??? Rechnungen ??? Quittungen ???
Letzter Eintrag 22 Dez 2006 10:27 von AB-Quäler. 5 Antworten.
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Autor Nachrichten Informativ
conterproBenutzer ist Offline
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13 Dez 2006 03:30
    Hallo,

    wenn Privatverkäufer bei ebay um Rechnungen ( mit ausgewiesener MwSt) gebeten werden - ist das soch eigentlich rechtlich garnicht machbar ? Wohin sollte dann die einbehaltene Steuer abgeführt werden - und wie solte dies einem Privatmann möglich sein ?

    Darf man dann eine Rechnung schreiben ? Ich denke nein
    Muss man dann eine Quittung schreiben (mit oder ohne MwSt)
    Ich glaube wenn dann ohne - als Beleg des Kaufes sozusagen ...

    Bin da völlig überfragt und find auch keine Lösungen - kann mir da jemand helfen ?

    DER CONTER
    charlieheidiBenutzer ist Offline
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    13 Dez 2006 05:55
    Hallo,

    ein Privatverkäufer darf keine MWSt. ausweisen. Einen Beleg (egal wie er den nennt) ausstellen kann er natürlich, aber wie gesagt, ohne MWSt.

    Für den Käufer dürfte in diesem Fall auch ein Ausdruck der Mitteilung von Ebay über den getätigten Kauf ausreichen. Den kann er selber ausdrucken.

    Gruß Heidi
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    mercyBenutzer ist Offline
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    13 Dez 2006 06:22
    Original von conterpro
    Darf man dann eine Rechnung schreiben ? Ich denke nein

    Du irrst. Du darfst eine Rechung schreiben, allerdings ohne MwSt.
    Muss man dann eine Quittung schreiben (mit oder ohne MwSt)

    Genau so ist es.

    Wie Heidi schon sagt: ein Beleg (egal, wie er es nennt).
    In der Regel würde man also wohl eine "Quittung" ausstellen. Dies unterstreicht den privaten Charakter des Handels, während eine Rechung immer irgendwie gewerblich klingt.

    Desweiteren gehe ich davon aus, dass du gegen Vorkasse versendest, also wäre Quittung hier auch logisch.
    Moin & Gruß Heinz-G.


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    Meine Aussagen stellen keine verbindliche Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung dar. Sie geben lediglich meine Meinung wieder.
    herndeggelBenutzer ist Offline
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    13 Dez 2006 09:40
    Desweiteren gehe ich davon aus, dass du gegen Vorkasse versendest, also wäre Quittung hier auch logisch.


    "Quittung" steht im kaufmännischen eigentlich als der Beleg für eine Barzahlung/ persönliche Übergabe eines Gegenstands.
    Aber falsch ist das natürlich auch nicht.

    Grüße aus der Opelstadt
    Ralf
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    conterproBenutzer ist Offline
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    14 Dez 2006 03:27
    Besten Dank für die Antworten !!!
    DER CONTER
    AB-QuälerBenutzer ist Offline
    wieso unregistriert ?? :-(
    Veteran Member
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    22 Dez 2006 10:27
    ein Privatverkäufer darf keine MWSt. ausweisen




    Wer MwSt. ausweist aber nicht ausweisen darf - MUSS diese ausgewiesene MwSt. dem Finanzamt abführen !! - d.h. sollte dies mal Geschehen sein kann man dies noch mal "retten", für 16% eben -
    MICROSOFT & EBAY machen mich reich - . . . reich an Erfahrung und vergeudeter Zeit der AB ist meine Medizin


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