sich zur Wehr setzen und auch die Mittel dafür haben.
    Als "kleiner Mann" fällt es nämlich schwer, sich mit Anwaltszwang vor einem Landgericht zu verteidigen und dafür mal schnell 2000,- Euro vorzuschießen. Und eine Rechtsschutzversicherung tritt hier NIE ein!


    Fakt ist aber auch, dass jeder selber entscheiden muss, was er macht.

    Fakt ist auch, dass ich nicht solche Aussagen irgendwo treffen kann ("Link reicht") wenn es schon mehrfach anderslautende Urteile gibt. Das ist neuen Verkäufern gegenüber sicher nicht fair.

    Ich kenne diese Urteile, andere verlassen sich anscheinend eher auf Aussagen wie " Rechtlich ist es nicht unbedingt bedenklich..." was heißt denn das? Heißt, kann unbedenklich sein, kann aber auch abgemahnt werden .... und ist ja bereits mehrfach geschehen.

    Fakt ist auch, werde ich deswegen abgemahnt, zu Recht oder Unrecht, ist es immer mit immensem Zeitaufwand und Kosten verbunden. Drum schütze sich, wer sich zu schützen vermag.


    Gruß,

    Tomline
    ba-basBenutzer ist Offline
    verkaufe:
    Flash Speicher
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    06 Feb 2005 10:11
    • Korrekte Antwort?
    wenn Du die Urteile kennst - her damit.
    Das hat bisher noch keiner geschafft - ich lasse mich überraschen !

    In allen Urteilen fehlte noch was anderes oder es ging ums Impressum.
    MFG - der Ba-Bas
    ++++++++++++++++++++++++++
    Mache den www.kQ-flash.de reicher
    und kaufe dort Deinen Speicher
    ++++++++++++++++++++++++++
    tomlineBenutzer ist Offline
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    06 Feb 2005 10:39
    • Korrekte Antwort?
    Hier nur eines zu dem Thema vom OLG:

    Bezeichnung:

    Bezeichnung:
    Fernabsatzgesetz Angabepflichten im Internet

    Stichwort:
    Links reichen nicht aus

    Aktenzeichen:
    OLG Frankfurt am Main, Az. 6 W 37/01.

    Entscheidung vom:
    2001-04-17

    Gericht:
    OLG Frankfurt

    Tenor:
    Es stellte eine Verletzung von § 2 Abs. 2 Fernabsatzgesetz dar, wenn der Verbraucher einer Bestellung im Internet nicht klar und verständlich über die Identität und die Anschrift des Verkäufers sowie über das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts nach § 3 Fernabsatzgesetz informiert wird. Die Angaben können ihre verbraucherschützende Funktion nur erfüllen, wenn der Nutzer sie aufrufen muss, bevor er den Vertrag schließt. Ein Link reicht hierzu nicht aus



    Und das ist schon uralt und es geht immer noch das Gerücht um, ein Link reicht!

    Da du aber auf ebay keine Möglichkeit hast, die Erklärung vor dem "senden" des Gebotes noch einemal extra einzublenden (wie etwa Quelle oder ein Shop) , mußt du sie also schon im Angebot selber plazieren.

    Ein Link reicht genau so lange, bis es einem Mitbewerber oder "Abmahnanwalt" mißfällt. Das kann eine Stunde oder Jahre sein.

    Gruß,

    Tomline

    PS: Solche Urteile gibt es zuhauf, google mal.....

    ... und, jeder muss es letztlich selber wissen, was er macht. Mir geht es nur darum, dass "Neulingen" nicht mit Halbwahrheiten" eine "Rechtssicherheit" vorgetäuscht wird.
    ba-basBenutzer ist Offline
    verkaufe:
    Flash Speicher
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    06 Feb 2005 10:49
    • Korrekte Antwort?
    Also ich kann sehr gut lesen - und in Deinem Zitat steht genau das was ich sage und auch genau das was im Gesetzestext eindeutig steht. (es muss noch nichtmal ein Link sein !!!)

    Es MUSS über das Bestehen informiert werden !!!

    dazu reicht ein Satz wie : bei uns 14 Tage Widerrufsrecht.

    Weiterhin das volle Impressum rein - und schon ist die Sache abmahnsicher. ( ach ja noch sowas wie mit MWST und Rechnung usw... - sollte auch rein...)

    Übrigens ist es mir überlassen, wann ich dem Kunden das Widerrufsrecht dann ausformuliert zukommen lasse. - ich MUSS (nuur für mich !! - denn ansonsten fängt die Frist nicht an zu laufen) aber sicherstellen, dass der Kunde es ausformuliert zum lesen bekommt.
    Das kann ich sicherstellen durchs reinschreiben in die Artikelseite oder ich drucke es einfach auf die Rechnungsrückseite. Erst mit Erhalt der Ausformulierung beginnt die Widerrufsfrist zu laufen...

    Übrigens halte ich Google für die schlechteste Wahl sich die richtigen Infos zu beschaffen. Ich schaue da lieber direkt ins BGB und lese mich durch die §. Falls ich Fragen habe, weil ich etwas nicht richtig verstehe - frage ich nen Anwalt - und nicht im ebay Forum oder google - dort wird soviel Mist gequatscht - da sträuben sich mir die Haare.

    Fazit: Das von Dir gefundene Urteil ist ein Beweis dafür, dass ich kein ausformuliertes Widerrufsrecht auf der Artikelseite benötige.

    Ach ja und sicherlich geniessen die Top 20 Seller keinen Schutz. Die meisten Abmahnungen kommen von der WBZ und die mahnt ja auch den Media Markt ab - warum sollten sie dann nicht auch die Topseller abmahnen ???? - Richtig weil bei denen alles korrekt ist
    MFG - der Ba-Bas
    ++++++++++++++++++++++++++
    Mache den www.kQ-flash.de reicher
    und kaufe dort Deinen Speicher
    ++++++++++++++++++++++++++
    tomlineBenutzer ist Offline
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    06 Feb 2005 11:08
    • Korrekte Antwort?
    Hi Ba-Bas,

    du hast sicher genauso recht wie ich. Andere Urteile sind auch anderes Formuliert. Vielleicht finde ich mal die Zeit, die alle wieder rauszufieseln (über google ... ;-) )

    Gesetzestexte lesen hilft meiner Meinung nach leider nie, denn da steht nur die Hälfte drin und den Rest entscheiden oft "Internet-Unerfahrene" Richter.

    Anwalt fragen hat schon viele sehr viel unnötiges Geld gekostet außer man hat gleich einen erwischt, der in der Materie absolut fit ist und das sind immer noch die wenigsten.

    Ich für mich recherchiere dann doch lieber und bringe es für mich auf den kleinsten ungefährlichsten Nenner.

    Und die WBZ wird meist erst auf "Zuruf" aktiv. Wenn also einer deiner Mitbewerber sich an deinen Angeboten stört, ist das schnell passiert.

    Aber lassen wir es damit doch gut sein, die Diskussion bringt uns nichts und neue verwirrt sie vielleicht nur. Wie gesagt: Letztlich muss es jeder selber entscheiden (oder zahlen).

    Gruß und noch einen schönen Sonntag.
    ba-basBenutzer ist Offline
    verkaufe:
    Flash Speicher
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    06 Feb 2005 11:13
    • Korrekte Antwort?
    ist ok - ich warte dann mal auf das Urteil, dass meine Meinung wiederlegt.
    Es steht übrigens auch bei der WBZ auf den Seiten genauso.
    Link fürs Impressum reicht nicht.
    Widerrufsrecht: Es muss über das Bestehen eines solchen Rechtes aufgeklärt werden. - dazu reicht ein Satz

    Und da die WBZ dies schreibt - wird sie wohl kaum sowas abmahnen. Und die WBZ ist bei ebay auch sehr stark selbst tätig - da muss keiner "angeschwärzt" werden (wenigstens keiner der grossen)

    *duck und wech jetzt*
    MFG - der Ba-Bas
    ++++++++++++++++++++++++++
    Mache den www.kQ-flash.de reicher
    und kaufe dort Deinen Speicher
    ++++++++++++++++++++++++++
    snawiBenutzer ist Offline
    Ton macht nicht nur die Musik !
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    06 Feb 2005 11:14
    • Korrekte Antwort?
    Dann muß ich noch mal kurz nachhaken:
    Reicht im Impressum der Firmenname oder muß dort auch der Inhaber und/oder der Ansprechpartner aufgeführt sein
    Sveni
    (und Geld macht doch glücklich !!!)
    ba-basBenutzer ist Offline
    verkaufe:
    Flash Speicher
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    06 Feb 2005 11:27
    • Korrekte Antwort?
    MFG - der Ba-Bas
    ++++++++++++++++++++++++++
    Mache den www.kQ-flash.de reicher
    und kaufe dort Deinen Speicher
    ++++++++++++++++++++++++++
    snawiBenutzer ist Offline
    Ton macht nicht nur die Musik !
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    06 Feb 2005 11:31
    • Korrekte Antwort?
    Danke
    Sveni
    (und Geld macht doch glücklich !!!)
    ba-basBenutzer ist Offline
    verkaufe:
    Flash Speicher
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    06 Feb 2005 11:34
    • Korrekte Antwort?
    und nun in aller deutlichkeit unserer Streipunkt:
    8. Ist der Unterschied zwischen "Hinweis auf das Bestehen" und "Hinweis auf Einzelheiten der Ausübung" von Widerrufs- und Rückgaberechten weggefallen?

    Ja! Bis zum 9.12.2004 hat der Gesetzgeber bei der Belehrung über das Widerrufs- oder Rückgaberecht zwischen dem Hinweis auf das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts und dem Hinweis auf die Bedingungen und Einzelheiten der Ausübung dieser Rechte unterschieden. Heute ist bereits vor dem Abschluss des Fernabsatzvertrags auf die Bedigungen und Einzelheiten der Ausübung von Widerrufs- oder Rückgaberecht hinzuweisen.

    Es muss daher auch auf der Angebotsseite einer Internet-Auktion bereits eine vollständige Widerrufs- oder Rückgabebelehrung nach den in der BGB-Informationspflichtenverordnung enthaltenen Mustern zu finden sein. Ein Hinweis wie "Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht" reicht nicht aus. Nach Ansicht der Wettbewerbszentrale genügt aber ein so genannter "sprechender Hyperlink" auf die Einzelheiten. Zulässig wäre demnach ein Hinweis wie folgt: "Ihnen steht nach Erhalt der Ware ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Erfahren Sie hier (Hyperlink) mehr über die Bedingungen und die Einzelheiten der Ausübung des Widerrufsrechts".
    MFG - der Ba-Bas
    ++++++++++++++++++++++++++
    Mache den www.kQ-flash.de reicher
    und kaufe dort Deinen Speicher
    ++++++++++++++++++++++++++
    tomlineBenutzer ist Offline
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    06 Feb 2005 12:11
    • Korrekte Antwort?
    hi ...
    und die WBZ schreibt selber zu dem "sprechenden Link", dass dieser ausreicht, wenn vor Abschluss der Bestellung noch einmal die ganze Klausel vor Augen geführt wird. Geht bei denen im Shop auch, bei ebay funktioniert das nicht.

    duck mich auch mal wech ... kämpfe gerade mit den Mailvorlagen... tzzzz

    Gruß,

    Tomline
    schmitzbauerBenutzer ist Offline
    Basic Member
    Basic Member
    Posts:443


    --
    06 Feb 2005 02:19
    • Korrekte Antwort?
    Also, ganz einfach: Mail-Texte so überarbeiten, das am Ende nochmal alle wichtigen Texte stehen. Dann hat der Kunde alles und kann dann gut informiert entscheiden.

    Gruß
    Andreas
    Eifersucht ist eine Leidenschaft, die mit Eifer sucht, was Leiden schafft
    tomlineBenutzer ist Offline
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    06 Feb 2005 02:23
    • Korrekte Antwort?
    puuuhhh ... da diskutieren wir Stunden und es liest dann doch keiner die Widerrufsbelehrung ...
    schmitzbauerBenutzer ist Offline
    Basic Member
    Basic Member
    Posts:443


    --
    06 Feb 2005 02:26
    • Korrekte Antwort?
    Lesen soll sie ja auch keiner. Sie muss nur da sein, damit keiner abkassieren kann. Wer liest schon juristischen Schwachsinn, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist, und man irgendwie wieder raus will?

    Also fleißig den richtigen Text schreiben und hoffen, dass der Kunde es nicht liest.

    Gruß
    Andreas
    Eifersucht ist eine Leidenschaft, die mit Eifer sucht, was Leiden schafft
    AB-QuälerBenutzer ist Offline
    wieso unregistriert ?? :-(
    Veteran Member
    Veteran Member
    Posts:2366


    --
    06 Feb 2005 02:38
    • Korrekte Antwort?
    Also fleißig den richtigen Text schreiben und hoffen, dass der Kunde es nicht liest.


    und noch einer mit gleicher Meinung. Wer hat schon nicht Software installiert ? - Nennt sich Licensing Agreement o. ä. muss man immer bestätigen das man es auch gelesen hat ! Echt gelesen ? Bei Microshit bin ich es mal so überflogen - selber schuld wer sich die Software danach noch installiert !!!

    Garantie gibt es nur das es Platz auf der Platte braucht ! - sonst eigentlich so gut wie nichts !

    ABER ES STEHT DRIN und man bestätigt es auch gelesen zu haben und das ist das wichtigste.
    MICROSOFT & EBAY machen mich reich - . . . reich an Erfahrung und vergeudeter Zeit der AB ist meine Medizin


    ---